Ehrenamt & Versicherung: Wie bist Du versichert, wenn Du Dich engagierst? Alles Wichtige im Überblick

Privathaftpflicht von Melina

Am 5. Dezember ist Tag des Ehrenamts! Egal ob Du Kuchen beim Schulfest verkaufst, im Sportverein Trainings leitest oder bei der Tafel mithilfst: Ehrenamtliche Tätigkeit ist ein essenzieller Part unserer Gesellschaft. Gleichzeitig trägst Du dabei mitunter einiges an Verantwortung für andere Menschen, für Sachwerte oder manchmal sogar für Geld. Wie sieht es beim Ehrenamt mit Versicherung aus? Hier erfährst Du mehr!

Drei Ehrenamtliche sortieren Spenden wie Kleidung und Getränke in transparente Boxen.


1. Was fällt eigentlich alles unter ehrenamtliches Engagement?

Stell Dir Ehrenamt wie einen großen Schirm vor, unter dem viele verschiedene Formen freiwilliger Arbeit zusammenlaufen. Ursprünglich bezeichnete „Ehrenamt“ vor allem die Übernahme eines öffentlichen Amtes, etwa als Vorstandsmitglied im Verein oder als Schöffe. Heute wird der Begriff viel weiter verstanden: Ehrenamtliche Tätigkeit, freiwilliges Engagement und Freiwilligenarbeit werden im Alltag oft synonym benutzt.

Typische Ehrenamt-Beispiele:

  • Sport & Freizeit: Trainerin im Sportverein, Übungsleiter, Schiedsrichterin
  • Soziales & Gesundheit: Mitarbeit in der Tafel, Besuchsdienst im Pflegeheim, Hospizbegleitung
  • Kirche & Religion: Mitarbeit in der Gemeinde, Kirchenchor, Pfarrgemeinderat
  • Öffentliches Ehrenamt: Gemeinderat, Schöffe, Wahlhelfer, Elternvertretung
  • Kinder & Jugend: Hausaufgabenhilfe, Jugendgruppen­leitung, Ferienfreizeiten
  • Umwelt & Tierschutz: Naturschutz­gruppen, Tierheim, Clean-Up-Aktionen
  • Katastrophenschutz & Sicherheit: Freiwillige Feuerwehr, THW, Rettungsdienste

Gemeinsam haben alle ehrenamtlichen Tätigkeiten:

1. Du handelst freiwillig und im Interesse des Gemeinwohls.

2. Du bist in der Regel nicht entlohnt, bekommst also höchstens eine Aufwandsentschädigung (z. B. Ehrenamtspauschale).

3. Du bist nicht in einem klassischen Beschäftigungs­verhältnis angestellt, sondern als Vereinsmitglied, Freiwilliger oder Funktionsträger aktiv.

1.1 Muss ehrenamtliche Arbeit angemeldet werden?

Da kommt es darauf an, wem gegenüber. Es gibt drei typische „Baustellen“ bei der Anmeldung:

  • In der Praxis wirst Du natürlich „angemeldet“, wenn Du Dich einem Verein, einer Initiative oder Organisation anschließt, meist über eine Mitgliedschaft, einen Freiwilligenvertrag oder eine einfache Absprache. Das ist weniger eine gesetzliche Pflicht als eine Frage der Organisation und des Versicherungsschutzes.

  • Hast Du einen Hauptjob, fragst Du Dich vielleicht: Muss ich meine ehrenamtliche Tätigkeit dem Arbeitgeber melden?

    Hier gilt normalerweise:

    • Ehrenamtliche Arbeit in Deiner Freizeit ist meist unproblematisch.
    • Es kann aber sein, dass Dein Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten melde- oder genehmigungspflichtig macht; schau also vor dem Start einer ehrenamtlichen Tätigkeit immer nochmal nach oder sprich mit Deiner Personalabteilung.
    • Kritisch wird es, wenn Dein Ehrenamt in Konkurrenz zu Deiner Erwerbsarbeit steht, Deine Leistungsfähigkeit einschränkt oder Arbeitszeit-Regeln verletzt (Stichworte: Ruhezeiten und Arbeitszeitgesetz).
  • Wenn Du arbeitslos bist und Leistungen beziehst, gelten besondere Regeln. Laut Bundesinnenministerium musst Du eine ehrenamtliche Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
    Wichtig: Das Ehrenamt darf Deine Vermittlung in Arbeit nicht behindern und Du musst grundsätzlich verfügbar bleiben.

