Versicherung Versicherungen von der Steuer absetzen: Was kannst Du geltend machen?
Einige Versicherungsbeiträge lassen sich zwar in der Steuererklärung angeben, bringen aber längst nicht immer einen echten Steuervorteil. In diesem Artikel erfährst Du, welche Versicherungen tatsächlich steuerlich absetzbar sind, wo die gesetzlichen Grenzen liegen und warum vor allem Kranken‑ und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge den größten steuerlichen Effekt haben. Außerdem zeigen wir Dir, wo Du welche Versicherungen korrekt in der Steuererklärung einträgst, damit alles seine Richtigkeit hat.
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Spätestens wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wieder in Riesenschritten näher rückt, kann diese Frage auftreten: Kann man Versicherungen eigentlich von der Steuer absetzen? Und wenn ja, wie? Schließlich zahlen viele Menschen und vielleicht auch Du mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro im Jahr für ihre Absicherung. Ein Steuerbonus klingt da durchaus verlockend.
Die gute Nachricht: Ja, es gibt durchaus absetzbare Versicherungen. Der zweite Teil der Antwort lautet aber: Viele Beiträge kannst Du zwar eintragen, sie bringen am Ende aber keinen zusätzlichen Steuervorteil. Was das genau heißt, erfährst Du im Folgenden.
1. Das Wichtigste im Überblick: Das gilt für abzugsfähige Versicherungen
Grundsätzlich lassen sich Versicherungen steuerlich absetzen, aber nur wenn sie der existenziellen Vorsorge dienen oder einen klaren beruflichen Bezug haben. Dazu zählen vor allem Kranken‑, Pflege‑ und bestimmte Altersvorsorgeversicherungen. Andere Verträge, etwa Sachversicherungen wie Hausrat oder Fahrradversicherung, gelten steuerlich als reine Privatsache und sind damit raus.
Wichtig ist dazu zu sagen, dass viele Versicherungen zwar formal als Sonderausgaben gelten, der steuerliche Effekt aber häufig ausbleibt. Das liegt an den gesetzlichen Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen, die bei den meisten Steuerpflichtigen schon mit der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.
2. Welche Versicherungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar?
Steuerlich absetzbar sind vor allem Versicherungen, die Dich gegen grundlegende Risiken absichern. Dazu gehören insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge. Diese Versicherungen zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und damit zu den Sonderausgaben.
Darüber hinaus können auch Versicherungen mit beruflichem Zusammenhang steuerlich relevant sein, etwa als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Entscheidend ist hier, dass ein direkter Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit besteht und der private Anteil klar abgegrenzt werden kann.
3. Was sind Vorsorgeaufwendungen?
Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben, mit denen Du finanziell für grundlegende Lebensrisiken vorsorgst. Dazu gehören v.a. Gesundheitsrisiken, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und Deine Altersvorsorge. Steuerlich werden sie den Sonderausgaben zugeordnet und in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst.
Im Steuerrecht unterscheidet man die Vorsorgeaufwendungen noch zwischen 1. Basisvorsorge und 2. sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Zur Basisvorsorge zählen vor allem die Basisbeiträge der Krankenversicherung (also nur die sogenannte Basiskrankenversicherung ohne Wahlleistungen) sowie der Pflegepflichtversicherung. Diese sichern eine menschenwürdige Existenz ab und werden deshalb steuerlich besonders begünstigt. Darüber hinaus gehören auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer Basisrente (Rürup‑Rente) zu diesen Vorsorgeaufwendungen.
In den Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen andere Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung . Sie unterliegen den gesetzlichen Höchstbeträgen.
3.1 Was ist der aktuelle Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen?
Für Vorsorgeaufwendungen gilt ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag. Dieser liegt pro Jahr bei 1.900 € für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner sowie bei 2.800 € für Selbstständige. In diese Grenze fallen insbesondere die sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Wichtig: Im echten Leben sind diese Beträge bei den meisten in Vollzeit tätigen Steuerpflichtigen allerdings bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Das heißt, weitere Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung kannst Du zwar eintragen, sie erhöhen den steuerlichen Abzug aber nicht mehr. Schade aber auch.
4. Welche Versicherungen können als Sonderausgaben abgesetzt werden?
Diese Versicherungen zählen zur Basisvorsorge und ihre Beiträge sind steuerlich absetzbar:
- gesetzliche Krankenversicherung (Basisleistungen)
- Basisanteil der privaten Krankenversicherung
- Gesetzliche/private Pflegepflichtversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Berufsständische Versorgungswerke
- Rürup‑Rente (Basisrente)
Folgende Versicherungen gehören ebenfalls zu den Sonderausgaben, wirken sich aber nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze aus:
- Privathaftpflichtversicherung
- private Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn sie nicht Bestandteil einer Basisrente ist
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung
- Kranken‑ und Pflegeversicherungen von Kindern
Nicht zu den Sonderausgaben zählen u.a.:
- Zahnzusatzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Hausratversicherung
- Hundehalterhaftpflicht
- Fahrrad‑/ E‑Bike‑Versicherung
- Private Rechtsschutzversicherung
5. Gesetzlich oder privat: Krankenversicherung von der Steuer absetzen
Die Krankenversicherung ist die wichtigste und zugleich steuerlich bedeutendste Versicherung. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur privaten Krankenversicherung kannst Du grundsätzlich von der Steuer absetzen, allerdings nur in Höhe der Basisabsicherung. Diese entspricht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zusatzleistungen, etwa für Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, werden steuerlich nicht berücksichtigt. Das Finanzamt zieht diese Anteile automatisch ab, wenn sie im Beitrag enthalten sind. Auch Beiträge zur Krankenversicherung Deiner Kinder kannst Du geltend machen, sofern Du sie selbst zahlst.
