Privathaftpflicht Ehrenamt & Versicherung: Wie bist Du versichert, wenn Du Dich engagierst? Alles Wichtige im Überblick
Am 5. Dezember ist Tag des Ehrenamts! Egal ob Du Kuchen beim Schulfest verkaufst, im Sportverein Trainings leitest oder bei der Tafel mithilfst: Ehrenamtliche Tätigkeit ist ein essenzieller Part unserer Gesellschaft. Gleichzeitig trägst Du dabei mitunter einiges an Verantwortung für andere Menschen, für Sachwerte oder manchmal sogar für Geld. Wie sieht es beim Ehrenamt mit Versicherung aus? Hier erfährst Du mehr!
Inhalte
1. Was fällt eigentlich alles unter ehrenamtliches Engagement?
Stell Dir Ehrenamt wie einen großen Schirm vor, unter dem viele verschiedene Formen freiwilliger Arbeit zusammenlaufen. Ursprünglich bezeichnete „Ehrenamt“ vor allem die Übernahme eines öffentlichen Amtes, etwa als Vorstandsmitglied im Verein oder als Schöffe. Heute wird der Begriff viel weiter verstanden: Ehrenamtliche Tätigkeit, freiwilliges Engagement und Freiwilligenarbeit werden im Alltag oft synonym benutzt.
Typische Ehrenamt-Beispiele:
- Sport & Freizeit: Trainerin im Sportverein, Übungsleiter, Schiedsrichterin
- Soziales & Gesundheit: Mitarbeit in der Tafel, Besuchsdienst im Pflegeheim, Hospizbegleitung
- Kirche & Religion: Mitarbeit in der Gemeinde, Kirchenchor, Pfarrgemeinderat
- Öffentliches Ehrenamt: Gemeinderat, Schöffe, Wahlhelfer, Elternvertretung
- Kinder & Jugend: Hausaufgabenhilfe, Jugendgruppenleitung, Ferienfreizeiten
- Umwelt & Tierschutz: Naturschutzgruppen, Tierheim, Clean-Up-Aktionen
- Katastrophenschutz & Sicherheit: Freiwillige Feuerwehr, THW, Rettungsdienste
Gemeinsam haben alle ehrenamtlichen Tätigkeiten:
1. Du handelst freiwillig und im Interesse des Gemeinwohls.
2. Du bist in der Regel nicht entlohnt, bekommst also höchstens eine Aufwandsentschädigung (z. B. Ehrenamtspauschale).
3. Du bist nicht in einem klassischen Beschäftigungsverhältnis angestellt, sondern als Vereinsmitglied, Freiwilliger oder Funktionsträger aktiv.
1.1 Muss ehrenamtliche Arbeit angemeldet werden?
Da kommt es darauf an, wem gegenüber. Es gibt drei typische „Baustellen“ bei der Anmeldung:
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In der Praxis wirst Du natürlich „angemeldet“, wenn Du Dich einem Verein, einer Initiative oder Organisation anschließt, meist über eine Mitgliedschaft, einen Freiwilligenvertrag oder eine einfache Absprache. Das ist weniger eine gesetzliche Pflicht als eine Frage der Organisation und des Versicherungsschutzes.
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Hast Du einen Hauptjob, fragst Du Dich vielleicht: Muss ich meine ehrenamtliche Tätigkeit dem Arbeitgeber melden?
Hier gilt normalerweise:
- Ehrenamtliche Arbeit in Deiner Freizeit ist meist unproblematisch.
- Es kann aber sein, dass Dein Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten melde- oder genehmigungspflichtig macht; schau also vor dem Start einer ehrenamtlichen Tätigkeit immer nochmal nach oder sprich mit Deiner Personalabteilung.
- Kritisch wird es, wenn Dein Ehrenamt in Konkurrenz zu Deiner Erwerbsarbeit steht, Deine Leistungsfähigkeit einschränkt oder Arbeitszeit-Regeln verletzt (Stichworte: Ruhezeiten und Arbeitszeitgesetz).
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Wenn Du arbeitslos bist und Leistungen beziehst, gelten besondere Regeln. Laut Bundesinnenministerium musst Du eine ehrenamtliche Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
Wichtig: Das Ehrenamt darf Deine Vermittlung in Arbeit nicht behindern und Du musst grundsätzlich verfügbar bleiben.
Normalerweise gilt:
- Ehrenamtliche Arbeit in Deiner Freizeit ist meist unproblematisch.
