
Wann lohnt sich eine Reiseversicherung? Alles Wichtige zu Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung, Kosten & Versicherungspaketen
Endlich – der Urlaub ist gebucht. Jetzt nur noch ein Häkchen bei „Jetzt Reiseversicherung zubuchen“ setzen … Oder doch nicht? Viele wollen Geld sparen und verzichten auf die Absicherung. Andere schließen gedankenlos ab, was zur Pauschalreise angeboten wird, statt Leistungen und Anbieter zu vergleichen. Wann eine Reiseversicherung Sinn macht und ob sich ein Versicherungsvergleich lohnt? Fragen rund um das Thema Reiseversicherung beantworten wir Dir hier.

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Der Urlaub ist eingereicht, die Reise gebucht, die Packliste erstellt. Dem Sommerurlaub kann also nichts mehr im Wege stehen, denn Du hast an alles gedacht. Oder?
Nun ja, der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen: Du könntest kurz vor der Abreise ungeschickt stürzen und erstmal das (Krankenhaus-)Bett hüten müssen. Oder der Sturz passiert direkt nach Ankunft am Reiseziel. Auch dann ist der Urlaub vorerst gelaufen. Mit einer Reiseversicherung, die klassischerweise aus einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseabbruchversicherung und einer Auslandskrankenversicherung besteht, sicherst Du Dich finanziell ab. So ist die Erholung im Sommerurlaub im Notfall nur zeitlich verschoben und nicht aufgehoben.
Wir klären für Dich den Unterschied zwischen einer Reiseversicherung und einer separaten Auslandskrankenversicherung sowie der Reiserücktrittsversicherung, auf was Du beim Angebotsvergleich achten solltest und beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema. So kannst Du am Ende eine gut informierte Entscheidung für Dich und Deinen Urlaub treffen!
1. Was ist eine Reiseversicherung?
Die klassische Reiseversicherung besteht aus drei Einzelversicherungen. Sie springt bei Reiserücktritt oder -abbruch ein und beinhaltet auch eine Reisekrankenversicherung. Die drei Einzelversicherungen unterscheiden sich natürlich voneinander:
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Wenn Du Deine Reise überraschend nicht antreten kannst, erstattet Dir die Versicherung den Reisepreis bzw. die Stornokosten. Das ist etwa in einem familiären Krankheits-/Todesfall möglich, wenn Du selbst einen Unfall hast oder wenn Du spontan eine neue Arbeitsstelle antrittst. Einige Anbieter springen auch dann ein, wenn ein Nachholtermin für eine Prüfung im Reisezeitraum liegt. Schon hier lohnt sich also ein Vergleich.
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Aus denselben Gründen, die auch für einen Reiserücktritt gelten, kann auch der Abbruch einer begonnenen Reise nötig sein. Dann greift die Reiseabbruchversicherung.
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Wenn im Ausland plötzlich eine medizinische Behandlung notwendig wird, kommt die Reisekrankenversicherung z.B. für die Arztkosten und die Arzneimittel auf. Ohne Versicherung kann das sehr teuer werden – insbesondere auch der Rücktransport nach Hause, wenn es an der medizinischen Versorgung im Urlaubsland mangelt. Das gilt natürlich nicht für Behandlungen von Krankheiten, deren Diagnose schon lange feststeht.
Hast Du vielleicht auch schon eine Reiseversicherung, ohne es zu wissen? Schau mal nach – oft ist der Reiseversicherungsschutz automatisch über die Kreditkarte abgedeckt, zumindest wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Trotzdem solltest Du Dir die Bedingungen dann genau anschauen und prüfen, welche Leistungen beinhaltet sind und wer mitversichert ist.
2. Was ist der Unterschied zwischen einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiseversicherung?
Die Reisekrankenversicherung wird oft auch als Auslandskrankenversicherung bezeichnet. Sie deckt also alle Kosten ab, die Dir entstehen, wenn Du auf einer Reise im Ausland plötzlich krank wirst oder Dich verletzt. Insbesondere der Krankenrücktransport wird teuer, wenn Du für die Behandlung nach Deutschland zurückgebracht werden möchtest.
