Darf man krankgeschrieben in den Urlaub? Das solltest Du wissen

Rechtsschutz von Melina

Der Koffer ist gepackt, die Ferienwohnung bezahlt – und dann das: Fieber, Gliederschmerzen, Du brauchst einen gelben Schein. Spätestens jetzt fragst Du Dich: Darf man krankgeschrieben in den Urlaub fahren? Die gute Nachricht vorweg: Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest. Wer krankgeschrieben in den Urlaub fährt, sollte aber ein paar Spielregeln kennen. Hier erfährst Du, unter welchen Voraussetzungen Urlaub trotz Krankschreibung erlaubt ist, was das Arbeitsrecht sagt und was bei Auslandsreise, Krankengeld und psychischen Erkrankungen gilt. Und weil es auch andersherum laufen kann: Was passiert, wenn Du erst im Urlaub krank wirst?

Krankgeschrieben in den Urlaub fahren ist nicht grundsätzlich verboten: Neben einem gepackten Koffer mit Sonnenhut und Pass liegen Medikamente, Nasenspray und Taschentücher.


1. Urlaub trotz Krankschreibung: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Fangen wir mit einem verbreiteten Irrtum an: Eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung heißt nicht, dass Du immer das Bett hüten musst! Sie sagt nur, dass Du gerade nicht arbeiten kannst. Urlaub trotz Krankschreibung ist deshalb nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist diese Frage: Hilft die Reise Deinem Heilungs­prozess oder schadet sie ihm?

Also, darf man trotz Krank­schreibung in den Urlaub fahren oder Freunde treffen? Ja, solange Du damit Deine Genesung nicht ausbremst. Ein Spaziergang, ein Kaffee mit Freunden oder der Wochen­einkauf sind in der Regel kein Problem. Ob Du krank­geschrieben in den Urlaub fahren kannst, hängt aber stark von Deiner Erkrankung ab. Drei Beispiele:

  • Du hast Dir den Arm gebrochen. Ein paar ruhige Tage im Wellness­hotel? Kein Problem. Aktivurlaub? Lieber nicht.
  • Du hast einen Bandscheiben­vorfall, und Dein Arzt rät zu viel Bewegung. Lange Spazier­gänge an der Ostsee passen also gut dazu.
  • Dich hat eine fiese Bronchitis erwischt. Ein Städtetrip mit 20.000 Schritten am Tag ist in dem Fall keine gute Idee.

Wann ist Urlaub während einer Krank­schreibung erlaubt?
Bevor Du trotz Krankschreibung Urlaub machst, sollten diese Punkte erfüllt sein:

  • Die Reise fördert Deine Genesung oder schadet ihr nicht.
  • Dein Arzt hat keine Bedenken und bestätigt das idealerweise schriftlich.
  • Du verpasst keine Arzttermine und bleibst für Arbeitgeber und Krankenkasse erreichbar.

2. Urlaub trotz Krank­schreibung: Das sagt das Arbeitsrecht

Ist ein Urlaub trotz Krank­schreibung ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht? Nein. Weder das Arbeitsrecht noch die Recht­sprechung verbieten Urlaub trotz Krank­schreibung. Sie verlangen nur, dass Du Dich „genesungs­fördernd“ verhältst – also alles lässt, was Deine Heilung verzögert.

Und das ist der Knackpunkt. Ein Beispiel: Du bist wegen einer Knie­verletzung krank­geschrieben. Aber Deine Chefin entdeckt auf Instagram ein Reel von Dir beim Beach­volleyball. Dann kann Dein Arbeitgeber den Beweiswert Deiner Krank­schreibung anzweifeln und im schlimmsten Fall die Entgelt­fortzahlung verweigern.

Urlaub trotz Krank­schreibung: Droht die Kündigung?

Nur in Ausnahme­fällen! Eine Abmahnung oder Kündigung kommt in Betracht, wenn Du Dich klar genesungswidrig verhältst oder eine Krankheit nur vortäuschst. Wer mit dem Okay seines Arztes krank­geschrieben in den Urlaub fährt, ist in der Regel auf der sicheren Seite.

Kann mir mein Arbeitgeber kündigen wegen Urlaub nach einer Krankheit?

Nein. Nimmst Du nach Deiner Krankheit ganz regulär genehmigten Urlaub, ist das kein Kündigungs­grund.

Adam Riese Tipp: Abmahnung im Briefkasten, weil Dein Chef Dir die Krankheit nicht glaubt? Mit dem Baustein Beruf der Adam Riese Rechtsschutz­versicherung hast Du bei Streit mit Deinem Arbeitgeber Profis an Deiner Seite.

