Wohngebäude Eigentümerwechsel: Was passiert mit der Gebäudeversicherung?
Beim Hauskauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. So bleibt das Haus jederzeit geschützt. Dennoch gibt es rund um Notartermin, Schlüsselübergabe und Grundbucheintrag einige wichtige Fragen: Wer zahlt die Beiträge, wer informiert die Versicherung und welche Rechte haben Käufer und Verkäufer? Hier erfährst Du, wie der Versicherungsübergang funktioniert, welche Pflichten beide Seiten haben und wann Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst.
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Der Notartermin ist geschafft, Verträge sind unterschrieben und im Flur stapeln sich schon die Umzugskartons. Ein paar Wochen später kommt Post von einer Versicherung, die Du gar nicht kennst, darin eine Rechnung für Dein Haus.
Das ist kein Irrtum, denn genau so läuft das beim Thema Eigentümerwechsel und Gebäudeversicherung!
Das Gute daran: Dein Haus steht keine Sekunde ohne Schutz da. Beim Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung (auch Wohngebäudeversicherung genannt) nämlich automatisch auf den Käufer über. Hier erfährst Du, wer bis zum Grundbucheintrag zahlt, ob Verkäufer Geld zurückbekommen und wann Du kündigen kannst.
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- Die Gebäudeversicherung geht beim Eigentümerwechsel automatisch auf den Käufer über – und zwar mit dem Eintrag ins Grundbuch.
- Verkäufer oder Käufer müssen der Versicherung den Verkauf sofort melden. Einer von beiden reicht.
- Wer zahlt die Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag? Gegenüber der Versicherung der Verkäufer. Ab der Schlüsselübergabe trägt intern aber meist schon der Käufer die Kosten – das regelt der Kaufvertrag.
- Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Käufer und Verkäufer gemeinsam.
- Als Käufer hast Du ein Sonderkündigungsrecht: innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag, sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode. Der Verkäufer hat keins.
- Kündigt der Käufer, bekommt der Verkäufer zu viel gezahlte Beiträge als Guthabenerstattung zurück. Behält er den Vertrag, gleicht Ihr den Beitrag untereinander aus.
- Bevor Du die alte Gebäudeversicherung behältst, check Versicherungssumme, Leistungen und Preis. Und: erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen.
1. Im Überblick: Gebäudeversicherung bei einem Hausverkauf
Zwischen Besichtigung und Einzug passiert bei einem Hausverkauf eine ganze Menge. Damit Du nicht den Überblick verlierst, hier der Fahrplan für die Gebäudeversicherung bei einem Hausverkauf – Schritt für Schritt:
1. Vor dem Notartermin: Lass Dir als Käufer den Versicherungsschein zeigen. So weißt Du früh, was versichert ist und Deine Bank bekommt den Nachweis, den sie für die Finanzierung braucht.
2. Beim Notartermin: Im Kaufvertrag steht, wer den Beitrag ab wann übernimmt und wer im Schadenfall das Geld der Versicherung bekommt. Steht dazu nichts drin? Dann sprich es beim Notar an.
3. Direkt danach: Einer von Euch meldet den Verkauf bei der Versicherung. Eine kurze E-Mail genügt.
4. Schlüsselübergabe: Ab jetzt gehen „Nutzen und Lasten“ meist auf den Käufer über. Den Versicherungsbeitrag rechnet Ihr ab diesem Tag anteilig ab.
5. Grundbucheintrag: Der Käufer ist offiziell Eigentümer und übernimmt den Vertrag automatisch.
6. Bis einen Monat danach: Jetzt entscheidest Du als Käufer: Vertrag behalten oder über das Sonderkündigungsrecht wechseln.
Klingt nach viel? Ist es eigentlich nicht. Die meisten Schritte erledigst Du mit einer E-Mail oder einer Frage beim Notar. Worauf es bei der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel in jedem Schritt ankommt, erfährst Du in den folgenden Abschnitten.
