Unfall Unfallversicherung für den Sport: Wann zahlt die private Unfallversicherung bei einem Unfall im Fitnessstudio?
Sportunfall im Studio: Was ist versichert, was nicht? Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen und Leistungen der privaten Unfallversicherung im Gym, grenzt Ausschlüsse ab, beleuchtet Haftungsfragen und nennt die wichtigsten Fristen rund um Unfälle beim Sport.
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Ob Langhantel, Laufband oder der letzte Meter zur Kniebeuge-Tiefe: Im Fitnessstudio passieren Unfälle – manchmal mit Folgen. In diesem Ratgeber zeigen wir, wann und wie eine private Unfallversicherung im Gym greift, was genau als Unfall gilt (Stichwort „PAUKE“), welche Leistungen beim Thema Unfallversicherung und Sport möglich sind und wo Grenzen und Ausschlüsse liegen.
1. Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung?
Kurz gesagt: Die Gesetzliche Unfallversicherung schützt bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Im Fitnessstudio in der Freizeit ist man über sie in der Regel nicht abgesichert. Die Private Unfallversicherung schützt dagegen außerhalb der Arbeit, und zwar in der Regel weltweit und rund um die Uhr – also auch im Fitnessstudio, im Urlaub oder beim Joggen im Park.
1.1 Gelten für die private Unfallversicherung bestimmte Voraussetzungen?
Um eine private Unfallversicherung abzuschließen, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, die sich ein wenig von Versicherer zu Versicherer unterscheiden:
- Versicherbarkeit der Person: Personen mit Pflegegraden ab 4 gelten häufig als nicht versicherbar.
- Berufliche Einstufung: Der Beruf wird einer Gefahrengruppe zugeordnet, die den Beitrag bestimmt. Bestimmte besonders risikoreiche Berufe (z.B. Berufssportler, Stuntberufe) sind in den Standardtarifen ausgeschlossen.
- Gesundheitsprüfung: Bei manchen Anbietern wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, d.h. frühere und bestehende Erkrankungen (physisch, psychisch, chronisch) und Behandlungen ermittelt. Übrigens gibt es bei Adam Riese keine Fragen zur Gesundheit!
2. Greift die private Unfallversicherung bei einem Sportunfall im Fitnessstudio?
Grundsätzlich gilt: Eine private Unfallversicherung leistet, wenn ein Ereignis die vertragliche Unfalldefinition erfüllt und daraus gesundheitliche Schäden entstehen. Entscheidend ist also nicht, wo etwas passiert, sondern wie der Unfall abläuft. Also ja, die Unfallversicherung kann auch im Fitnessstudio einspringen!
Dafür gibt es zwei zentrale Unfallbegriffe, nach denen Unfälle eingeordnet werden:
1. Klassischer Unfallbegriff (PAUKE)
Der klassische Unfallbegriff lässt sich mit dem Begriff PAUKE abkürzen: Ein Unfall liegt vor, wenn es ein plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis ist und eine Gesundheitsschädigung verursacht.
Diese Definition ist branchenüblich und findet sich so auch in der Adam Riese Unfallversicherung .
Typische Beispiele im Fitnessstudio sind:
- Eine Hantel fällt herunter und verursacht einen Knochenbruch im Fuß.
- Ein Gerät geht bei der Benutzung kaputt und verursacht eine Zerrung.
- Zwei Personen trainieren zu nah beieinander, prallen unabsichtlich gegeneinander und stürzen.
Damit sind diese klassischen Studio‑Unfälle bei jeder privaten Unfallversicherung grundsätzlich abgedeckt, sofern die weiteren Vertragsbedingungen nichts anderes ausschließen.
Darüber hinaus gibt es aber auch den erweiterten Unfallbegriff.
2.1 Was bedeutet der erweiterte Unfallbegriff?
Viele umfangreiche Unfallversicherungstarife leisten auch nach dem sogenannten erweiterten Unfallbegriff, d.h. sie schließen zusätzlich auch Verletzungen ein, die ohne äußere Krafteinwirkung passieren, sondern durch sogenannte Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen.
Das ist besonders beim Sport relevant, da viele typische Verletzungen durch ebensolche Eigenbewegungen bzw. Kraftbelastungen entstehen.
Beispiele im Fitnessstudio:
- Beim Hanteltraining passiert eine falsche Körperdrehung und ein Muskel wird gezerrt.
- Bei einem Ausfallschritt knickt man plötzlich um und zieht sich einen Bänderriss im Sprunggelenk zu.
- Beim Versuch, das Gleichgewicht beim Yoga zu halten, kommt es zu einer Verrenkung.
Ob solche Fälle versichert sind, unterscheidet sich je nach Tarif und es lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen!
2.2 Dehnen oder Warmmachen: Wie werden Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung bewertet?
Eine Eigenbewegung liegt wie in Punkt 2.1 erklärt vor, wenn die versicherte Person eine willensgesteuerte Bewegung ausführt und dabei eine der im Vertrag genannten Verletzungen erleidet, etwa beim Dehnen, Joggen oder bei einem Fehltritt. Eine äußere Kraft ist für die Leistungspflicht nicht erforderlich, solange die Verletzung zu den definierten Kategorien gehört.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist gegeben, wenn der körperliche Einsatz über das alltägliche Maß hinausgeht. Entscheidend sind die individuellen körperlichen Voraussetzungen der versicherten Person. Typische Beispiele im sportlichen Kontext sind plötzliche Muskelverletzungen beim Krafttraining oder beim Heben schwerer Lasten, sofern sie zu einer der versicherten Verletzungsarten führen.