Normalerweise gilt:

  • Ehrenamtliche Arbeit in Deiner Freizeit ist meist unproblematisch.
  • Es kann aber sein, dass Dein Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten melde- oder genehmigungs­pflichtig macht; schau also vor dem Start einer ehrenamtlichen Tätigkeit immer nochmal nach oder sprich mit Deiner Personalabteilung.
  • Kritisch wird es, wenn Dein Ehrenamt in Konkurrenz zu Deiner Erwerbsarbeit steht, Deine Leistungsfähigkeit einschränkt oder Arbeitszeit-Regeln verletzt (Stichworte: Ruhezeiten und Arbeitszeitgesetz).
  • Gegenüber der Agentur für Arbeit (wenn Du arbeitslos bist)
    Wenn Du arbeitslos bist und Leistungen beziehst, gelten besondere Regeln. Laut Bundes­innenministerium musst Du eine ehrenamtliche Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
    Wichtig: Das Ehrenamt darf Deine Vermittlung in Arbeit nicht behindern und Du musst grundsätzlich verfügbar bleiben.

1.2 Welche Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit gibt es?

Die meisten Organisationen freuen sich, wenn Du einfach Motivation und etwas Zeit mitbringst. Trotzdem gibt es für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten Voraussetzungen:

  • Mindestalter (z.B. für Jugendgruppen­leitung, Rettungsdienst)
  • Gesundheitliche Eignung, z.B. bei körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Verlässlichkeit & freie Zeitfenster, die zur Tätigkeit passen
  • Eignung & Qualifikation:

Lehrgänge oder Schulungen (z.B. Erste Hilfe, Übungsleiter-Lizenz)

Spezielle Fortbildungen bei Feuerwehr, THW, Rettungs­organisationen

Polizeiliches Führungszeugnis, v.a. bei Arbeit mit Kindern und Schutzbedürftigen

Außerdem spielt das Bundesland bzw. der Träger oft eine Rolle: Je nachdem, wo Du wohnst und in welchem Bereich Du aktiv bist, können weitere Regeln gelten, z.B. bei öffentlich-rechtlichen Ehrenämtern (Schöffe, Wahlhelfer, Gemeinderat).

Beim Ehrenamt unterstützt man Dich bei allen Fragen zur Eignung, Schulung und auch zum Thema Versicherungs­schutz - frag einfach nach, bevor Du Deine Ehrenamt-Stelle antrittst!

1.3 Wie viele Stunden dürfen Ehrenamtliche arbeiten?

  • Wenn Du angestellt bist: Deine Gesamt­belastung aus Job + Ehrenamt sollte die gesetzlichen Höchstarbeits­zeiten (in der Regel 48 Stunden/Woche) nicht sprengen und Du brauchst ausreichend Ruhezeiten.
  • Wenn Du arbeitslos bist: Bis unter 15 Stunden pro Woche ist das Ehrenamt in der Regel unproblematisch – solange Du für Vermittlung zur Verfügung stehst.
  • Ab 15 Stunden pro Woche gilt: Du musst die Tätigkeit der Agentur für Arbeit melden. Die Behörde prüft dann, ob der Status „arbeitslos“ noch passt.
  • Mit Vergütung/Aufwandsent­schädigung:
    Aufwands­entschädigungen (z.B. Ehrenamts­pauschale) sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherung­sfrei, dürfen aber nicht so hoch sein, dass aus Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit faktisch ein Beschäftigungs­verhältnis wird.

Tipp: Auch in der Adam Riese Privathaftpflicht­versicherung sind ehrenamtliche Tätigkeiten in allen Tarifen mitversichert!

2. Wann greift bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit die private Haftpflicht­versicherung?

Jetzt wird es spannend: Wer zahlt, wenn im Ehrenamt etwas schiefgeht?

Wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem Privatvermögen.

Im Ehrenamt haftet eher der Verein selbst als Du persönlich. Denn es wäre schon gemein, wenn Du für Dein freiwilliges Engagement für einen guten Zweck damit bestraft wirst, wenn Du einen Fehler machst!

Wenn Du ehrenamtlich unterwegs bist und z.B. bei einer Veranstaltung jemanden versehentlich verletzt (Personenschaden), fremdes Eigentum beschädigst (Sachschäden) oder einen Vermögensschaden verursachst (z.B. durch einen Fehler in Deiner Tätigkeit an der Kasse eines gemeinnützigen Geschäfts), gibt es glücklicherweise mehrere Arten, wie Du geschützt bist!

Häufig bist Du nämlich bereits über den Verein versichert, aber nicht immer:

  • Die gute Nachricht: Viele Vereine und Organisationen haben eine Vereinshaftpflicht­versicherung abgeschlossen. Die deckt typischerweise Personen- und Sachschäden, die Vereinsmitglieder Dritten im Rahmen der Vereinstätigkeit zufügen, oft auch bestimmte Vermögensschäden.