- Es kann aber sein, dass Dein Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten melde- oder genehmigungspflichtig macht; schau also vor dem Start einer ehrenamtlichen Tätigkeit immer nochmal nach oder sprich mit Deiner Personalabteilung.
- Kritisch wird es, wenn Dein Ehrenamt in Konkurrenz zu Deiner Erwerbsarbeit steht, Deine Leistungsfähigkeit einschränkt oder Arbeitszeit-Regeln verletzt (Stichworte: Ruhezeiten und Arbeitszeitgesetz).
- Gegenüber der Agentur für Arbeit (wenn Du arbeitslos bist)
Wenn Du arbeitslos bist und Leistungen beziehst, gelten besondere Regeln. Laut Bundesinnenministerium musst Du eine ehrenamtliche Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
Wichtig: Das Ehrenamt darf Deine Vermittlung in Arbeit nicht behindern und Du musst grundsätzlich verfügbar bleiben.
1.2 Welche Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit gibt es?
Die meisten Organisationen freuen sich, wenn Du einfach Motivation und etwas Zeit mitbringst. Trotzdem gibt es für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten Voraussetzungen:
- Mindestalter (z.B. für Jugendgruppenleitung, Rettungsdienst)
- Eignung & Qualifikation:
- Lehrgänge oder Schulungen (z.B. Erste Hilfe, Übungsleiter-Lizenz)
- Spezielle Fortbildungen bei Feuerwehr, THW, Rettungsorganisationen
- Polizeiliches Führungszeugnis, v.a. bei Arbeit mit Kindern und Schutzbedürftigen
- Gesundheitliche Eignung, z.B. bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Verlässlichkeit & Zeitfenster, die zur Tätigkeit passen
Außerdem spielt das Bundesland bzw. der Träger oft eine Rolle: Je nachdem, wo Du wohnst und in welchem Bereich Du aktiv bist, können weitere Regeln gelten, z.B. bei öffentlich-rechtlichen Ehrenämtern (Schöffe, Wahlhelfer, Gemeinderat).
Beim Ehrenamt unterstützt man Dich bei allen Fragen zur Eignung, Schulung und auch zum Thema Versicherungsschutz - frag einfach nach, bevor Du Deine Ehrenamt-Stelle antrittst!
1.3 Wie viele Stunden dürfen Ehrenamtliche arbeiten?
- Wenn Du angestellt bist: Deine Gesamtbelastung aus Job + Ehrenamt sollte die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (in der Regel 48 Stunden/Woche) nicht sprengen und Du brauchst ausreichend Ruhezeiten.
- Wenn Du arbeitslos bist: Bis unter 15 Stunden pro Woche ist das Ehrenamt in der Regel unproblematisch – solange Du für Vermittlung zur Verfügung stehst.
- Ab 15 Stunden pro Woche gilt: Du musst die Tätigkeit der Agentur für Arbeit melden. Die Behörde prüft dann, ob der Status „arbeitslos“ noch passt.
- Mit Vergütung/Aufwandsentschädigung:
Aufwandsentschädigungen (z.B. Ehrenamtspauschale) sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, dürfen aber nicht so hoch sein, dass aus Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit faktisch ein Beschäftigungsverhältnis wird.
2. Wann greift bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit die Haftpflichtversicherung?
Jetzt wird es spannend: Wer zahlt, wenn im Ehrenamt etwas schiefgeht?
Wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem Privatvermögen. Das gilt theoretisch auch, wenn Du ehrenamtlich unterwegs bist und z.B. bei einer Veranstaltung jemanden versehentlich verletzt (Personenschaden), fremdes Eigentum beschädigst (Sachschäden) oder einen Vermögensschaden verursachst (z.B. durch einen Fehler in Deiner Tätigkeit an der Kasse eines gemeinnützigen Geschäfts)
Zum Glück gibt es mehrere Arten, wie Du geschützt bist!
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Viele Vereine und Organisationen haben eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die deckt typischerweise Personen- und Sachschäden, die Vereinsmitglieder Dritten im Rahmen der Vereinstätigkeit zufügen, oft auch bestimmte Vermögensschäden.
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Alle Bundesländer haben Sammelverträge abgeschlossen, die ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte in bestimmten Bereichen über eine Haftpflicht- und oft auch Unfallversicherung schützen, besonders wenn sonst kein Versicherungsschutz besteht. Die Beiträge übernimmt in der Regel das Bundesland, Ehrenamtliche müssen dafür nichts zahlen.
