Privathaftpflicht Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht: Warum sie so wichtig ist und wann sie schützt
Schon mal vom Begriff Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht gehört? Wenn Dich jemand anders schädigt, aber selbst nicht versichert oder zahlungsfähig ist, kann diese besondere Leistung Gold wert sein. In unserem Artikel erfährst Du, was Forderungsausfalldeckung konkret bedeutet, wie sie Dich vor existenziellen Kosten schützt und welche Nachweise Du dafür brauchst.
Inhalte
1. Recap Privathaftpflichtversicherung: Was ist das und wofür brauch ich‘s?
Wenn es eine Versicherung gibt, die die meisten Leute in Deutschland besitzen, dann ist es eine Privathaftpflichtversicherung . Sie schützt Dich, wenn Du anderen Personen oder deren Eigentum unabsichtlich Schaden zufügst und dafür haften musst. Laut deutschem Recht haftest Du für diese Schäden in unbegrenzter Höhe! Eine Privathaftpflicht kann Dich also vor existenziellen Kosten bewahren.
Und trotz der hohen Versicherungssummen ist eine Privathaftpflichtversicherung mit wenigen Euro pro Monat sehr günstig; deshalb wird sie häufig als eine der wichtigsten Versicherungen für empfohlen, unabhängig von Alter, Tätigkeit und Lebenssituation.
Was deckt die Haftpflichtversicherung genau ab? Sie schützt Dich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Du versehentlich verursachst. Aber Achtung: Bewusst oder absichtlich herbeigeführte Schäden fallen nicht unter den PHV-Schutz!
Beispiel: Du erwischst beim Skifahren in einem unachtsamen Moment eine Snowboarderin, die durch den Zusammenstoß eine komplizierte Beinverletzung erleidet und mehrere Wochen in der Klinik und der Reha bleiben muss. Zudem wird ihr Snowboard dabei stark beschädigt und kann nicht mehr benutzt werden. In so einem Fall kommt eine Privathaftpflichtversicherung also auf für:
- Personenschaden: Die Verletzung der Snowbarderin zählt als Personenschaden und die direkt damit verbunden Klinik- und Rehakosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.
- Sachschaden: Das beschädigte Snowboard muss ersetzt werden, auch das übernimmt die Versicherung.
- Vermögensschaden: Da die Snowboarderin selbstständig ist und durch den Unfall mehrere Wochen ausfällt, hat sie während dieser Zeit einen Verdienstausfall, den die Haftpflichtversicherung ebenfalls übernimmt.
Übrigens: Es gibt mehrere Dinge, die unter den Begriff „Vermögensschaden“ fallen. Einige Arten von „direkten“ Vermögensschäden werden durch normale Privathaftpflichtversicherungen nicht abgedeckt, z.B. Schäden durch Beratung oder Anlagegeschäfte, aus Industrie- und Gewerberisiken oder durch Untreue oder auch Wettbewerbsverletzungen. Für Menschen, die im Beruf Vermögensschäden verursachen könnten, gibt es eigene Vermögensschäden-, Berufshaftpflichtversicherungen o.ä.
2. Forderungsausfalldeckung: Was ist das?
Die Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) ist im Grunde eine Erweiterung Deiner Privathaftpflichtversicherung . Sie tritt ein, wenn ein Dritter Dir Schaden zufügt, aber selbst entweder nicht versichert ist oder nicht genug finanzielle Mittel hat, um Deinen Anspruch zu begleichen.