Adam Riese Tipp: Was die Wohngebäudeversicherung von Adam Riese absichert und worauf du achten musst, erfährst du hier:
2. Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel: Rechte und Pflichten
Kurz gesagt bleibt sie, wo sie ist – beim Haus. Deine Hausratversicherung packst Du mit Sofa, Fernseher und Lieblingstassen in den Umzugswagen. Die Gebäudeversicherung dagegen bleibt. Der Käufer steigt einfach in den bestehenden Vertrag ein (§ 95 VVG).
Heißt: Erst mal gelten dieselben Vertragskonditionen, Leistungen und Beiträge wie beim Vorbesitzer.
Und ab wann genau? Nicht ab dem Notartermin. Auch nicht ab der Schlüsselübergabe. Erst wenn Dein Name im Grundbuch steht, bist Du offiziell Eigentümer und damit auch Vertragspartner der Versicherung. Das dauert oft ein paar Wochen, manchmal sogar Monate.
Für die Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel ist also das Grundbuch ausschlaggebend.
Und wer muss die Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel informieren? Das macht entweder der Verkäufer oder der Käufer. Einer von beiden reicht (§ 97 VVG). Ihr müsst beim Eigentümerwechsel die Gebäudeversicherung nicht doppelt informieren.
Klärt das am besten gleich beim Notartermin. Sonst denkt jeder, der andere kümmert sich und am Ende meldet es niemand …
2.1 Pflichten des Verkäufers
Als Verkäufer bist Du nach dem Notartermin noch nicht ganz raus. Bis zum Grundbucheintrag läuft der Vertrag weiter auf Deinen Namen. Damit die Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel reibungslos übergeht, hast Du noch ein paar To-dos:
- Eigentümerwechsel melden: Schick der Wohngebäudeversicherung eine kurze Nachricht mit Name und Adresse des Käufers und dem Datum des Kaufvertrags. Fertig.
- Weiterzahlen: Bis zum Grundbucheintrag holt sich die Versicherung den Beitrag bei Dir.
- Finger weg von der Kündigung: Kündigst Du auf eigene Faust, steht der Käufer womöglich ohne Schutz da. Viele Kaufverträge verpflichten Dich sogar ausdrücklich, die Versicherung bis zur Übergabe weiterlaufen zu lassen.
- Unterlagen weitergeben: Versicherungsschein und Vertragsnummer gehören zur Immobilie wie der Schlüsselbund.
2.2 Pflichten des Käufers
Und als Käufer? Auch hier hast Du beim Thema Gebäudeversicherung und Eigentümerwechsel ein paar Hausaufgaben. Einfach abzuwarten, bis die erste Rechnung kommt, ist keine gute Idee. Besser so:
- Unterlagen anfordern: Lass Dir den Versicherungsschein geben und schau, was die Versicherung derzeit abdeckt und ob es für Dich ausreichend ist.
- Meldung absichern: Hat der Verkäufer den Eigentümerwechsel noch nicht gemeldet? Dann melde ihn selbst bei der Wohngebäudeversicherung (siehe Punkt 2).
- Nachweis für die Bank: Finanzierst Du über einen Kredit, will Deine Bank in der Regel schwarz auf weiß sehen, dass das Haus versichert ist.
- Frist notieren: Ab dem Grundbucheintrag läuft die Uhr für Dein Sonderkündigungsrecht. Dazu gleich mehr.
Adam Riese Tipp: Deine Bank will einen Versicherungsnachweis, aber der alte Vertrag des Vorbesitzers überzeugt Dich nicht? Mit der Adam Riese Wohngebäudeversicherung berechnest Du Dein individuelles Angebot 100 % online.
Warum ist die Meldung so wichtig? Ein Beispiel: Sagen wir, niemand meldet den Verkauf. Drei Monate später fegt ein Herbststurm die halben Dachziegel vom Haus. Und die Versicherung? Die muss im schlimmsten Fall gar nicht zahlen! Das kann passieren, wenn der Schaden mehr als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Meldung hätte da sein müssen – und die Versicherung den Vertrag mit Dir so nicht weitergeführt hätte. Heißt konkret: Eine kurze E-Mail kann Dir eine richtig teure Dachreparatur ersparen.
