Forderungs­ausfalldeckung in der Privat­haftpflicht: Warum sie so wichtig ist und wann sie schützt

Privathaftpflicht von Pia

Schon mal vom Begriff Forderungs­ausfalldeckung in der Privat­haftpflicht gehört? Wenn Dich jemand anders schädigt, aber selbst nicht versichert oder zahlungsfähig ist, kann diese besondere Leistung Gold wert sein. In unserem Artikel erfährst Du, was Forderungs­ausfalldeckung konkret bedeutet, wie sie Dich vor existenziellen Kosten schützt und welche Nachweise Du dafür brauchst.

Person im dunkelblauen Pulli schaut auf ihr Handy.


1. Recap Privathaftpflicht­versicherung: Was ist das und wofür brauch ich‘s?

Wenn es eine Versicherung gibt, die die meisten Leute in Deutschland besitzen, dann ist es eine Privathaftpflicht­versicherung . Sie schützt Dich, wenn Du anderen Personen oder deren Eigentum unabsichtlich Schaden zufügst und dafür haften musst. Laut deutschem Recht haftest Du für diese Schäden in unbegrenzter Höhe! Eine Privat­haftpflicht kann Dich also vor existenziellen Kosten bewahren.

Und trotz der hohen Versicherungs­summen ist eine Privathaftpflicht­versicherung mit wenigen Euro pro Monat sehr günstig; deshalb wird sie häufig als eine der wichtigsten Versicherungen für empfohlen, unabhängig von Alter, Tätigkeit und Lebenssituation.

Was deckt die Haftpflicht­versicherung genau ab? Sie schützt Dich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Du versehentlich verursachst. Aber Achtung: Bewusst oder absichtlich herbeigeführte Schäden fallen nicht unter den PHV-Schutz!

Beispiel: Du erwischst beim Skifahren in einem unachtsamen Moment eine Snowboarderin, die durch den Zusammenstoß eine komplizierte Beinverletzung erleidet und mehrere Wochen in der Klinik und der Reha bleiben muss. Zudem wird ihr Snowboard dabei stark beschädigt und kann nicht mehr benutzt werden. In so einem Fall kommt eine Privathaftpflicht­versicherung also auf für:

  • Personen­schaden: Die Verletzung der Snowbarderin zählt als Personen­schaden und die direkt damit verbunden Klinik- und Rehakosten übernimmt die Privathaftpflicht­versicherung.
  • Sachschaden: Das beschädigte Snowboard muss ersetzt werden, auch das übernimmt die Versicherung.
  • Vermögens­schaden: Da die Snowboarderin selbstständig ist und durch den Unfall mehrere Wochen ausfällt, hat sie während dieser Zeit einen Verdienst­ausfall, den die Haftpflicht­versicherung ebenfalls übernimmt.

Übrigens: Es gibt mehrere Dinge, die unter den Begriff „Vermögens­schaden“ fallen. Einige Arten von „direkten“ Vermögens­schäden werden durch normale Privathaftpflicht­versicherungen nicht abgedeckt, z.B. Schäden durch Beratung oder Anlagegeschäfte, aus Industrie- und Gewerberisiken oder durch Untreue oder auch Wettbewerbs­verletzungen. Für Menschen, die im Beruf Vermögens­schäden verursachen könnten, gibt es eigene Vermögens­schäden-, Berufshaftpflicht­versicherungen o.ä.

2. Forderungsausfalldeckung: Was ist das?

Die Forderungs­ausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) ist im Grunde eine Erweiterung Deiner Privathaftpflicht­versicherung . Sie tritt ein, wenn ein Dritter Dir Schaden zufügt, aber selbst entweder nicht versichert ist oder nicht genug finanzielle Mittel hat, um Deinen Anspruch zu begleichen.

