Arbeitsunfall im Homeoffice: Was gilt beim Arbeiten von zu Hause?

Unfall von Melina

Morgens das Kind in die Kita bringen, schnell einen Kaffee machen, der Weg zum Drucker im Raum nebenan: Ein Arbeitsunfall kann auch zu Hause passieren. Aber beim Arbeiten zu Hause verschwimmen berufliche und private Wege oft mehr miteinander als im Betrieb und nicht jeder Unfall im Homeoffice ist automatisch versichert. Hier kommts auf den konkreten Einzelfall an. In diesem Beitrag erfährst Du, wann die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich greift und worauf es beim Arbeiten von zu Hause ankommt.

Frau im Homeoffice, die am Schreibtisch vor ihrem Laptop sitzt und Richtung Fenster schaut.


Ein paar Stunden am Küchentisch brainstormen, im eigenen Arbeitszimmer Mails tippen oder auch mobiles Arbeiten vom Hotel aus: Die Arbeitswelt hat sich verändert und Homeoffice gehört inzwischen ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag in einigen Berufszweigen.

Doch New Work erschafft auch eigene Probleme, z.B.: Was passiert eigentlich, wenn während der Arbeit von zu Hause ein Unfall passiert? Ist ein Sturz auf dem Weg zum Drucker ein Arbeitsunfall? Was gilt beim Gang zur Toilette? Und wie sieht es aus, wenn Du Dein Kind morgens zur Kita bringst und auf dem Weg etwas passiert?

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift auch im Homeoffice, denn Job ist Job. Trotzdem ist nicht jeder Unfall automatisch versichert und die Regelungen sind nicht unbedingt intuitiv und meistens fallabhängig.

Wichtig: Da wir keine juristischen Experten sind, können wir Dir in diesem Artikel keine Rechtsberatung o.ä.! Bitte betrachte diesen Artikel als eine Übersicht über das Thema.

1. Was gilt allgemein als Arbeitsunfall?

Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn Du während einer versicherten beruflichen Tätigkeit durch ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis einen Gesundheitsschaden erleidest. Entscheidend ist dabei nicht nur, dass ein Unfall passiert ist, sondern auch, dass dieser in einem direkten Zusammenhang mit Deiner Arbeit steht.

Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten am Arbeitsplatz, Dienstwege oder auch Unfälle beim Betriebssport, auf Dienstreisen und bei betrieblichen Events (Ausflüge, Weihnachtsfeiern etc.).

Keine Arbeitsunfälle sind dagegen in der Regel private Tätigkeiten ohne Bezug zur Arbeit, auch wenn sie während der Arbeitszeit stattfinden. Ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, prüft im Einzelfall der zuständige Unfallversicherungsträger.

Mehr zum Thema Unfälle bei der Arbeit findest Du hier: Arbeitsunfall: Was gilt & was muss ich tun als Arbeitnehmer?

2. Und was zählt als Arbeitsunfall im Homeoffice?

Ein Arbeitsunfall im Homeoffice liegt vor, wenn Du während einer versicherten beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidest.

Entscheidend ist dabei erstmal nicht, ob Du im Büro oder in Deiner Wohnung arbeitest. Wichtiger ist stattdessen die sogenannte Handlungstendenz. Vereinfacht gesagt: Diente das, was Du gerade gemacht hast, Deiner Arbeit oder einer privaten Angelegenheit?

Der Paragraf 8 im Sozialgesetzbuch VII (also in der rechtlichen Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung) wurde vor wenigen Jahren erweitert, um auch das Thema Homeoffice einzuschließen: „Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“

Typische Beispiele für einen Arbeitsunfall Homeoffice sind:

  • Du gehst zum Drucker im Raum nebenan und stolperst über den Teppich.
  • Du möchtest dienstliche Unterlagen aus dem Briefkasten holen und fällst die Treppe runter.
  • Du willst die Internetverbindung vor einem wichtigen Meeting prüfen, werkelst am Router unter dem Schreibtisch herum und stößt Dir beim Wiederaufstehen den Kopf.
  • Während eines dienstlichen Calls läufst Du in der Wohnung umher (soll ja bei der Konzentration helfen) und stürzt.

2.1 Versicherungsschutz im Homeoffice: Unterschiede zum klassischen Arbeitsunfall im Büro

Grundsätzlich gilt heute: Ob Du im Büro, im Café oder im Homeoffice arbeitest, spielt für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in der Theorie nicht die entscheidende Rolle. Wichtig ist vielmehr, ob die konkrete Tätigkeit Deiner Arbeit dient oder ob Du beim Unfallzeitpunkt etwas Privates gemacht hast.

Trotzdem gibt es Besonderheiten, weil sich Berufliches und Privates zu Hause viel stärker vermischen als im Unternehmen: Während Du im Office in der Regel unfallversichert bist, sobald Du Dich auf den Arbeitsweg machst und das manchmal z.B. auch den Weg zur Kaffeemaschine oder zur Toilette einschließt, können solche Tätigkeiten im Homeoffice manchmal als private Tätigkeit gesehen und somit von der gesetzlichen Unfallversicherung als Schaden abgelehnt werden. Wie gesagt kommt’s hier aber immer auf den Einzelfall an.

Unfälle in der (Mittags-)Pause sind sowohl im Homeoffice als auch im Büro in der Regel nicht versichert, weil diese Zeit eben als privat gilt und so nur von einer privaten Unfallversicherung gedeckt werden könnten.