3. Geht die Gebäudeversicherung beim Hausverkauf automatisch über?
Ja – und zwar ganz von allein. Kein Formular, keine Unterschrift, kein Termin. Wie die Gebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel auf den Käufer übergeht, regelt nämlich das Gesetz: Mit dem Grundbucheintrag gehört der Vertrag Dir. Die Vertragsumschreibung auf Deinen Namen erledigt die Versicherung, sobald sie Bescheid weiß.
Das Schöne an der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel: Es gibt keine Versicherungslücke für die Immobilie. Schlägt am Tag nach dem Grundbucheintrag ein Blitz ins Dach ein, ist Dein Haus versichert, auch wenn Du noch keinen Cent Beitrag gezahlt hast.
So ist es bei der Gebäudeversicherung beim Hausverkauf – und übrigens auch, wenn Dir jemand ein Haus schenkt! Zwei Ausnahmen solltest Du aber kennen:
- Eigentumswohnung: Hier versichert meist die Eigentümergemeinschaft das ganze Haus. Du zahlst Deinen Anteil über das Hausgeld und kannst nicht allein kündigen.
- Erbschaft: Erbst Du ein Haus, erbst Du die Versicherung gleich mit. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Eigentümerwechsel gibt es dann aber nicht. Hier gelten die normalen Fristen.
4. Wer zahlt die Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag?
Jetzt wird es kniffliger, denn zwischen Notartermin und Grundbucheintrag gibt es eine kleine Grauzone. Meist läuft es so:
- Notartermin: Ihr unterschreibt den Kaufvertrag.
- Besitzübergang: Der Käufer zahlt, bekommt die Schlüssel und zieht ein. Ab jetzt gehen laut Kaufvertrag meist „Nutzen und Lasten“ auf ihn über.
- Grundbucheintrag: Wochen oder Monate später ist der Käufer auch offiziell Eigentümer.
Wer die Gebäudeversicherung bis zum Grundbuceintrag zahlt, ist auf dem Papier klar: der Verkäufer. Er ist noch Vertragspartner der Versicherung. In der Praxis zahlt ab der Besitzübernahme aber meist schon der Käufer. Denn der Versicherungsbeitrag gehört zu den „Lasten“. Wie Ihr das untereinander ausgleicht, steht im Kaufvertrag.
Ein Beispiel: Anna hat am 1. Januar 600 € Jahresbeitrag überwiesen. Am 1. Juli zieht Tom ein, ins Grundbuch kommt er erst am 15. September. Wer zahlt was? Tom überweist Anna in der Regel die Hälfte, also 300 €. Ob das Grundbuchamt flott ist oder trödelt, spielt dafür keine Rolle.
Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel: Wer zahlt, wenn die Versicherung ihr Geld will? Dann haften Verkäufer und Käufer für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode gemeinsam (§ 95 VVG). Die Versicherung kann sich also aussuchen, an wen sie sich wendet. Umso besser, wenn im Kaufvertrag klar steht, wer was übernimmt.
Und wenn genau dazwischen etwas passiert? Keine Panik: Das Haus ist weiter über den Vertrag des Verkäufers geschützt. Weil Du als Käufer ab der Schlüsselübergabe aber schon das Risiko trägst, steht in vielen Kaufverträgen: Zahlt die Versicherung, geht das Geld an Dich. Steht dazu nichts in Deinem Vertrag? Dann frag am besten Deinen Notar.
5. Erhalte ich eine Rückzahlung der Gebäudeversicherung beim Hausverkauf?
Als Verkäufer zahlst Du meist für ein ganzes Jahr im Voraus. Verkaufst Du im Sommer, hast Du also schon für Monate bezahlt, in denen längst jemand anderes in Deinem Garten grillt. Ob davon etwas zu Dir zurückfließt, entscheidet der Käufer. Eine Rückzahlung der Gebäudeversicherung beim Hausverkauf gibt es in zwei Varianten:
- Der Käufer behält den Vertrag: Bei der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel läuft der Vertrag einfach weiter – von der Versicherung kommt also nichts zurück. Den Anteil ab der Schlüsselübergabe bekommst Du vom Käufer, wenn Ihr das im Kaufvertrag so vereinbart habt.