Der Begriff kommt daher, dass Du, wenn Du einen Schaden durch einen Dritten erleidest, eine Forderung ihm gegenüber stellen kannst, wenn er dafür haftet. Ist von diesem Dritten aber nichts zu holen, heißt das Forderungsausfall. Und dieses Szenario wird mit einer Forderungs­ausfalldeckung in Deiner Haftpflicht­versicherung abgedeckt. Tja, Versicherungs­deutsch … ;)

Die Forderungs­ausfalldeckung ist also ein Auffangnetz für Dich, wenn die Gegenseite schlapp macht. Wenn also jemand unabsichtlich z.B. Dein Eigentum ruiniert oder Dich verletzt, hilft Dir eine Forderungs­ausfalldeckung in Deiner Haftpflichtversicherung, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Tipp: Bei der Adam Riese Privathaftpflichtversicherung sind Personenschäden auch versichert, wenn der Verursacher nicht bekannt ist und eine vorsätzliche Straftat begangen hat, je nach Tarif für bis zu 1.000.000 €!

2.1 Was sind die Voraussetzungen für eine Forderungs­ausfalldeckung?

Was in der Regel wichtig ist, damit die Ausfalldeckung greift:

  • Du kannst den Verursacher klar benennen und Deinen Anspruch belegen (es war also kein Unbekannter). Aber: Es gibt bei einigen Anbietern wie Adam Riese einen Opferschutz, der auch bei einem unbekannten Verursacher für Personen­schäden aufkommt!
  • Es gibt ein gerichtliches Urteil, dass Dein Anspruch tatsächlich besteht (siehe Punkt 4 ).
  • Der Verursacher hat keine Haftpflicht­versicherung, die einspringen könnte.
  • Der Verursacher kann nachweislich nicht zahlen.
  • Es gibt keine andere Stelle oder Versicherung, die für den Schaden einspringen könnte (z.B. ein Sozialversicherungs­träger).
  • In manchen Policen gibt es außerdem eine Mindest­schadenhöhe sowie eine Deckelung der Leistung, die von der sonstigen Versicherungssumme abweichen kann.
  • Meistens gilt die Forderungs­ausfalldeckung nur für die Schadenfälle, für die Du mit Deiner Privathaftpflicht­versicherung gegenüber Dritten versichert wärst, so als wäre der Verursacher mit Deiner Police versichert.

2.2 Forderungsausfalldeckung: Typische Beispiele

Konkret könnte Folgendes passieren:

  • Dein Nachbar von oben installiert eigenhändig eine neue Dusche, übersieht jedoch einen undichten Anschluss. Wasser dringt durch die Decke und verursacht in Deiner Wohnung teure Schäden an Möbeln und Elektronik. Er hat keine Privathaftpflicht­versicherung oder ist aus anderen Gründen nicht zahlungsfähig. Deine Ausfalldeckung springt ein.

  • Während eines Spaziergangs Hund läuft ein fremder Hund auf Dich zu und verletzt Dich am Arm. Die Hundehalterin besitzt keine Hundehalter­haftpflicht und kann die Behandlungskosten nicht tragen. Hier übernimmt Deine eigene Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung die Kosten, sofern Deine Police diese Leistung einschließt.

    Tipp: Die Adam Riese Privathaftpflicht versichert auch solche Schäden, die über eine Hundehalter­haftpflichtversicherung statt der Privathaftpflicht­versicherung laufen würden, in allen drei Tarifen!

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  • Ein E-Scooter-Fahrer stößt Dich um und verursacht bei Dir eine Knieverletzung; er ist aber nicht versichert und außerdem pleite. Auch gerichtlich ist die Sache klar seine Schuld. Deine Ausfalldeckung greift.

  • Eine Bekannte will Dir beim Umzug helfen, lässt jedoch versehentlich Deinen teuren Fernseher die Treppe runterfallen. Sie hat keine Haftpflicht­versicherung und ist auch sonst knapp bei Kasse. Wenn Deine Police es abdeckt, kann die Ausfalldeckung hier einspringen und Deinen Schaden ersetzen.

2.3 Forderungs­ausfalldeckung in der Tierhalter­haftpflicht

Auch im Zusammenhang mit der Tierhalter­haftpflicht kann eine Forderungs­ausfalldeckung sinnvoll sein. Gerade dann, wenn Dir jemand durch sein Tier Schaden zufügt, z.B. durch seinen Hund oder ein Pferd, aber selbst keine Hunde- bzw. Pferdehalter­haftpflichtversicherung hat und zahlungsunfähig ist. In diesem Fall springt bei manchen Anbietern Deine eigene Privathaftpflicht-Police ein und übernimmt Deine Ansprüche, damit Du z.B. nicht auf Arztkosten, Schmerzensgeld oder anderen Schadenersatz­forderungen sitzen bleibst.

