Versicherungen von der Steuer absetzen: Was kannst Du geltend machen?

Versicherung von Melina

Einige Versicherungsbeiträge lassen sich zwar in der Steuererklärung angeben, bringen aber längst nicht immer einen echten Steuervorteil. In diesem Artikel erfährst Du, welche Versicherungen tatsächlich steuerlich absetzbar sind, wo die gesetzlichen Grenzen liegen und warum vor allem Kranken‑ und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge den größten steuerlichen Effekt haben. Außerdem zeigen wir Dir, wo Du welche Versicherungen korrekt in der Steuererklärung einträgst, damit alles seine Richtigkeit hat.

Nahaufnahme einer Person am Schreibtisch mit Papieren, Laptop und Taschenrechner.


Spätestens wenn die Frist zur Abgabe der Steuer­erklärung wieder in Riesenschritten näher rückt, kann diese Frage auftreten: Kann man Versicherungen eigentlich von der Steuer absetzen? Und wenn ja, wie? Schließlich zahlen viele Menschen und vielleicht auch Du mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro im Jahr für ihre Absicherung. Ein Steuerbonus klingt da durchaus verlockend.

Die gute Nachricht: Ja, es gibt durchaus absetzbare Versicherungen. Der zweite Teil der Antwort lautet aber: Viele Beiträge kannst Du zwar eintragen, sie bringen am Ende aber keinen zusätzlichen Steuervorteil. Was das genau heißt, erfährst Du im Folgenden.

1. Das Wichtigste im Überblick: Das gilt für abzugsfähige Versicherungen

Grundsätzlich lassen sich Versicherungen steuerlich absetzen, aber nur wenn sie der existenziellen Vorsorge dienen oder einen klaren beruflichen Bezug haben. Dazu zählen vor allem Kranken‑, Pflege‑ und bestimmte Altersvorsorge­versicherungen. Andere Verträge, etwa Sachversicherungen wie Hausrat oder Fahrrad­versicherung, gelten steuerlich als reine Privatsache und sind damit raus.

Wichtig ist dazu zu sagen, dass viele Versicherungen zwar formal als Sonderausgaben gelten, der steuerliche Effekt aber häufig ausbleibt. Das liegt an den gesetzlichen Höchstbeträgen für Vorsorge­aufwendungen, die bei den meisten Steuer­pflichtigen schon mit der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.

2. Welche Versicherungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar?

Steuerlich absetzbar sind vor allem Versicherungen, die Dich gegen grundlegende Risiken absichern. Dazu gehören insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge. Diese Versicherungen zählen zu den sogenannten Vorsorge­aufwendungen und damit zu den Sonderausgaben.

Darüber hinaus können auch Versicherungen mit beruflichem Zusammenhang steuerlich relevant sein, etwa als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Entscheidend ist hier, dass ein direkter Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit besteht und der private Anteil klar abgegrenzt werden kann.

3. Was sind Vorsorge­aufwendungen?

Vorsorge­aufwendungen sind Ausgaben, mit denen Du finanziell für grundlegende Lebensrisiken vorsorgst. Dazu gehören v.a. Gesundheitsrisiken, Pflege­bedürftigkeit, Arbeits­losigkeit und Deine Alters­vorsorge. Steuerlich werden sie den Sonder­ausgaben zugeordnet und in der Anlage Vorsorge­aufwand erfasst.

Im Steuerrecht unterscheidet man die Vorsorge­aufwendungen noch zwischen 1. Basisvorsorge und 2. sogenannten sonstigen Vorsorge­aufwendungen.

Zur Basisvorsorge zählen vor allem die Basisbeiträge der Kranken­versicherung (also nur die sogenannte Basiskranken­versicherung ohne Wahlleistungen) sowie der Pflegepflicht­versicherung. Diese sichern eine menschenwürdige Existenz ab und werden deshalb steuerlich besonders begünstigt. Darüber hinaus gehören auch Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung oder zu einer Basisrente (Rürup‑Rente) zu diesen Vorsorge­aufwendungen.

In den Bereich der sonstigen Vorsorge­aufwendungen fallen andere Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder Unfall­versicherung . Sie unterliegen den gesetzlichen Höchstbeträgen.

3.1 Was ist der aktuelle Höchstbetrag für Vorsorge­aufwendungen?

Für Vorsorgeaufwendungen gilt ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag. Dieser liegt pro Jahr bei 1.900 € für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner sowie bei 2.800 € für Selbstständige. In diese Grenze fallen insbesondere die sogenannten sonstigen Vorsorge­aufwendungen.

Wichtig: Im echten Leben sind diese Beträge bei den meisten in Vollzeit tätigen Steuerpflichtigen allerdings bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung ausgeschöpft. Das heißt, weitere Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder Unfall­versicherung kannst Du zwar eintragen, sie erhöhen den steuerlichen Abzug aber nicht mehr. Schade aber auch.

4. Welche Versicherungen können als Sonder­ausgaben abgesetzt werden?

Diese Versicherungen zählen zur Basisvorsorge und ihre Beiträge sind steuerlich absetzbar:

  • gesetzliche Kranken­versicherung (Basisleistungen)
  • Basisanteil der privaten Kranken­versicherung
  • Gesetzliche/private Pflegepflicht­versicherung
  • Gesetzliche Renten­versicherung
  • Berufs­ständische Versorgungswerke
  • Rürup‑Rente (Basisrente)

Folgende Versicherungen gehören ebenfalls zu den Sonder­ausgaben, wirken sich aber nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze aus:

Nicht zu den Sonder­ausgaben zählen u.a.:

5. Gesetzlich oder privat: Kranken­versicherung von der Steuer absetzen

Die Kranken­versicherung ist die wichtigste und zugleich steuerlich bedeutendste Versicherung. Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung sowie zur privaten Kranken­versicherung kannst Du grundsätzlich von der Steuer absetzen, allerdings nur in Höhe der Basisabsicherung. Diese entspricht dem Leistungs­niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Zusatzleistungen, etwa für Einbettzimmer oder Chefarzt­behandlung, werden steuerlich nicht berücksichtigt. Das Finanzamt zieht diese Anteile automatisch ab, wenn sie im Beitrag enthalten sind. Auch Beiträge zur Kranken­versicherung Deiner Kinder kannst Du geltend machen, sofern Du sie selbst zahlst.