3. Wann bin ich im Homeoffice versichert?

Die Frage „Bin ich im Homeoffice versichert?“ lässt sich also wie wir sehen nicht mit einem pauschalen Ja oder Nein beantworten. Versichert bist Du grundsätzlich immer dann, wenn Deine Tätigkeit wie erwähnt einen klaren Bezug zu Deiner Arbeit hat.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Bearbeitung von E-Mails
  • Telefonate mit Kunden oder Kollegen
  • Teilnahme an Videokonferenzen
  • Wege zu Arbeitsmitteln (Drucker, PC, Router etc.)
  • betriebliche Besorgungen

Dabei bist Du in dem Zeitraum versichert, in dem Du Deiner Arbeit nachgehst, vom ersten Weg zum Laptop bis zu dem Moment, in dem Du Feierabend machst, eben mit Ausnahme von Pausen und anderen Privatsachen.

Kurioses Urteil: Der Weg vom Bett ins Homeoffice

Ein bekanntes Urteil  stammt vom Bundessozialgericht: Ein Arbeitnehmer stürzte morgens auf dem direkten Weg vom Schlafzimmer in sein Arbeitszimmer und verletzte sich dabei schwer. Das Gericht erkannte den Vorfall als Arbeitsunfall an. Der Grund: Der Weg diente der „unmittelbaren Arbeitsaufnahme“ und war z.B. kein Umweg in die Küche o.ä.

3.1 Was zählt als versicherter Wegeunfall über die gesetzliche Unfallversicherung?

Bei einem klassischen Arbeitsverhältnis ist der direkte (!) Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz meist als Wegeunfall versichert. Wenn Du also z.B. auf dem Weg zur Arbeit auf vereistem Grund ausrutschst und Dir den Arm brichst, zählt das in der Regel als versicherter Wegeunfall.

Wichtig ist aber, dass Umwege und private Tätigkeiten wie ein kurzer Trip zum Supermarkt nicht unter den Versicherungsschutz fallen, auch wenn er theoretisch auf dem Arbeitsweg geschieht.

Allerdings – im Homeoffice gibt es diesen Arbeitsweg aber gar nicht. Deshalb stellt sich die Frage: Was zählt im Homeoffice als Wegeunfall?

Versichert sein können unter anderem:

  • Wege innerhalb der Wohnung zu beruflich benötigten Arbeitsmitteln
  • Wege zur „erstmaligen Arbeitsaufnahme“
  • Wege zur und von der Kita (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Wege zwischen Homeoffice und Unternehmensstandort, z.B. für Besprechungen oder die Abgabe von Unterlagen.

3.2 Was gilt nicht als Unfall im Homeoffice?

Nicht jeder Unfall im Homeoffice ist automatisch ein Arbeitsunfall.

Kein Versicherungsschutz besteht regelmäßig bei sogenannten eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B.:

  • Wäsche machen
  • Staubsaugen & Putzen
  • Blumen gießen
  • private Telefonate
  • private Einkäufe & Besorgungen
  • Kochen, essen und Co.
  • Paketannahme für private Zwecke

Hier bewegst Du Dich in Deiner privaten Lebenssphäre und nicht im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit.

3.3 Kaffeepause, Mittagessen & Co.: Ist die Pause im Homeoffice versichert?

Wenn Du Pause machst, egal ob im Büro oder im Homeoffice, zählt das als Privatangelegenheit und ist entsprechend meistens nicht versichert. Dazu gehören das Essen und Trinken selbst, der Aufenthalt in der Kantine u.ä., ein Besuch im Restaurant oder auch das Kochen daheim. Manchmal wird in Betrieben ein Unfall auf dem direkten Weg in die Kantine noch als gesetzlich unfallversichert eingestuft; bei allem anderen lehnt die Gesetzliche allerdings ab. Ähnliches gilt auch in Raucherpausen und bei anderen kleinen Arbeitsunterbrechungen.

Verschluckst Du Dich also beim Essen, verbrühst Dich beim Tee aufgießen oder schneidest Dir beim Kochen in die Hand, käme dafür höchstens eine private Unfallversicherung auf.

3.4 Wenn ich mein Kind zur Kita bringe – Zählt das als versicherter Arbeitsweg?

Was ist, wenn Du Dein Kind in die Tagesstätte bringst? Dein Kind selbst ist auf dem Weg hin und zurück gesetzlich versichert – schon mal gut. Und was ist mit Dir selbst?

Gibst Du die Kinder auf dem Weg zum und vom Büro bei der Betreuung ab, gilt hier meist Versicherungsschutz, kurz gesagt weil dies als erforderlicher Umweg betrachtet wird.

Aber was, wenn Du gar nicht in die Firma fährst, sondern danach wieder nach Hause? Noch 2020 entschied das Bundessozialgericht , dass eine im Homeoffice arbeitende Mutter auf dem Weg von der Kita zurück nach Hause nicht gesetzlich unfallversichert war. Damals sah das Gesetz für diese Situation keinen Schutz vor – die Rechtsgrundlage stammte übrigens noch aus den 70ern.

Mittlerweile hat der Gesetzgeber aber reagiert und nachjustiert. Heute gilt in der Regel: Bringst Du Dein Kind aus dem Homeoffice direkt in eine Kinderbetreuungsstätte oder holst es von dort ab, können die unmittelbaren Hin- und Rückwege versichert sein.

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Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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