Diese Regelungen erweitern den Versicherungsschutz erheblich, da viele sporttypische Verletzungen (insbesondere im Fitnessstudio) ohne Fremdeinwirkung entstehen. Die Leistungen unterscheiden sich dabei nicht von den Leistungen für „klassische“ Unfälle und werden genauso gewertet.
3. Was zahlt die private Unfallversicherung bei einem Unfall im Fitnessstudio?
Was die private Unfallversicherung bei einem Unfall im Fitnessstudio genau zahlt, hängt von der vereinbarten Leistungsart ab. Typischerweise umfasst der Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:
- Die Invaliditätsleistung wird als einmalige Zahlung erbracht und richtet sich nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad (z.B. 20.000 € Einmalzahlung bei einer Versicherungssumme von 100.000 € und 20 % Invaliditätsgrad); je nach Tarif kann sie zudem durch eine progressive Erhöhung ergänzt werden.
- Unfallrente wird monatlich gezahlt, wenn der Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt und eine entsprechende Rentenleistung vereinbart wurde (ggf. rückwirkend ab dem Monat des Unfalls).
- Das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld werden (sofern sie Bestandteil des Vertrags sind) für stationäre Aufenthalte bzw. den anschließenden Genesungszeitraum gewährt.
- Schmerzensgeld bei Knochenbruch („Gipsgeld“) wird einmalig gezahlt, wenn ein vollständiger Knochenbruch oder ein vollständiger Band‑ bzw. Sehnenriss vorliegt und keine stationäre Behandlung erforderlich ist.
- Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz können erstattet werden, sofern die unfallbedingten Behandlungen notwendig sind und kein anderer Kostenträger leistet.
- Kosten für Such‑, Bergungs‑ und Rettungseinsätze können übernommen werden, etwa für einen medizinisch notwendigen Transport zur Klinik.
- Besondere Leistungen für Kinder beinhalten je nach Tarif unter anderem Rooming‑in, privatärztliche Behandlung oder eine Sofortleistung bei bestimmten schweren Verletzungen.
4. Wann zahlt die private Unfallversicherung nicht?
Die private Unfallversicherung zahlt nicht, wenn ein Ausschlussgrund vorliegt oder kein versichertes Unfallereignis gegeben ist.
Meistens sind Bandscheibenverletzungen ausgeschlossen, sofern sie nicht überwiegend durch ein Unfallereignis verursacht wurden. Ebenso ausgeschlossen sind krankheitsbedingte oder allmählich entstehende Beschwerden, etwa Verschleiß, Überlastungen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen ohne konkretes Unfallereignis.
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, die durch Medikamente, Alkohol oder andere Drogen entstehen, sind ebenfalls nicht versichert. Auch Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat, bei Motorsportrennen o.ä. sind in den meisten Versicherungen ausgeschlossen.
Darüber hinaus werden bestimmte gesundheitliche Schäden wie innere Blutungen oder psychische Reaktionen ohne organische Ursache nicht übernommen, es sei denn, sie sind überwiegend unfallbedingt.
4.1 Fitnessstudio, Trainer, Dritte: Wer haftet bei Unfällen?
Ein Unfall im Fitnessstudio kann auch Ansprüche gegenüber Dritten begründen. Eine Haftung des Studios oder einer Trainerin bzw. eines Trainers kommt immer dann in Betracht, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Trainingsgerät mangelhaft war, die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder Sicherungs- und Hinweispflichten nicht eingehalten wurden, wie bei einem frisch gewischten rutschigen Boden ohne Warnzeichen. In solchen Situationen kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz gegen den Betreiber oder die verantwortliche Person bestehen.
Wichtig zu wissen: Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Man muss also nachweisen können, dass tatsächlich ein Fehler oder eine Pflichtverletzung vorlag. Dokumentation mit Fotos, Zeitprotokollen und Zeugen helfen hier!
Während die private Unfallversicherung unabhängig vom Verschulden leistet,geht es bei Haftungsfragen immer darum, wer den Schaden verursacht hat. Für die Klärung solcher Fälle (vor allem, wenn das Studio den Vorwurf bestreitet) kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.
5. Welche Fristen gelten in der privaten Unfallversicherung?
Damit ein Leistungsanspruch besteht, müssen nach einem Unfall bestimmte Fristen eingehalten werden. Die versicherte Person muss unverzüglich einen Arzt aufsuchen und den Versicherer informieren, sobald ein Unfall eine mögliche Leistungspflicht auslösen könnte.
Für die Invaliditätsleistung gelten besonders strenge Fristen:
- Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.
- Sie muss innerhalb von 36 Monaten ärztlich festgestellt werden.
- Sie muss ebenfalls innerhalb von 36 Monaten beim Versicherer geltend gemacht werden
Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann die Leistung abgelehnt werden! Für weitere Leistungsarten wie Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung oder Kosten für kosmetische Operationen gilt: Unverzüglich melden!
Insgesamt gilt: Eine schnelle medizinische Abklärung und eine frühzeitige Meldung an den Versicherer sind entscheidend, um die vertraglichen Fristen einzuhalten und Ansprüche nicht zu verlieren.
Tipp: Bei Adam Riese geht die Schadenmeldung über das Kundenportal oder die eigene Schadenmeldungs-Seite superschnell und unkompliziert!
Adam Riese Tipp
Die Adam Riese Unfallversicherung schützt weltweit rund um die Uhr – auch bei Freizeit und Sportunfällen im Fitnessstudio.
Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.