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Viele Tarife der privaten Haftpflichtversicherung schließen ehrenamtliche Tätigkeit mit ein, jedenfalls, wenn es sich um klassisches, unentgeltliches Engagement handelt.
Tipp: Auch in der Adam Riese Privathaftpflichtversicherung sind ehrenamtliche Tätigkeiten in allen Tarifen mitversichert!
2.1 Wie sieht bei einer Unfallversicherung im Ehrenamt die neue Rechtslage aus und bin ich dadurch automatisch versichert?
In den letzten Jahren wurde der Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche deutlich ausgebaut.
Wer sich ehrenamtlich im Auftrag bestimmter Träger engagiert (z.B. Gemeinden, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, anerkannte Vereine), ist häufig über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dazu gehört oft auch der Weg zur ehrenamtlichen Tätigkeit und zurück.
Aber! Automatisch versichert bist Du nicht in jedem Fall. Der gesetzliche Schutz hängt u.a. davon ab,
- für wen Du tätig bist (öffentliche Körperschaften versus Vereine und private Initiativen),
- was genau Du tust (organisierte Tätigkeit versus rein private Nachbarschaftshilfe)
- und in welchem Bundesland Du unterwegs bist (wegen zusätzlicher Sammelverträge).
Viele Vereine schließen daher ergänzend private Gruppen-Unfallversicherungen für ihre Mitglieder ab. Und einige Bundesländer sichern Ehrenamtliche, die sonst keinen Unfallversicherungsschutz haben, zusätzlich ab.
Brauchst Du also zusätzlich eine private Unfallversicherung fürs Ehrenamt?
Bist Du in eher ungefährlichen Bereichen unterwegs (z.B. Büroarbeit, Organisation), kann der gesetzliche Unfallschutz plus Vereinslösungen reichen.
Bist Du dagegen in körperlich riskanteren Ehrenamtstätigkeiten aktiv (z.B. Feuerwehr, Bergrettung, Katastrophenschutz), kann eine eigene Unfallversicherung sinnvoll sein – vor allem, wenn Du generell Deine Freizeit absichern möchtest. Check aber vorher immer ab, ob Dein Träger bzw. Deine Organisation nicht schon für Unfallschutz gesorgt hat.
3. Gibt es eine spezielle Versicherung fürs Ehrenamt und wann sollte ich diese abschließen?
Wie schon erwähnt haben alle Bundesländer Sammelverträge für Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt abgeschlossen. Sie springen ein, wenn weder Verein noch gesetzliche Unfallversicherung greifen. Meistens bist Du als ehrenamtlich tätige Person also automatisch mitversichert, ohne einen eigenen Beitrag zahlen zu müssen.
Einige Versicherer bieten aber auch eigene Tarife oder Zusatzbausteine für ihre Versicherungen an, zum Beispiel:
- Erweiterter Haftpflichtschutz für ehrenamtliche Tätigkeit
- Eigenschadendeckung (z.B. wenn Du versehentlich Vereinsgeld verlierst)
- Ergänzender Unfallversicherungsschutz für Engagierte
Du solltest über eine Extra-Versicherung (oder einen ergänzenden Baustein in Deiner Privathaftpflicht) nachdenken, wenn:
- Dein Verein keine eigene Haftpflichtversicherung für Mitglieder hat oder diese nur Grundrisiken abdeckt.
- Vermögensschäden möglich sind, z.B. weil Du im Vorstand sitzt, die Kasse führst oder Verträge unterschreibst.
- Deine Tätigkeit körperlich riskant ist (z.B. Rettungsdienst, Feuerwehr, Bergrettung) und Du auf eine höhere oder verlässliche Unfallabsicherung angewiesen bist.
- Du Aufgaben übernimmst, die über „klassisches Ehrenamt“ hinausgehen, z.B. leitende Funktionen, Organisationsverantwortung oder Tätigkeiten, die fast einer "normalen" beruflichen Beschäftigung ähneln.
- Deine private Haftpflicht Ehrenamt zwar nennt, aber wichtige Punkte ausschließt – etwa grobe Fahrlässigkeit, bestimmte Tätigkeitsarten oder Schäden an geliehenen Vereinsgegenständen.
- Du außerhalb formeller Strukturen hilfst (z.B. private Nachbarschaftshilfe) und nicht klar ist, welche Versicherung überhaupt zuständig ist.
Adam Riese Tipp
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Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.