Der Begriff kommt daher, dass Du, wenn Du einen Schaden durch einen Dritten erleidest, eine Forderung ihm gegenüber stellen kannst, wenn er dafür haftet. Ist von diesem Dritten aber nichts zu holen, heißt das Forderungsausfall. Und dieses Szenario wird mit einer Forderungsausfalldeckung in Deiner Haftpflichtversicherung abgedeckt. Tja, Versicherungsdeutsch … ;)
Die Forderungsausfalldeckung ist also ein Auffangnetz für Dich, wenn die Gegenseite schlapp macht. Wenn also jemand unabsichtlich z.B. Dein Eigentum ruiniert oder Dich verletzt, hilft Dir eine Forderungsausfalldeckung in Deiner Haftpflichtversicherung, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Tipp: Bei der Adam Riese Privathaftpflichtversicherung sind Personenschäden auch versichert, wenn der Verursacher nicht bekannt ist und eine vorsätzliche Straftat begangen hat, je nach Tarif für bis zu 1.000.000 €!
2.1 Was sind die Voraussetzungen für eine Forderungsausfalldeckung?
Was in der Regel wichtig ist, damit die Ausfalldeckung greift:
- Du kannst den Verursacher klar benennen und Deinen Anspruch belegen (es war also kein Unbekannter). Aber: Es gibt bei einigen Anbietern wie Adam Riese einen Opferschutz, der auch bei einem unbekannten Verursacher für Personenschäden aufkommt!
- Es gibt ein gerichtliches Urteil, dass Dein Anspruch tatsächlich besteht (siehe Punkt 4 ).
- Der Verursacher hat keine Haftpflichtversicherung, die einspringen könnte.
- Der Verursacher kann nachweislich nicht zahlen.
- Es gibt keine andere Stelle oder Versicherung, die für den Schaden einspringen könnte (z.B. ein Sozialversicherungsträger).
- In manchen Policen gibt es außerdem eine Mindestschadenhöhe sowie eine Deckelung der Leistung, die von der sonstigen Versicherungssumme abweichen kann.
- Meistens gilt die Forderungsausfalldeckung nur für die Schadenfälle, für die Du mit Deiner Privathaftpflichtversicherung gegenüber Dritten versichert wärst, so als wäre der Verursacher mit Deiner Police versichert.
2.2 Forderungsausfalldeckung: Typische Beispiele
Konkret könnte Folgendes passieren:
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Dein Nachbar von oben installiert eigenhändig eine neue Dusche, übersieht jedoch einen undichten Anschluss. Wasser dringt durch die Decke und verursacht in Deiner Wohnung teure Schäden an Möbeln und Elektronik. Er hat keine Privathaftpflichtversicherung oder ist aus anderen Gründen nicht zahlungsfähig. Deine Ausfalldeckung springt ein.
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Während eines Spaziergangs Hund läuft ein fremder Hund auf Dich zu und verletzt Dich am Arm. Die Hundehalterin besitzt keine Hundehalterhaftpflicht und kann die Behandlungskosten nicht tragen. Hier übernimmt Deine eigene Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung die Kosten, sofern Deine Police diese Leistung einschließt.
Tipp: Die Adam Riese Privathaftpflicht versichert auch solche Schäden, die über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung statt der Privathaftpflichtversicherung laufen würden, in allen drei Tarifen!
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Ein E-Scooter-Fahrer stößt Dich um und verursacht bei Dir eine Knieverletzung; er ist aber nicht versichert und außerdem pleite. Auch gerichtlich ist die Sache klar seine Schuld. Deine Ausfalldeckung greift.
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Eine Bekannte will Dir beim Umzug helfen, lässt jedoch versehentlich Deinen teuren Fernseher die Treppe runterfallen. Sie hat keine Haftpflichtversicherung und ist auch sonst knapp bei Kasse. Wenn Deine Police es abdeckt, kann die Ausfalldeckung hier einspringen und Deinen Schaden ersetzen.
2.3 Forderungsausfalldeckung in der Tierhalterhaftpflicht
Auch im Zusammenhang mit der Tierhalterhaftpflicht kann eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll sein. Gerade dann, wenn Dir jemand durch sein Tier Schaden zufügt, z.B. durch seinen Hund oder ein Pferd, aber selbst keine Hunde- bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung hat und zahlungsunfähig ist. In diesem Fall springt bei manchen Anbietern Deine eigene Privathaftpflicht-Police ein und übernimmt Deine Ansprüche, damit Du z.B. nicht auf Arztkosten, Schmerzensgeld oder anderen Schadenersatzforderungen sitzen bleibst.