5.1 Welche Krankenzusatzversicherungen sind steuerlich absetzbar?
Krankenzusatzversicherungen wie Zahnzusatz-, Auslandsreisekranken‑ oder Krankentagegeldversicherungen gehören nicht zur Basisabsicherung. Sie gelten steuerlich als freiwillige Zusatzleistungen und sind daher nicht als Sonderausgaben absetzbar. Selbst wenn sie medizinisch sinnvoll sind, bleiben sie steuerlich unberücksichtigt.
6. Welche Versicherungen sind noch absetzbar?
Neben den klassischen Vorsorgeversicherungen gibt es weitere Policen, die unter bestimmten Bedingungen steuerlich relevant sein können. Dazu zählen zum Beispiel Privathaftpflichtversicherungen, beruflich veranlasste Versicherungen wie der Arbeitsrechtsschutz innerhalb einer Rechtsschutzversicherung oder bestimmte Unfallversicherungen mit klar erkennbarer Berufsbezogenheit. Auch KFZ‑Versicherungen können anteilig absetzbar sein, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird.
Nicht absetzbar sind dagegen in der Regel Sachversicherungen wie Hausrat‑, Hundehalterhaftpflicht‑, Fahrrad‑ oder E‑Bike‑Versicherung sowie Zahnzusatzversicherungen. Sie gelten als private Absicherung und spielen steuerlich keine Rolle.
6.1 Kann ich die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung zählen grundsätzlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können formal in der Steuererklärung angegeben werden. In der Praxis führt das aber wie in Punkt 3.1 erwähnt meistens nicht zu einer Steuerersparnis. Der Grund ist auch hier der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen, der bei vielen bereits ausgeschöpft ist.
Das bedeutet: Die Privathaftpflichtversicherung ist zwar theoretisch absetzbar, wirkt sich aber oft nicht mehr steuermindernd aus. Anders kann es bei beruflichen Haftpflichtversicherungen aussehen, etwa bei Selbstständigen: Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben gelten.
7. Wo muss ich meine Versicherungen in die Steuererklärung eintragen?
Je nach Art der Versicherung gehören die Beiträge in unterschiedliche Anlagen in der Steuererklärung. Eine falsche Zuordnung kann dazu führen, dass Kosten nicht berücksichtigt werden oder Du Dich mit Rückfragen vom Finanzamt rumschlagen musst.
Die meisten privat abgeschlossenen Vorsorgeversicherungen gibst Du in der Anlage Vorsorgeaufwand an. Dazu zählen besonders Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und/oder zu einer Basisrente/Rürup. Auch sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Privathaftpflicht‑ oder Unfallversicherung werden hier eingetragen.
Versicherungen mit Jobbezug gehören dagegen zu den Werbungskosten. Diese trägst du in der Anlage N ein. Typische Beispiele sind der berufliche Anteil einer Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz), eine Berufs‑ oder Vermögensschadenhaftpflicht oder bestimmte Unfallversicherungen mit eindeutigem Berufsbezug. Wichtig ist hier, nur den tatsächlich beruflich bedingten Anteil anzugeben.
Hast Du Einkünfte aus Vermietung, gehören Versicherungen rund um die Immobilie in die Anlage V. Dazu zählen z.B. die Wohngebäudeversicherung oder eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen gelten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Für Selbstständige und Freiberufler gelten ähnliche Grundsätze, allerdings werden beruflich veranlasste Versicherungen in der Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung (Anlage EÜR) als Betriebsausgaben erfasst. Private Vorsorgeversicherungen tragen sie dennoch in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Praktisch: Viele Versicherungsbeiträge (insbesondere Kranken‑ und Pflegeversicherung) werden heute automatisch elektronisch vom Versicherer an das Finanzamt übermittelt. Das entbindet Dich allerdings nicht davon, die Angaben zu prüfen. Gerade bei mehreren Versicherungen oder besonderen Konstellationen lohnt sich ein kurzer Abgleich, ob alle Beiträge korrekt übernommen und richtig zugeordnet wurden.
8. Fazit
Welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind, hängt von ihrer Einordnung im Steuerrecht ab. Den größten Steuervorteil bringen fast immer Kranken‑, Pflege‑ und bestimmte Rentenversicherungen. Andere Versicherungen kannst Du zwar angeben, solltest Dir davon aber keine großen steuerlichen Effekte versprechen, v.a. wenn Du Vollzeit arbeitest und Deine Beiträge zu den genannten Versicherungen entsprechend hoch sind.
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Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.