Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden: Wann zahlt sie und wann nicht?

Wohngebäude von Melina

Bei Unwetterschäden ist die richtige Versicherung besonders wichtig! Während die Hausratversicherung Deinen Hausrat abdeckt, also alles, was sich innerhalb der Wohnung befindet, müssen Deine vier Wände selbst und fest verbaute Teile wie die Einbauküche mit einer Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Wir erklären Dir, wann welche Schäden in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind und wie Du Dich optimal gegen Unwetterschäden versichern kannst!

Ein Sturm mit Starkregen, der eine Dachrinne eines Hauses überlaufen lässt.


1. Warum ist eine Wohngebäude­versicherung grundsätzlich sinnvoll?

Wohneigentum ist teuer! Ein Sturm, ein schwerer Hagelschauer oder ein Blitzeinschlag und schon können teure Schäden entstehen. Dachziegel fliegen davon und Regenwasser dringt ins Haus und durchnässt die Wände und Böden, Hagel macht die Fenster kaputt oder ein umgestürzter Baum beschädigt Deine Fassade. Ohne Versicherungsschutz müsstest Du diese Kosten als Hausbesitzer selbst tragen.

Eine Wohngebäudeversicherung bietet Dir hier die nötige Sicherheit, im schlimmsten Fall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen! Zwar "muss" man in Deutschland keine Wohngebäudeversicherung abschließen, aber Kreditinstitute verlangen sie meist bei Immobilienfinanzierungen und es wird immer wieder über eine Pflicht diskutiert.

2. Wer kann sich gegen Unwetterschäden versichern?

Eine Wohngebäude­versicherung brauchst Du nur als Immobilien­eigentümer, die externe Beschädigungen am Haus selbst abdeckt, wie z. B. an Antennen, Markisen, Dachziegeln und Dachpappe, Rollläden, Fassaden und vielem mehr.

Wer zur Miete wohnt, benötigt das nicht, denn in diesem Fall ist die Vermietung für die Wohngebäude­versicherung zuständig. Mieter sind mit einer Hausrat­versicherung unter Umständen schon gut genug gegen Unwetterschäden abgesichert.
Hinzu kommt dann noch die Kfz-Kasko­versicherung für alle, die ein Kraft­fahrzeug besitzen.

3. Was fällt alles unter Sturmschäden und was ist abgedeckt?

Ein Sturmschaden liegt nach gängiger Definition vor, wenn der Wind mindestens Windstärke 8 (62 km/h) erreicht. Ist die konkrete Wind­geschwindigkeit nicht messbar, reicht es meist, wenn auch andere Gebäude in der Umgebung vom Sturm beschädigt wurden.

Bei einem Sturmschaden zahlt die Versicherung bei Schäden wie:

  • abgedeckte Dächer oder gelöste Dachziegel
  • eingeschlagenen Fenstern oder Dachfenster
  • herabstürzenden Ästen oder umgestürzten Bäumen
  • Schäden durch Hagel, Regen oder Blitz, wenn diese in Folge des Sturms ins Haus eindringen

▷▷ Achtung: Nicht versichert sind dagegen Schäden durch nicht geschlossene Fenster oder Türen! Hier hast Du eine Sorgfalts­pflicht und solltest Fenster und Türen bei einem drohenden Unwetter immer schließen.

3.1 Sturmschaden am Dach

Eines der häufigsten Szenarien für Sturmschäden am Dach sind lose oder zerstörte Dachziegel. Solche Schäden sind über die Wohngebäude­versicherung abgedeckt! Beim Tarif XXL der Adam Riese Wohngebäude­versicherung sind auch Kosten für Aufräum­arbeiten und Abbruch, für die Sicherung des Dachs mit drin und sogar Hotelkosten, falls das Haus vorübergehend unbewohnbar wird.

3.2 Wind verursacht Sturmschaden: Ist ein Nachweis der Windstärke erforderlich?

Ja, Versicherer fordern in der Regel den Nachweis, dass die Windstärke mindestens 8 erreicht hat. Dies lässt sich einfach über Daten des Deutschen Wetterdienstes belegen oder aber durch Vergleichs­schäden in der Nachbarschaft.

3.3 Hagelschaden am Haus

Hagel gehört zu den typischen Naturgefahren. Hagelschäden, etwa an Dach, Fassade oder Rollläden, sind meistens mitversichert, manchmal auch über einen Extra-Baustein für Sturm und/oder Hagel. Das Gute bei Adam Riese: Hier bekommst Du den Neuwert statt des Zeitwerts zurück, also die Reparatur­kosten oder aber die Kosten für eine Neu­anschaffung!

3.4 Blitzeinschlag im Haus

Ein direkter Blitzschlag verursacht oft Brände, Risse im Mauerwerk oder Schäden an der Elektrik. Die Wohngebäude­versicherung deckt diese Fälle ab. Auch Überspannungs­schäden durch Blitz sind mitversichert. Das sind Schäden, die infolge eines Blitzes an elektrischen Einrichtungen und Geräten entstehen.
Beispiel: Der Blitz schlägt ein, Spannung wandert durch die Stromleitung und zerstört die Elektronik Deiner Heizungsanlage oder die Steuerung der Rollläden.

Allerdings: Gezahlt wird nur, wenn am Grundstück selbst Spuren eines Blitzeinschlags nachweisbar sind.

3.5 Schaden durch eindringendes Wasser

Dringt nach einem Sturm Regen oder Schmelzwasser ins Haus, gilt das als Wohngebäude­versicherung-Wasserschaden. Beim Tarif XXL bei Adam Riese werden Schäden an Fußböden, Tapeten und Farbanstrichen bis zu 2.500 € ersetzt, wenn Regen- oder Schmelzwasser eindringt.
Für größere Risiken wie Überschwemmung oder Rückstau brauchst Du die Elementarversicherung als Zusatzbaustein.