3. Warum ist eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll?
Weil es sonst wirklich gemein ist: Du hast Dir selbst nichts zuschulden kommen lassen und dann ist die Person, die Dir einen Schaden zufügt, zahlungsunfähig und nicht versichert – ohne Forderungsausfalldeckung bleibst Du dann auf Deinen Kosten sitzen, egal ob es um hohe Behandlungskosten, Verdienstausfall oder beschädigtes Eigentum geht. Die Forderungsausfalldeckung springt genau dann ein und übernimmt Deinen Schadenersatzanspruch, wenn der eigentliche Verursacher nicht zahlen kann.
Damit schützt Du Dich vor finanziellen Risiken, die Du selbst gar beeinflussen kannst.
4. Gilt die Ausfalldeckung auch bei Vorsatz?
Bei den meisten Versicherern ist die Antwort ganz klar: nein. Ausfalldeckungen sind dafür gedacht, Schäden abzudecken, die unabsichtlich (fahrlässig) verursacht wurden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden (also solche, bei denen jemand bewusst und gewollt handelt) fallen also fast immer aus dem Schutzumfang heraus.
Warum ist das so? Hier greift einmal mehr das Grundprinzip von Versicherungen: Versicherer schützen Dich vor unvorhergesehenen und ungewollten Ereignissen. Sobald jemand absichtlich einen Schaden verursacht, zählt das als eine andere Art von Risiko, die klassische Haftpflichtverträge ausschließen.
4. Welchen Nachweis benötige ich für den Schadensersatz der Ausfalldeckung?
Damit die Versicherung Dir den entstandenen Schaden ersetzt, fordert sie einen klaren Nachweis für den Forderungsausfall. Das bedeutet:
- Gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel: Du musst üblicherweise vor Gericht ziehen (oder einen Mahnbescheid erwirken) und festgestellt haben, dass Dir tatsächlich Schadenersatz zusteht. Bei manchen Policen genügt auch ein Vergleich, ein Anerkenntnisurteil o.ä.
- Nachweise zur Zahlungsunfähigkeit des Schädigers: Das kann ein Pfändungsversuch sein, der ins Leere läuft, oder eine eidesstattliche Versicherung des Verursachers, dass er nicht bezahlen kann.
Nur mit diesen Dokumenten kann Deine Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung klar belegen, dass Du keine andere Möglichkeit hast, Deine Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Achte deshalb darauf, solche Belege lückenlos zu sammeln. So stellst Du sicher, dass Deine Forderungsausfalldeckung Dir wirklich helfen kann, wenn es darauf ankommt.
5. Fazit
Eine Forderungsausfalldeckung ist ein ausgefuchster Bestandteil moderner Privathaftpflichtversicherungen. Sie dient nicht nur dazu, Schäden abzudecken, die Du anderen zufügst, sondern schützt Dich auch vor hohen Kosten, wenn Dich jemand anders schädigt und selbst nicht zahlen kann. Die Forderungsausfalldeckung kann bei einem unversicherten Unfallgegner sprichwörtlich Gold wert sein – vorausgesetzt, Du erfüllst alle Nachweise und hast einen Tarif, der diese Leistung beinhaltet.
Achte vor dem Abschluss auf das Kleingedruckte und überprüfe den Leistungsumfang, die Voraussetzungen sowie Mindestschadenhöhe und Versicherungssumme Deines Tarifs.
Adam Riese Tipp
Bei der Adam Riese Privathaftpflicht ist die Ausfallsdeckung in allen Tarifen dabei, im Tarif XXL sogar ohne Mindestschadenhöhe!
Pia ist Texterin im Ratgeber-Team und kümmert sich auch um Webseiteninhalte, Versicherungsdokumente und Nachhaltigkeitsthemen.