5.1 Welche Kranken­zusatzversicherungen sind steuerlich absetzbar?

Kranken­zusatzversicherungen wie Zahnzusatz-, Auslandsreise­kranken‑ oder Krankentagegeld­versicherungen gehören nicht zur Basisabsicherung. Sie gelten steuerlich als freiwillige Zusatz­leistungen und sind daher nicht als Sonderausgaben absetzbar. Selbst wenn sie medizinisch sinnvoll sind, bleiben sie steuerlich unberücksichtigt.

6. Welche Versicherungen sind noch absetzbar?

Neben den klassischen Vorsorge­versicherungen gibt es weitere Policen, die unter bestimmten Bedingungen steuerlich relevant sein können. Dazu zählen zum Beispiel Privathaft­pflichtversicherungen, beruflich veranlasste Versicherungen wie der Arbeits­rechtsschutz innerhalb einer Rechtsschutzversicherung oder bestimmte Unfall­versicherungen mit klar erkennbarer Berufsbezogenheit. Auch KFZ‑Versicherungen können anteilig absetzbar sein, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird.

Nicht absetzbar sind dagegen in der Regel Sach­versicherungen wie Hausrat‑, Hundehalter­haftpflicht‑, Fahrrad‑ oder E‑Bike‑Versicherung sowie Zahnzusatz­versicherungen. Sie gelten als private Absicherung und spielen steuerlich keine Rolle.

6.1 Kann ich die Haftpflicht­versicherung von der Steuer absetzen?

Beiträge zur privaten Haftpflicht­versicherung zählen grundsätzlich zu den sonstigen Vorsorge­aufwendungen und können formal in der Steuererklärung angegeben werden. In der Praxis führt das aber wie in Punkt 3.1 erwähnt meistens nicht zu einer Steuerersparnis. Der Grund ist auch hier der Höchstbetrag für Vorsorge­aufwendungen, der bei vielen bereits ausgeschöpft ist.

Das bedeutet: Die Privathaftpflicht­versicherung ist zwar theoretisch absetzbar, wirkt sich aber oft nicht mehr steuermindernd aus. Anders kann es bei beruflichen Haftpflicht­versicherungen aussehen, etwa bei Selbstständigen: Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben gelten.

7. Wo muss ich meine Versicherungen in die Steuererklärung eintragen?

Je nach Art der Versicherung gehören die Beiträge in unterschiedliche Anlagen in der Steuererklärung. Eine falsche Zuordnung kann dazu führen, dass Kosten nicht berücksichtigt werden oder Du Dich mit Rückfragen vom Finanzamt rumschlagen musst.

Die meisten privat abgeschlossenen Vorsorge­versicherungen gibst Du in der Anlage Vorsorgeaufwand an. Dazu zählen besonders Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Renten­versicherung und/oder zu einer Basisrente/Rürup. Auch sonstige Vorsorge­aufwendungen wie Privathaftpflicht‑ oder Unfall­versicherung werden hier eingetragen.

Versicherungen mit Jobbezug gehören dagegen zu den Werbungskosten. Diese trägst du in der Anlage N ein. Typische Beispiele sind der berufliche Anteil einer Rechtsschutz­versicherung (Arbeitsrechts­schutz), eine Berufs‑ oder Vermögens­schadenhaftpflicht oder bestimmte Unfall­versicherungen mit eindeutigem Berufsbezug. Wichtig ist hier, nur den tatsächlich beruflich bedingten Anteil anzugeben.

Hast Du Einkünfte aus Vermietung, gehören Versicherungen rund um die Immobilie in die Anlage V. Dazu zählen z.B. die Wohngebäude­versicherung oder eine Gebäudehaftpflicht­versicherung. Diese Versicherungen gelten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Für Selbstständige und Freiberufler gelten ähnliche Grundsätze, allerdings werden beruflich veranlasste Versicherungen in der Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung (Anlage EÜR) als Betriebsausgaben erfasst. Private Vorsorge­versicherungen tragen sie dennoch in der Anlage Vorsorge­aufwand ein.

Praktisch: Viele Versicherungs­beiträge (insbesondere Kranken‑ und Pflegeversicherung) werden heute automatisch elektronisch vom Versicherer an das Finanzamt übermittelt. Das entbindet Dich allerdings nicht davon, die Angaben zu prüfen. Gerade bei mehreren Versicherungen oder besonderen Konstellationen lohnt sich ein kurzer Abgleich, ob alle Beiträge korrekt übernommen und richtig zugeordnet wurden.

8. Fazit

Welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind, hängt von ihrer Einordnung im Steuerrecht ab. Den größten Steuervorteil bringen fast immer Kranken‑, Pflege‑ und bestimmte Renten­versicherungen. Andere Versicherungen kannst Du zwar angeben, solltest Dir davon aber keine großen steuerlichen Effekte versprechen, v.a. wenn Du Vollzeit arbeitest und Deine Beiträge zu den genannten Versicherungen entsprechend hoch sind.

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Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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