    Oft gibt's hier eine Selbst­beteiligung; frage also beim Start bei Deinem Verein nach, ob es schon eine Privathaftpflicht für Mitglieder gibt, die Dich schützt, und frage ggf. nach der Höhe der Selbst­beteiligung.

  • Alle Bundesländer haben Sammelverträge abgeschlossen, die ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte in bestimmten Bereichen über eine Haftpflicht- und oft auch Unfall­versicherung schützen, z.B. bei Ehrenämtern für Städte und Kommunen. Die Beiträge übernimmt in der Regel das Bundesland, Ehrenamtliche müssen dafür nichts zahlen! Häufig bist Du darüber haftpflicht- und auch unfallversichert.

  • Viele Tarife der privaten Haftpflicht­versicherung schließen ehrenamtliche Tätigkeit mit ein, jedenfalls, wenn es sich um klassisches, unentgeltliches Engagement handelt. So kannst Du eventuelle Lücken im Versicherungsschutz schließen.

Achtung: Schäden untereinander, also wenn Du z.B. beim Aushelfen bei der örtlichen Tafel einem anderen Vereinsmitglied eine Kiste mit Lebensmitteln auf den Fuß fallen lässt, sind in den Haftfpflicht­versicherungen der Vereine meist nicht mitversichert! Diese Versicherungen sind nämlich nur für Schäden an Dritten.

2.1 Wie sieht bei einer Unfall­versicherung im Ehrenamt die neue Rechtslage aus und bin ich dadurch automatisch versichert?

In den letzten Jahren wurde der Unfall­versicherungsschutz für Ehrenamtliche deutlich ausgebaut.

Wer sich ehrenamtlich im Auftrag bestimmter Träger engagiert (z.B. Gemeinden, Wohlfahrts­verbände, Kirchen, anerkannte Vereine), ist häufig über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Aber! Automatisch versichert bist Du nicht in jedem Fall. Der gesetzliche Schutz hängt u.a. davon ab,

  • für wen Du tätig bist (öffentliche Körperschaften versus Vereine und private Initiativen),
  • was genau Du tust (organisierte Tätigkeit versus rein private Nachbarschaftshilfe)
  • und in welchem Bundesland Du unterwegs bist.

Viele Vereine schließen daher ergänzend private Gruppen-Unfall­versicherungen für ihre Mitglieder ab. Und einige Bundesländer sichern Ehrenamtliche, die sonst keinen Unfallversicherungs­schutz haben, zusätzlich ab.

Brauchst Du also zusätzlich eine private Unfall­versicherung fürs Ehrenamt?

Bist Du in eher ungefährlichen Bereichen unterwegs (z.B. Büroarbeit, Organisation), kann der gesetzliche Unfallschutz plus Vereinslösung reichen.

Bist Du dagegen in körperlich riskanteren Ehrenamts­tätigkeiten aktiv (z.B. Feuerwehr, Bergrettung, Katastrophen­schutz), kann eine eigene Unfall­versicherung sinnvoll sein – vor allem, wenn Du auch generell Deine Freizeit absichern möchtest.

Check aber vorher immer ab, ob Dein Träger bzw. Deine Organisation nicht schon für Unfallschutz gesorgt hat!

3. Gibt es eine spezielle Versicherung fürs Ehrenamt und wann sollte ich diese abschließen?

Wie schon erwähnt haben alle Bundesländer Sammelverträge für Haftpflicht- und Unfallversicherungs­schutz im Ehrenamt abgeschlossen und viele andere Vereine wie Sportvereine sichern ihre Mitglieder ebenfalls ab.

Meistens bist Du als ehrenamtlich tätige Person also automatisch dort mitversichert, ohne einen eigenen Beitrag zahlen zu müssen.

Einige Versicherer bieten aber auch eigene Tarife oder Zusatzbausteine für ihre Versicherungen an.

Du solltest über eine Extra-Versicherung (oder einen ergänzenden Baustein in Deiner Privathaftpflicht) nachdenken, wenn:

  • Dein Verein keine eigene Haftpflicht­versicherung für Mitglieder hat oder diese nur wenige Grundrisiken abdeckt.
  • Du Dich auch gegen Schäden gegenüber anderen Vereinsmitgliedern absichern möchtest.
  • Du außerhalb formeller Strukturen hilfst (z.B. private Nachbarschaftshilfe) und nicht klar ist, welche Versicherung überhaupt zuständig ist.
  • Du Aufgaben übernimmst, die über „klassisches Ehrenamt“ hinausgehen, z.B. leitende Funktionen, Organisations­verantwortung oder Tätigkeiten, die fast einer „normalen“ beruflichen Beschäftigung ähneln.
    Aber: Häufig werden solche Positionen ebenfalls über die Vereinshaftpflicht­versicherung abgedeckt.

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Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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