2.1 Welche Pflichten habe ich während der Krank­schreibung?

Auch wenn Du nicht arbeiten musst, ein paar Pflichten bleiben. Während Deiner Krankheits­tage gilt:

  • Anzeige­pflicht: Du meldest Dich unverzüglich bei Deinem Arbeitgeber, sobald Du krank bist, und sagst, wie lange es voraus­sichtlich dauert.
  • Nachweispflicht: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchst Du spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung. Manche Arbeitgeber verlangen sie schon ab dem ersten Tag.
  • Genesungs­fördernd verhalten: Du lässt alles, was Deine Heilung verzögert.

Als gesetzlich Versicherter musst Du den gelben Schein übrigens nicht mehr selbst abgeben: Die elektronische Krank­schreibung (eAU) ruft Dein Arbeitgeber direkt bei der Kranken­kasse ab. Läuft Deine Krank­schreibung während der Reise aus, kümmere Dich rechtzeitig um die Folge­bescheinigung, auch wenn Du gerade krank­geschrieben in den Urlaub gefahren bist.

2.2 Muss der Arbeitgeber einer Reise während der Krank­schreibung zustimmen?

Nein, Du brauchst keine Zustimmung und musst Deinem Chef auch nicht verraten, wo Du Dich auskurierst. Trotzdem lohnt sich eine kurze Info. Weiß Dein Arbeitgeber, dass Du mit ärztlichem Segen krankgeschrieben in den Urlaub fährst, kommt Misstrauen gar nicht erst auf.

3. Dürfen krankgeschriebene Beschäftigte auch ins Ausland reisen?

Ja. Für eine Auslandsreise gelten dieselben Regeln wie für die Nordsee, ein Auslands­aufenthalt bringt aber ein paar Hausaufgaben mit sich. Wenn Du trotz Krank­schreibung Urlaub im Ausland machst, sollten Arbeitgeber und Kranken­kasse wissen, wie sie Dich erreichen. Und beziehst Du schon Krankengeld, brauchst Du vorher die Zustimmung Deiner Kasse – dazu gleich mehr.

Kann ich mich im Ausland vom Hausarzt krank­schreiben lassen? In der Regel nicht, denn für eine Krank­schreibung muss Dich ein Arzt untersuchen. Telefon- oder Video­sprechstunden sind nur unter bestimmten Voraus­setzungen möglich. Ob das aus dem Ausland klappt, klärst Du am besten vorher mit Deiner Praxis. Fährst Du krank­geschrieben in den Urlaub, prüfe deshalb vor dem Reiseantritt, wie lange Deine Krank­schreibung noch läuft. Musst Du sie unterwegs verlängern, gehst Du zu einem Arzt vor Ort.

3.1 Krank­schreibung und Reisen innerhalb der EU 

Fährst Du krank­geschrieben in den Urlaub nach Spanien, Italien oder in ein anderes EU-Land, hilft Dir die Europäische Kranken­versicherungskarte (EHIC). Sie gilt darüber hinaus auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Damit bekommst Du medizinisch notwendige Behandlungen zu den Bedingungen des Reiselandes. Krank­schreibungen von Ärzten vor Ort werden in der Regel auch hierzulande anerkannt; schick diese so schnell wie möglich an Arbeitgeber und Kranken­kasse.

Trotz Krank­schreibung Urlaub im Ausland: Was muss der Arbeitgeber wissen? Bist Du schon krank­geschrieben, wenn Du losfährst, brauchst Du keine Genehmigung. Es reicht, wenn er Dich im Notfall erreicht.

Krank­schreibung und Reisen außerhalb der EU

Fährst Du außerhalb Europas krankgeschrieben in den Urlaub, wird es komplizierter. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dort nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherung­sabkommen hat, etwa mit der Türkei. Beispielsweise in den USA oder in Thailand stehst Du dagegen ohne private Zusatz­versicherung schnell vor einer saftigen Rechnung!

Lässt Du Dich im Reiseland krankschreiben, achte genau auf die Bescheinigung: Sie muss zeigen, dass Du nicht nur krank, sondern arbeitsunfähig bist. Sonst kann Dein Arbeitgeber sie anzweifeln!

Und falls unterwegs mal etwas zu Bruch geht: Was Deine Haftpflicht im Ausland abdeckt, liest Du in unserem Ratgeber-Artikel.

