
Halloween-Streiche: Wer haftet für Schäden an Halloween?
Halloween ist ein großer Gruselspaß: Viele (vor allem die Kleinen) dekorieren ihre ganze Wohnung, ziehen verkleidet durch die Nachbarschaft und rufen „Süßes oder Saures“. Auch Klingelstreiche bei den Nachbarn gehören dazu. Aber manchmal kippt der Spaß um in Ärger: Eier an der Hauswand, Schmierereien, beschädigte Briefkästen, eine Anzeige. Hier klären wir kompakt, welche Halloween-Streiche erlaubt sind, wo Sachbeschädigung beginnt und wie das mit Kindern und Aufsichtspflicht ist. Und natürlich: welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt.

Inhalte
1. Woher kommt der Brauch, an Halloween Streiche zu spielen?
Auch wenn hier immer mehr Menschen Halloween feiern: In Deutschland ist Halloween kein gesetzlicher Feiertag. Praktischerweise ist aber der 1. November in vielen Bundesländern frei – wegen Allerheiligen. Entspannt, wenn man an Halloween länger raus will. In den USA ist Halloween zwar auch kein Feiertag, hat aber eine lange Tradition und eine noch größere Bedeutung als hierzulande.
Ursprünglich kommt der Brauch aber von den Kelten: Menschen vertrieben mit Masken und Lärm böse Geister. In Irland zog man später verkleidet von Tür zu Tür und bekam kleine Gaben. Irische Einwanderer brachten den Brauch in die USA. Dort wurde daraus „Süßes, sonst gibt’s Saures“. Der Halloweenspruch versprach Süßigkeiten, sonst drohten harmlose Kinderstreiche.
2. Welche Streiche sind an Halloween erlaubt?
Erlaubt ist, was Spaß macht, niemanden gefährdet und nichts beschädigt. Was das konkret heißt und ob Eierwerfen nun strafbar ist: Hier kommen ein paar Streiche in unserem Halloween-Prank-Check.
Streich | Erlaubt? |
---|---|
Kurzer Klingelstreich | ✓ Ok! Aber nur einmalig und nicht nachts (nach 22 Uhr), sonst ist es Ruhestörung. |
„Süßes oder Saures“-Auftritt | ✓ Der Klassiker. Kostüm zeigen, Halloweenspruch aufsagen, freundlich bleiben, bestenfalls Süßkram abstauben! |
Mini-Schreck (z.B. Gummihand/-spinne an der Tür) | ✓ Geht klar: mit Abstand & Anfassen, niemanden gezielt erschrecken, der ernsthaft Angst bekommen könnte (z.B. Kleinkinder, Haustiere). |
Knallerbsen auf dem Gehweg | ✓ Nur kurzzeitig & mit Abstand, nicht in Hauseingängen und nicht direkt vor Menschen oder Tieren. |
Deko auf dem eigenen Grundstück | ✓ In der Regel darfst Du bei Dir tun, was Du möchtest. Bei direkten Nachbarn nur mit Erlaubnis bzw. so, dass es sie nicht stört (z.B. blinkende Lichter). |
Kreideschrift „Happy Halloween“ (abwaschbar) | ✓ Nur auf eigenem Grundstück oder mit Erlaubnis. Im öffentlichen Raum lieber lassen. |
Klopapierrollen über Büsche hängen | ✗ Zählt als Vermüllung. Kann Ärger geben, besser nicht. |
Rasierschaum, Eier, Konfetti-Kanone an Türen oder Autos | ✗ Das wieder sauber zu kriegen kostet, könnte daher zu einer Anzeige führen! |
Tür zukleben, Klinken einschmieren, Schlösser blockieren | ✗ Keine gute Idee, Nötigung oder Sachbeschädigung möglich! |
Eier an die Hauswand werfen | ✗ Klare Sache: Das ist strafbar, es droht eine Anzeige. Bei Verschmutzung durch Eier zahlt der Verursacher. |
Briefkästen vollmüllen, Post „umsortieren“ | ✗ Absolutes No-Go, besonders wenn Du ins Postgeheimnis eingreifst! |
Grusel-Sound aus dem Handy an der Tür abspielen | ✓ Kurz und nicht zu laut passt. |
Lärmparade nach 22 Uhr | Besser lassen, das gilt als Ruhestörung. |
Kurz gesagt: Halloween-Streiche sind erlaubt, bei denen alles sauber bleibt und die den Nachbarschaftsfrieden achten. Ob Eier oder Farbe: Alles, was schmutzt, klebt, sprüht, beschädigt oder richtig Angst macht, kann teuer enden, inklusive Anzeige und Versicherungsproblemen.