- Der Käufer kündigt: Dann rechnet die Versicherung ab. Sie darf nur den Beitrag bis zum Vertragsende behalten (§ 39 VVG). Den Rest bekommst Du als Guthabenerstattung zurück.
Das sieht dann zum Beispiel so aus: Monate nach dem Umzug liegt ein Brief Deiner alten Versicherung im neuen Briefkasten. 280 € Guthaben. Fühlt sich an wie ein kleiner Lottogewinn, ist aber einfach Dein eigenes Geld.
Aber Vorsicht: Kündigt der Käufer erst zum Ende der Versicherungsperiode, ist er bis dahin über Dein Geld versichert. Damit Du nicht draufzahlst, gehört der Ausgleich in den Kaufvertrag. Klingt nach einer Kleinigkeit, geht zwischen Finanzierung, Übergabe und Umzugsstress aber gern unter.
6. Kann ich die Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel kündigen?
Ja! Als Käufer hast Du dafür sogar ein eigenes Sonderrecht. Du kannst die Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel kündigen – ganz egal, was im Vertrag zur Kündigungsfrist steht. Bei der Kündigung gibt es zwei Spielregeln: 1. Nicht jeder darf kündigen und 2. nicht jederzeit.
Wer muss die Gebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel kündigen? Niemand muss. Aber zwei dürfen: der Käufer und die Versicherung. Gefällt Dir der Vertrag, musst Du gar nichts tun. Willst Du wechseln, kündigst Du selbst.
Und der Verkäufer? Der hat kein Sonderkündigungsrecht. Er ist mit dem Grundbucheintrag raus aus dem Vertrag. Übrigens: Bei einem Eingetümerwechselhat auch die Versicherung ein Kündigungsrecht der Gebäudeversicherung. Dafür hat sie einen Monat Zeit, nachdem sie vom Verkauf erfahren hat und muss Dir eine Frist von einem Monat lassen. Du stehst also nicht von heute auf morgen ohne Schutz da.
6.1 Sonderkündigungsrecht des Erwerbers
Kann ich die Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel außerordentlich kündigen? Ja. Das Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG) lässt Dir die Wahl:
- Sofort: Der Vertrag endet, sobald Deine Kündigung bei der Versicherung ankommt. Dann sollte Dein neuer Vertrag aber auch sofort starten.
- Zum Ende der laufenden Versicherungsperiode: Du nimmst den alten Schutz noch mit, meist bis zum Ende des Versicherungsjahres.
Und das Beste: Bei einer Sonderkündigung der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel will die Versicherung von Dir keinen Cent. Den Beitrag schuldet laut Gesetz allein der Verkäufer (§ 96 Abs. 3 VVG). Was Ihr im Kaufvertrag ausgemacht habt, gilt natürlich trotzdem. Heißt konkret: Das Sonderkündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel ist Deine Chance auf einen Tarif, der wirklich zu Dir und Deinem Haus passt.
6.2 Fristen und Form der Kündigung
Beim Sonderkündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel tickt die Uhr: Du hast genau einen Monat. Die Kündigungsfrist der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel startet mit dem Grundbucheintrag. Nicht mit dem Notartermin, nicht mit der Schlüsselübergabe. Wusstest Du gar nichts von der Versicherung? Dann zählt der Tag, an dem Du davon erfährst.
Ein Monat klingt nach viel Zeit? Kommt drauf an. Der Brief vom Grundbuchamt liegt nämlich gern mal drei Wochen ungeöffnet unter Baumarkt-Prospekten und Handwerkerrechnungen. Und schon bleibt Dir nur noch eine Woche!