Wer für sich entscheidet, einen eventuellen Reiserücktritt oder der Reiseabbruch aus eigener Tasche zu bezahlen, kann auch eine separate Auslandskrankenversicherung abschließen. Wie auch bei anderen Versicherungen gibt es unterschiedliche Angebote und Tarife, die z.B. entweder Einzelpersonen, Paare oder ganze Familien absichern.
Auslandskrankenversicherungen sind übrigens oft schon standardmäßig abgeschlossen, wenn Du Deine Reise mit Deiner Kreditkarte bezahlt hast (siehe Punkt 1 ). Schau mal nach!
3. Wann lohnt es sich, eine Reiseversicherung abzuschließen?
Eine Reiseversicherung (insbesondere die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchsversicherung) lohnt sich immer dann, wenn die Reise sehr teuer ist. „Teuer“ ist in dem Fall individuell: Wenn Du lange auf Deinen Sommerurlaub gespart hast, ist es natürlich umso ärgerlicher, wenn Du z.B. wegen eines Unfalls die Reise kurzfristig stornieren musst und, wenn überhaupt, nur einen Teil der Reisekosten erstattet bekommst. Eine Reiseversicherung ermöglicht es Dir, Deine Reise im Ernstfall spontan zu canceln und mit dem Geld zu einem anderen Zeitpunkt neu zu buchen – aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Die Auslandsreisekrankenversicherung dagegen lohnt sich eigentlich immer. Denn z.B. ein Unfall (auch fremdverschuldet) kann jedem passieren, überall. Und: Je nachdem, wie weit Du verreist, solltest Du hier besonders auf die Leistungen rund um den Rücktransport achten – denn dieser kann sonst wirklich teuer werden. Im besten Fall bietet Deine Reiseversicherung auch dann ihre Unterstützung an, wenn der Rücktransport z.B. medizinisch nicht notwendig ist, Du aber von einem Spezialisten behandelt werden möchtest.
In Bezug auf den Abschlusszeitraum werden Reiseversicherungen in der Regel teurer, je näher das Abflugdatum rückt und wie viel Zeit seit der Buchung vergangen ist. Es ist kein Muss, unmittelbar bei der Buchung abzuschließen – günstiger wird es allerdings nicht.
Eine Wartezeit, wie bei anderen Versicherungen oft der Fall, gibt es bei der Reiseversicherung in der Regel nicht. Allerdings kann eine Frist festgesetzt sein, die zwischen Abschluss und Reisebeginn liegen muss. Sonst würde natürlich jeder erst dann die Versicherung abschließen, wenn der Versicherungsfall unmittelbar bevorsteht.
4. Reiserücktrittsversicherung: Was ist das und wann greift sie?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Dir Deine Reisekosten, wenn Du unerwartet doch nicht wie geplant abreisen kannst. Es gibt verschiedene Gründe, in denen die Reiserücktrittsversicherung für Dich einspringt. Je nach Versicherer werden unterschiedliche Gründe anerkannt, die Dir den Reiseantritt unmöglich machen. Hier lohnt sich also ein Vergleich der Tarife.
Gründe, in denen die Reiserücktrittsversicherung greift sind, je nach Tarif, z.B.:
- Todes- oder Krankheitsfall in der Familie
- Eigener Unfall oder eigene schwere Krankheit
- Antritt einer neuen Arbeitsstelle
- Nachholtermin für eine Prüfung
- Schwangerschaft
- Gerichtliche Ladung
5. Reiserücktrittsversicherung für Familien: Was passiert, wenn nur einer krank ist?
Wie auch bei anderen Versicherungen gibt es unterschiedliche Angebote und Tarife, die z.B. entweder Einzelpersonen, Paare oder ganze Familien absichern. Sofern ein Familien-Tarif abgeschlossen wurde, greift die Reiserücktrittsversicherung für die ganze Familie auch dann, wenn aus der versicherten Familie nur eine Person erkrankt. Dazu gehört natürlich, dass es der Person unzumutbar ist, die Reise anzutreten. Ob das der Fall ist, entscheidet ein Arzt. Dies kann z.B. bei einer Mittelohrentzündung, einer Grippe oder einer Blinddarmentzündung der Fall sein.
Da sich das Risiko bei Familien quasi multipliziert, bietet sich die Reiserücktrittsversicherung daher gerade bei Familien mit kleinen Kindern besonders an.