3. Halloween-Streiche und Sachbeschädigung: Welche Versicherung greift im Fall der Fälle?
Du siehst: Nicht jeder Scherz an Halloween ist erlaubt. Wird eine Sachbeschädigung verursacht, kann das schnell teuer werden. Noch mal das Ei als Beispiel: Wirft ein lustiger Vampir an Halloween mit Absicht Eier gegen eine Hauswand, dann muss dessen Privathaftpflicht nicht für den Schaden aufkommen. Denn der Prank war ja absichtlich, also die Sachbeschädigung mutwillig. Die Haftpflichtversicherung kommt aber in der Regel nur für unbeabsichtigte Schäden auf. Wenn man beispielsweise beim „Süßes oder Saures“-Sagen an der Tür versehentlich die Deko beschädigt. Eier an Hauswände oder auf Autos zu werfen, ist dagegen strafbar und kann sogar deshalb zu einer Anzeige führen – auch an Halloween.
3.1 Eier an der Hauswand: Ist das in meiner Versicherung abgedeckt?
Und wenn du selber Opfer von Halloween-Streichen wirst? Die Reinigung eines mit Eiern oder Farbe beschmierten Hauses kann schnell ins Geld gehen. Welche Versicherung greift? Bei vielen Wohngebäudeversicherungen sind solche Schäden durch Vandalismus nicht mitversichert, meist ist eine Zusatzbaustein erforderlich. Die Wohngebäudeversicherung von Adam Riese deckt in den Tarifen XL und XXL Beschädigungen durch unbefugte Dritte ab, ebenso wie Graffiti-Schäden.
4. Mutwillige Sachbeschädigung durch Kinder an Halloween: Haften Eltern für ihre Kinder?
Nicht unbedingt! Entscheidend ist, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben. Bei kleineren Kindern heißt das: Mitlaufen beim „Süßes oder Saures“ Spaziergang und sicherstellen, dass die Kids keine Schäden anrichten.
Bei älteren Kids müssen klare Regeln gelten: Welcher Prank ist erlaubt und was sind No-Gos?
Eine Haftpflichtversicherung, die auch Kinder mitversichert, ist für Familien ohnehin lebenswichtig. Das gilt natürlich auch an Halloween. Wenn dein elfjähriges Kind versehentlich einen Schaden verursacht, greift die Privathaftpflicht. Aber denk dran: bei absichtlicher Sachbeschädigung nicht! Weil es bei der Frage, welches Kind die Hauswand des Nachbarn verschmutzt hat, schnell zu Streit kommen kann, ist auch eine Rechtsschutzversicherung für Familien sinnvoll.
5. Halloween mit Kindern: Kann man die Aufsichtspflicht übertragen?
Grundsätzlich ja, aber nur an eine Person, die dazu geeignet ist. Das können ältere Geschwister, Verwandte oder auch Eltern von Freunden sein. Wichtig ist, dass sie zuverlässig sind, die Kinder kennen und sich der Verantwortung bewusst sind. Kommt es trotzdem zu einem Halloween-Streich mit Folgen, wird geprüft, ob die Aufsicht sorgfältig übertragen wurde. Kläre also Fragen wie:
- Wie lange dürfen die Kinder unterwegs sein?
- Welche Regeln gelten?
- Wie bleibt man in Kontakt?
6. Versicherungsschutz: Wie lange haften Eltern für ihre Kinder?
Wann sind Kinder selbst verantwortlich für die Folgen ihrer Halloween-Streiche? Entscheidend sind das Alter und die sogenannte Deliktfähigkeit. Je nach Altersstufe gelten unterschiedliche Regeln, die bestimmen, ob Kinder selbst haften:
Alter | Deliktfähig? |
---|---|
Kinder unter 7 Jahren | Sind nicht deliktfähig und haften nicht für Schäden |
Kinder zwischen 7 und 10 Jahren | Sind nur eingeschränkt deliktfähig |
Kinder zwischen 10 und 18 Jahren | Können deliktfähig und somit für ihre Handlungen verantwortlich sein, wird per Einzelfall geprüft |
Alle ab 18 Jahren | Zählen als erwachsen und somit voll deliktfähig |
7. An Halloween nicht zu Hause: Sollte ich vorsichtshalber Süßigkeiten rausstellen?
Du bist Halloween-Muffel und fliehst lieber ins Kino, wenn die „Trick or Treat“-Truppen ihr Unwesen treiben? Dann ist eine kleine Schale mit Süßigkeiten vor der Wohnungstür eine gute Idee, um „Saures“ abzuwenden, vielleicht mit einem netten Halloweenspruch auf einem Zettel!
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Pia ist Texterin im Ratgeber-Team und kümmert sich auch um Webseiteninhalte, Versicherungsdokumente und Nachhaltigkeitsthemen.