3. Warum ist eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll?

Weil es sonst wirklich gemein ist: Du hast Dir selbst nichts zuschulden kommen lassen und dann ist die Person, die Dir einen Schaden zufügt, zahlungsunfähig und nicht versichert – ohne Forderungs­ausfalldeckung bleibst Du dann auf Deinen Kosten sitzen, egal ob es um hohe Behandlungs­kosten, Verdienstausfall oder beschädigtes Eigentum geht. Die Forderungs­ausfalldeckung springt genau dann ein und übernimmt Deinen Schadenersatz­anspruch, wenn der eigentliche Verursacher nicht zahlen kann.

Damit schützt Du Dich vor finanziellen Risiken, die Du selbst gar beeinflussen kannst.

4. Gilt die Ausfalldeckung auch bei Vorsatz?

Bei den meisten Versicherern ist die Antwort ganz klar: nein. Ausfalldeckungen sind dafür gedacht, Schäden abzudecken, die unabsichtlich (fahrlässig) verursacht wurden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden (also solche, bei denen jemand bewusst und gewollt handelt) fallen also fast immer aus dem Schutzumfang heraus.

Warum ist das so? Hier greift einmal mehr das Grundprinzip von Versicherungen: Versicherer schützen Dich vor unvorher­gesehenen und ungewollten Ereignissen. Sobald jemand absichtlich einen Schaden verursacht, zählt das als eine andere Art von Risiko, die klassische Haftpflichtverträge ausschließen.

4. Welchen Nachweis benötige ich für den Schadensersatz der Ausfalldeckung?

Damit die Versicherung Dir den entstandenen Schaden ersetzt, fordert sie einen klaren Nachweis für den Forderungsausfall. Das bedeutet:

  • Gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel: Du musst üblicherweise vor Gericht ziehen (oder einen Mahnbescheid erwirken) und festgestellt haben, dass Dir tatsächlich Schadenersatz zusteht. Bei manchen Policen genügt auch ein Vergleich, ein Anerkenntnis­urteil o.ä.
  • Nachweise zur Zahlungs­unfähigkeit des Schädigers: Das kann ein Pfändungsversuch sein, der ins Leere läuft, oder eine eidesstattliche Versicherung des Verursachers, dass er nicht bezahlen kann.

Nur mit diesen Dokumenten kann Deine Forderungs­ausfalldeckung in der Haftpflicht­versicherung klar belegen, dass Du keine andere Möglichkeit hast, Deine Schadenersatz­ansprüche durchzusetzen. Achte deshalb darauf, solche Belege lückenlos zu sammeln. So stellst Du sicher, dass Deine Forderungsausfalldeckung Dir wirklich helfen kann, wenn es darauf ankommt.

5. Fazit

Eine Forderungs­ausfalldeckung ist ein ausgefuchster Bestandteil moderner Privathaftpflicht­versicherungen. Sie dient nicht nur dazu, Schäden abzudecken, die Du anderen zufügst, sondern schützt Dich auch vor hohen Kosten, wenn Dich jemand anders schädigt und selbst nicht zahlen kann. Die Forderungs­ausfalldeckung kann bei einem unversicherten Unfallgegner sprichwörtlich Gold wert sein – vorausgesetzt, Du erfüllst alle Nachweise und hast einen Tarif, der diese Leistung beinhaltet.

Achte vor dem Abschluss auf das Kleingedruckte und überprüfe den Leistungsumfang, die Voraussetzungen sowie Mindest­schadenhöhe und Versicherungssumme Deines Tarifs.

Adam Riese Tipp

Bei der Adam Riese Privathaftpflicht ist die Ausfallsdeckung in allen Tarifen dabei, im Tarif XXL sogar ohne Mindestschadenhöhe!


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Pia

Pia ist Texterin im Ratgeber-Team und kümmert sich auch um Webseiteninhalte, Versicherungsdokumente und Nachhaltigkeitsthemen.


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