6. Trennung, Streik & Co.: Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Wie auch in vielen anderen Versicherungsarten gibt es bei der Reiserücktrittsversicherung Situationen, in denen die Versicherung nicht einspringt. Hierzu gehören Streiks, ein Kriegsausbruch oder höhere Gewalt.
Dasselbe gilt für eine Scheidung oder Trennung – auch hier erstatten die Versicherer in der Regel keine Kosten.
7. Zahlt die Reiserücktrittsversicherung meine Konzerttickets bei Ausfall?
Konzerte, Musicals oder andere Veranstaltungstickets können mitunter genauso teuer sein wie eine Reise und müssen teilweise Jahre im Voraus gekauft werden – wieso also solltest Du nicht auch hier den unumgänglichen Rücktritt von der Teilnahme versichern können?
Standardmäßig in der Reiserücktrittsversicherung enthalten sind Tickets für Veranstaltungen zwar nicht, es gibt aber einige Versicherer, die spezielle Ticket-Rücktrittsversicherungen anbieten.
Und auch hier gilt: Die Versicherung zahlt nur dann, wenn es unerwartet unzumutbar geworden ist, zu der Veranstaltung zu gehen.
8. Reiserücktrittsversicherung 7 Tage vor Reiseantritt abschließen – geht das noch?
Viele schließen die Reiserücktrittversicherung direkt mit der Buchung ab. Aber es lohnt sich natürlich, Tarife und Leistungen zu vergleichen, weshalb ein separater Abschluss Sinn ergibt. Wie lange Du Dir damit Zeit lassen kannst? Das hängt – wie so vieles – vom Versicherer ab.
In jedem Fall muss die Versicherung natürlich abgeschlossen sein, bevor Du die Reise antrittst. Die meisten Anbieter decken eine Reise ab, die frühestens 30 Tage nach Versicherungsabschluss beginnt. Es gibt aber auch Last-Minute-Reiserücktrittsversicherungen – wie sollte man sonst eine Last-Minute-Reise absichern? Diese Tarife ermöglichen es Dir sogar, nur wenige Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Allerdings sind auch hier Fristen üblich: Wer seine Reise weniger als 30 Tage vor Antritt bucht, sollte spätestens am dritten Tag nach Buchung eine Reiserücktrittversicherung abschließen.
8. Wie viel kostet eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?
Eine gute Reiseversicherung muss nicht teuer sein. Grundsätzlich richtet sich der Preis aber nach dem Reisewert. Je günstiger die Reise, desto geringer die Versicherungsprämie.
Dennoch ist es sinnvoll, über einen Jahresschutz nachzudenken: Für den Einmalschutz spricht, dass die Versicherung genau auf die Anforderungen der Reise abgestimmt ist – allerdings musst Du bei jeder Reise daran denken, die Versicherung abzuschließen. Ganz anders ist es beim Jahresvertrag: Du musst zwar nicht bei jeder neuen Reise daran denken, aber darauf achten, dass die Reisepreise innerhalb Deiner Angaben bei Abschluss der Versicherung liegen.
9. Was passiert, wenn Du keine Reiserücktrittsversicherung hast, aber krank wirst vor der Reise?
Wenn Du Deine Reise stornieren musst und kein schwerwiegender Grund vorliegt – wie z.B. Naturkatastrophen oder offizielle Reisewarnungen – trägst Du mögliche Stornierungsgebühren selbst. Und: Je kurzfristiger Du eine Reise stornierst, desto höher sind die Stornokosten.
Unterm Strich musst Du immer selbst entscheiden, ob sich eine Reiseversicherung für Dich lohnt. Klar, es hängt auch immer von den Kosten ab. Aber wenn Du eine Versicherung findest, die für ein paar Euro mehrere Hundert Euro absichert, dann lohnt es sich, zumindest kurz darüber nachzudenken – denn am Ende rettet sie vielleicht Deines Sommers höchstes Gut: Deinen Urlaub.
Adam Riese Tipp
Eine Reiseversicherung kannst Du in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung angeben! Eine Reiseversicherung für geschäftliche Zwecke fällt unter die Werbungskosten.

Pia ist Texterin im Ratgeber-Team und kümmert sich auch um Webseiteninhalte, Versicherungsdokumente und Nachhaltigkeitsthemen.