Zur Form: Für die Kündigung der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel reicht meist eine E-Mail (Textform). Was genau gilt, steht in den Versicherungsbedingungen. Das gehört in Deine Kündigung:
- Dein Name, Deine Adresse und die Versicherungsnummer
- Der Hinweis auf Dein Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG wegen Eigentümerwechsel
- Der Zeitpunkt: sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode
- Ein Nachweis, dass Du jetzt Eigentümer bist, zum Beispiel ein Grundbuchauszug
Frist verpasst? Kein Drama. Dann kündigst Du ganz normal mit der Frist, die im Vertrag steht. Das dauert nur etwas länger.
Adam Riese Tipp: Neues Haus, aber keine Lust auf lange Vertragsbindung? Die Adam Riese Wohngebäudeversicherung ist täglich kündbar. Mit drei Tarifen und Zusatzbausteinen wie Elementar oder Photovoltaik stellst Du Dir genau den Schutz zusammen, den Dein neues Zuhause braucht.
7. Muss die Gebäudeversicherung auf den Eigentümer laufen?
Ja. Und dafür musst Du nicht mal etwas tun: Mit dem Grundbucheintrag läuft die Gebäudeversicherung automatisch auf Dich als neuen Eigentümer. Ein Blick in den Versicherungsschein lohnt sich trotzdem:
- Zu zweit gekauft? Dann sollten auch beide im Vertrag stehen.
- Stimmt die Adresse? Nach der Vertragsumschreibung sollte die Post bei Dir landen – und nicht beim Verkäufer, der inzwischen 300 Kilometer weiter wohnt.
- Eigentumswohnung? Hier ist die Eigentümergemeinschaft Vertragspartnerin, nicht Du.
Übrigens: Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Gebäudeversicherung für Eigentümer in Deutschland nicht. Darauf zu verzichten, wäre aber ziemlich mutig. Brennt das Haus ab oder deckt ein Sturm das Dach ab, wird es schnell sechsstellig. Was die Versicherung alles abdeckt, liest Du in unserem Ratgeber: Alles Wichtige zur Wohngebäudeversicherung
8. Alte Gebäudeversicherung behalten oder nicht?
Kommt drauf an. Denn bei der Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel übernimmst Du einen Vertrag, den sich jemand anderes ausgesucht hat. Und was für den Vorbesitzer perfekt war, muss für Dich noch lange nicht passen. Vielleicht hat er seit 30 Jahren nichts am Vertrag geändert. Oder beim Elementarschutz gespart, weil er „in 40 Jahren nie Wasser im Keller“ hatte. Bevor Du die alte Gebäudeversicherung behältst, mach den Schnellcheck:
- Versicherungssumme: Passt sie zum Wert des Hauses? Wenn nicht, droht eine Unterversicherung – und die Versicherung zahlt im Schadenfall nur einen Teil.
- Leistungen: Ist Starkregen mitversichert? Und was passiert, wenn mal die Pfanne auf dem Herd vergessen wird?
- Neue Technik: Kommt bald eine Photovoltaikanlage aufs Dach oder eine Wärmepumpe in den Keller? Dann muss der Vertrag mitwachsen.
- Preis & Vertragskonditionen: Vergleiche Beitrag, Selbstbeteiligung und Laufzeit. Was eine Police typischerweise kostet, zeigt Dir unser Ratgeber-Artikel: Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
- Umbaupläne: Du willst den Dachboden ausbauen, das Bad sanieren und Co.? Dann sag der Versicherung Bescheid.
Fällt der Check eher mau aus? Dann ist die Frage „Alte Gebäudeversicherung behalten oder nicht?“ schnell beantwortet: Der Vertragswechsel über das Sonderkündigungsrecht ist die einfachste Lösung. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. So gibt es keine Versicherungslücke und Dein Haus ist keinen einzigen Tag ungeschützt.
Adam Riese Tipp
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Pia ist Texterin im Ratgeber-Team und kümmert sich auch um Webseiteninhalte, Versicherungsdokumente und Nachhaltigkeitsthemen.