3.2 Arbeitsunfähigkeit

Krank ist nicht gleich arbeitsunfähig. Arbeitsunfähig bist Du, wenn Du Deine konkrete Tätigkeit wegen einer Krankheit nicht ausüben kannst oder es nur könntest, indem Du Deine Genesung gefährdest. Es kommt also auf Deinen Job an: Mit einem verstauchten Knöchel kann eine Bürokauf­frau oft weiter­arbeiten, ein Paketbote dagegen nicht.

Deshalb ist es kein Widerspruch, krank­geschrieben in den Urlaub zu fahren: Wer im Lager nicht schwer heben darf, kann trotzdem am Strand spazieren gehen. Das gilt auch, wenn Du trotz Krank­schreibung Urlaub im Ausland machst, solange die Reise zu Deiner Diagnose passt. Im Krankheits­fall zahlt Dein Arbeitgeber Dein Gehalt bis zu sechs Wochen weiter, danach springt die Kranken­kasse mit dem Krankengeld ein.

3.3 Als Beamter trotz Krank­schreibung Urlaub im Ausland machen: Was muss ich beachten?

Für Beamte gelten eigene Regeln. Sie bekommen kein Krankengeld, ihre Besoldung läuft bei Dienst­unfähigkeit einfach weiter. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, alles zu tun, um schnell wieder dienstfähig zu werden. Als Beamter trotz Krank­schreibung Urlaub im Ausland zu machen, ist deshalb nur dann eine gute Idee, wenn die Reise Deiner Genesung dient.

Darf ein Beamter trotz Dienst­unfähigkeit in den Urlaub? Grundsätzlich ja. Viele Dienstherren verlangen aber, dass Du eine Auslands­reise vorher anzeigst oder genehmigen lässt. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bund, Land und Behörde – frag also am besten vorher bei Deiner Personalstelle nach. Wer sich genesungs­widrig verhält, riskiert im Ernstfall ein Disziplinar­verfahren.

Tipp: Warum gerade Beamte von einem guten Rechtsschutz profitieren, erfährst Du in unserem Artikel zur Rechtsschutzversicherung für Beamte.

4. Krank im Urlaub: Versicherung oder Krankenkasse – wer zahlt?

Wer die Arztrechnung zahlt, hängt von zwei Fragen ab: Fährst Du schon krank­geschrieben in den Urlaub oder wirst Du erst dort krank? Und wohin geht die Reise?

In der EU übernimmt Deine gesetzliche Kasse über die EHIC notwendige Behandlungen. Allerdings nur nach dem Standard des Reiselandes. Zuzahlungen, Privatarzt-Rechnungen oder ein Rücktransport nach Deutschland sind nicht drin. Deshalb ist eine Auslandsreise­krankenversicherung für jede Reise ins Ausland sinnvoll.

Aber Vorsicht: Fährst Du bereits krank­geschrieben in den Urlaub, schließen viele Tarife die Behandlung der bekannten Erkrankung aus. Wirst Du dagegen erst unterwegs krank, bist Du in der Regel abgesichert. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich also.

Kannst Du die Reise gar nicht erst antreten, springt eine Reiserücktritts­versicherung ein, vorausgesetzt, die Krankheit war bei der Buchung noch nicht bekannt.

5. Darf ich Urlaub machen, während ich Krankengeld beziehe?

Bist Du länger krank, endet nach sechs Wochen die Entgelt­fortzahlung durch Deinen Arbeitgeber. Dann zahlt die Kranken­kasse Krankengeld. Willst Du jetzt krank­geschrieben in den Urlaub fahren, kommt es darauf an, wohin die Reise geht:

  • Urlaub während Krankengeld in Deutschland: Eine Genehmigung brauchst Du nicht. Du musst aber erreichbar bleiben, Termine beim Arzt oder beim Medizinischen Dienst wahrnehmen und Deine Krank­schreibung lückenlos verlängern lassen.
  • Urlaub während Krankengeld im Ausland: Hier brauchst Du vorher die Zustimmung Deiner Kranken­kasse. Sonst ruht Dein Anspruch (§ 16 Abs. 4 SGB V) und für die Zeit im Ausland gibt es dann kein Geld.

Heißt konkret: Urlaub während Du Krankengeld bekommst und ohne Genehmigung ist im Inland okay, im Ausland dagegen eine teure Idee.

Dürfen gesetzlich Versicherte, die Krankengeld beziehen, Urlaub im Ausland machen? Ja, mit dem Okay der Kasse. Stell Deinen Antrag rechtzeitig vor der Abreise und leg am besten ein ärztliches Attest bei, dass die Reise Deiner Genesung nicht schadet. Für Reisen innerhalb der EU hat das Bundessozialgericht 2019 klargestellt: Die Kasse muss zustimmen, wenn an Deiner Arbeits­unfähigkeit kein Zweifel besteht und kein Missbrauch vorliegt (Az. B 3 KR 23/18 R). Außerhalb der EU entscheidet sie nach eigenem Ermessen.