3.6 Sturmschäden im Garten: Wer zahlt?

Auch Nebengebäude, Zäune oder fest verankerte Gartenhäuser sind über die Wohngebäude­versicherung mitversichert. Schäden an Gartenmöbeln, Markisen oder dem Mähroboter übernimmt sie dagegen in der Regel nicht – dafür ist die Hausratversicherung zuständig.

4. Wie Du Unwetterschäden vorbeugst

Einem Unwetter­schaden vorzubeugen, ist nicht ganz unwichtig. Als Versicherungs­nehmer hast Du nämlich eine Sorgfaltspflicht. Diese sieht vor, dass Du auf Dir zumutbare Art und Weise dafür Sorge tragen musst, dass Schäden gar nicht erst passieren.

Das heißt nicht, dass Du bei Gewittern Deine Fenster vernageln musst! Das Fenster solltest Du aber schließen, und auch z.B. bei einem abgestorbenen, morschen Baum dicht neben dem Haus kann man davon ausgehen, dass dieser ab einer gewissen Windstärke kippt oder bricht und eventuell auf dem Haus landet.

5. Bin ich ausreichend abgesichert?

Die Frage muss immer individuell beantwortet werden, allerdings gibt es einige Fragen, die Dir dabei helfen können, sie für Dich zu beantworten:

  • Wohnst Du zur Miete oder in Deiner eigenen Immobilie?
  • Wohnst Du an einem fließenden Gewässer?
  • Wie häufig treten an Deinem Wohnort Unwetter und Stürme auf?
  • Sind große Schneemassen oder sogar Lawinen an Deinem Wohnort wahrscheinlich?
  • Besitzt Du ein eigenes Auto?
  • Wenn ja: Parkst Du Dein Auto häufig im Freien?

In allen Fällen lohnt sich eine taugliche Hausrat­versicherung, je nach Wohnort und Unwetter­wahrscheinlichkeit sollte eine Elementarschaden­versicherung mit drin sein. Hast Du ein Fahrzeug, lohnt sich die Kfz-Kaskoversicherung. Und für Immobilien­eigentümer ist die Wohngebäude­versicherung, im Idealfall gleich mit einer Absicherung gegen Elementar- und Überspannungs­schäden.

Auch die Adam Riese Hausrat­versicherung sichert Dein Hab und Gut gegen Unwetterschäden ab. Was genau sie umfassen soll, kannst Du dank des modularen Systems sogar ganz frei entscheiden.

6. Was muss im Schaden­fall tun?

Unwetter­schäden solltest Du unverzüglich der Versicherung melden. Dein Versicherer wird Dir dann entsprechende Anweisungen geben, wie Du weiter verfahren sollst. Dokumentiere alle Schäden in jedem Fall umfassend. Hilfreich sind auch Kaufbelege der beschädigten Gegen­stände, um den zu ersetzenden Wert schneller und besser abzuschätzen.

6.1 Schaden­fall richtig melden

Bei Adam Riese kannst Du einen Schaden einfach online melden. Über die Online-Schadenmeldung schilderst Du ganz unkompliziert den Vorfall und den konkreten Schaden. Im Anschluss kannst Du Bilder und Videos einfach hochladen – und schon können wir uns um alles kümmern.

7. Wie Du Unwetter­schäden vorbeugst

Einem Unwetter­schaden vorzubeugen, ist nicht ganz unwichtig. Als Versicherungs­nehmer hast Du nämlich eine Sorgfalts­pflicht. Diese sieht vor, dass Du auf Dir zumutbare Art und Weise dafür Sorge tragen musst, dass Schäden gar nicht erst passieren.

Das heißt nicht, dass Du bei Gewittern Deine Fenster vernageln musst. Das Fenster solltest Du bei anstehendem Wind, Regen und so weiter aber schließen, und auch z.B. bei einem abgestorbenen, morschen Baum dicht neben dem Haus kann man davon ausgehen, dass dieser ab einer gewissen Wind­stärke kippt oder bricht und eventuell auf dem Haus landet.

8. Bin ich ausreichend abgesichert?

Die Frage muss immer individuell beantwortet werden, allerdings gibt es einige Fragen, die Dir dabei helfen können, sie für Dich zu beantworten:

  • Wohnst Du zur Miete oder in Deiner eigenen Immobilie?
  • Wohnst Du an einem fließenden Gewässer?
  • Wie häufig treten an Deinem Wohnort Unwetter und Stürme auf?
  • Sind große Schnee­massen oder sogar Lawinen an Deinem Wohnort wahrscheinlich?
  • Besitzt Du ein eigenes Auto?
  • Wenn ja, parkst Du es häufig im Freien oder in der Garage?

Ob Dachschaden durch Sturm, Hagelspuren an der Fassade oder ein Blitzeinschlag: Die Wohngebäude­versicherung schützt Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen. Wichtig ist, dass Du die Versicherungs­bedingungen kennst und durch sinnvolle Zusatzbausteine wie eine Elementar­versicherung ergänzt. So stellst Du sicher, dass Dein Zuhause auch gegen Sturmschäden gut abgesichert ist!

Adam Riese Tipp

Möchtest Du mehr über die Adam Riese Wohngebäude­versicherung erfahren oder Dir Dein persönliches Angebot erstellen lassen?


 Profilbild von Melina
Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


Mehr zum Thema Wohngebäude