Muss der Arbeitgeber bei einer Reise während des Krankengeld­bezugs informiert werden? Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Beim Krankengeld­bezug ist Deine Krankenkasse die wichtigere Ansprech­partnerin. Unsere Empfehlung zum Urlaub während Krankengeld: den Arbeitgeber informieren. Das kostet Dich nur eine kurze Nachricht, erspart Dir aber unnötige Nachfragen.

6. Urlaub trotz Krankschreibung bei Depression oder Burnout

Ist Urlaub während einer Krank­schreibung wegen Depression, Burnout und Co. erlaubt? Ja, und oft ist er sogar sinnvoll! Bei psychischen Erkrankungen geht es selten um Bettruhe; viel wichtiger sind geistiger Abstand, aktive Erholung und neue Eindrücke. Ein Urlaub trotz Krank­schreibung wegen Depression oder Burnout kann deshalb Teil der Genesung sein.

Denn eine Reise kann helfen: Sie kann das negative Gedanken­karussell anhalten, dem Tag Struktur geben und neue Energie schenken. Wer psychisch bedingt krank­geschrieben ist, darf also Urlaub machen, oft sogar mit ärztlichem Segen. Wichtig ist nur: Bevor Du krank­geschrieben in den Urlaub fährst, sprich die Reise mit Deiner Ärztin oder Deinem Therapeuten ab und lass keine Therapie­termine platzen.

7. Wird die Krankheitszeit auf meinen Jahresurlaub angerechnet?

Nein, wenn Du krank­geschrieben in den Urlaub fährst, verbrauchst Du keine Urlaubs­tage. Denn rechtlich bist Du in dieser Zeit krank und nicht im Erholungs­urlaub. Wirst Du während Deines Urlaubs krank, so werden die ärztlich nachgewiesenen Krankheits­tage nicht auf Deinen Jahres­urlaub angerechnet (§ 9 Bundes­urlaubsgesetz).

Und falls Du länger ausfällst: Dein Urlaub verfällt nicht einfach. Bei langer Krankheit erlischt er nach der Rechtsprechung in der Regel erst 15 Monate nach Ende des Urlaubs­jahres.

8. Kann ich meine Urlaubstage nachholen, wenn ich während der Reise krank werde? 

Ja, mit ärztlichem Nachweis geht das. Und gerade im Winter­urlaub wird man schnell krank, Stichworte „Grippe im Hotel“ oder „Sturz auf der Piste“.

Wie bekomme ich meine Urlaubstage nun zurück?

Sofort zum Arzt: Nur Tage mit ärztlicher Bescheinigung zählen! Ein „Mir ging's nicht gut“ reicht nicht.

Arbeitgeber informieren: Melde Dich unverzüglich bei Deinem Arbeitgeber. Bist Du im Ausland, gibst Du auch Deine Urlaubs­adresse an.

Kranken­kasse informieren: Ärzte im Ausland stellen keine eAU aus. Schick die Bescheinigung deshalb so schnell wie möglich selbst an Deine Kranken­kasse.

Wichtig: Dein Urlaub verlängert sich nicht automatisch. Die gutgeschrie­benen Tage beantragst Du ganz normal neu. Und bist Du nach der Rückkehr noch krank, gelten wieder die Regeln für einen Urlaub trotz Krankschreibung.

9. Fazit

Darf man krankgeschrieben in den Urlaub? In den meisten Fällen ja. Eine Krankschreibung verpflichtet Dich nicht, zuhause zu bleiben und das Bett zu hüten – aber dazu, Deinen Heilungs&hsy;prozess nicht zu gefährden. Wer das beherzigt, kann entspannt die Koffer packen.

Damit Du krank­geschrieben in den Urlaub fahren kannst, ohne Ärger zu bekommen, merk Dir drei Dinge:

  • Sprich vorher mit Deinem Arzt,
  • bleib erreichbar und
  • halte Deine Nachweispflicht ein.

Beziehst Du Krankengeld und willst ins Ausland, hol Dir vorher das Okay Deiner Kasse. Und eine kurze Info an Deinen Arbeitgeber hat noch niemandem geschadet.

Gute Besserung und gute Reise!

Adam Riese Tipp

Und wenn es nach dem Urlaub zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen sollte: Mit der Rechtsschutz­versicherung von Adam Riese stehst Du nicht allein da.


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Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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