Top 10 Fehler: Wann die Haftpflicht­versicherung nicht zahlt

Privathaftpflicht von Melina

Wir alle vertrauen darauf, dass unsere Haftpflicht­versicherung uns im Schaden­fall unterstützt. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen, die Du kennen solltest. Was passiert zum Beispiel, wenn Du vorsätzlich oder auf Arbeit einen Schaden verursachst? Wir zeigen Dir zehn Fälle, in denen Deine Privat­haftpflicht­versicherung nicht zahlt und was Du tun kannst, um Dich dennoch abzusichern.

Ein heruntergefallenes Eis in der Waffel (was man leider auch nicht über die PHV versichern kann)


1. Schäden an Deinen eigenen Sachen oder an Dir selbst

Das Wichtigste kommt gleich am Anfang: Die Privat­haftpflicht versichert Schäden, die Du an anderen und deren Eigentum verursachst. Also wenn Dir das gute Porzellan der Nachbarin vom Tablett fällt oder Du Dich auf die Brille eines Freundes setzt zum Beispiel. Wenn Du Deine eigene Brille kaputtmachst, fällt das dagegen nicht in den Bereich der Privat­haftpflicht! Denn Dir selber gegenüber kannst Du nicht haften. Stattdessen könntest Du aber einzelne Gegenstände mit einer eigenen Versicherung absichern, z.B. Dein Handy gegen Sturz­schäden.

2. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Die Privat­haftpflicht­versicherung springt ein, wenn Du aus Versehen einen Schaden verursachst. Bei Absicht lehnt sie jedoch die Kosten­übernahme ab! Vorsätzliche Handlungen, die Schäden verursachen, widersprechen nämlich dem Grund­gedanken der Versicherung, die auf dem Zufalls­prinzip beruht.

3. Schäden während einer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit

Stell Dir vor, Du bist bei der Arbeit und es passiert ein Miss­geschick, das teure Auswirkungen hat (z.B. wenn Du eine vertrauliche Mail an den falschen Empfänger sendest und Betriebs­geheimnisse rauskommen). Autsch! Aber hier greift Deine Privat­haftpflicht bis auf wenige Ausnahmen nicht. Warum? Weil sie nur für den privaten Bereich gedacht ist.

Berufliche Risiken? Da haben Arbeit­geber meist eigene Versicherungen und sichern sich und ihr Kollegium so ab. Also, immer schön den privaten vom beruflichen Kram trennen!

4. Beim Führen von Kraft­fahrzeugen

Mal ehrlich, wer hat nicht schon mal beim Einparken eine Delle in ein anderes Auto gefahren oder kennt zumindest jemanden, dem das passiert ist? Ärgerlich, aber dafür ist die Kfz-Haftpflicht da, nicht die Privat­haftpflicht. Denn beim Steuern eines Autos, Motorrads oder Mopeds gelten andere Regeln und Versicherungen. Und ohne Kfz-Versicherung darf man auch gar nicht auf öffentliche Straßen – zu hohes Kostenrisiko für die anderen Verkehrs­teilnehmenden!

Aber Achtung: Schäden, die nicht mit dem Fahrzeug an sich verursacht werden (also v.a. beim Fahren), können sehr wohl unter den Bereich der Privat­haftpflicht fallen. Wie wenn Du beim Einkäufe Einpacken auf dem Supermarkt­parkplatz einen Kratzer in das Auto nebenan machst oder den Wagen eines Freundes mit Diesel statt Benzin betankst und der Motor repariert werden muss.

5. Durch das Halten von manchen Haustieren wie Hunden und Pferden

Haustiere bereichern unser Leben, keine Frage. Aber wenn Dein Vierbeiner mal über die Stränge schlägt, kann das teuer werden. Hunde und Pferde? Die fallen nicht in den Bereich der Privat­haftpflicht­versicherung. Für die gibt es stattdessen spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen, z.B. die Hundehalter­haftpflicht von Adam Riese.

Die good News: Andere Tiere, wie Katzen und Kleintiere (Vögel, Nagetiere, Reptilien und Co.), sind in der Regel in Deiner Privathaft­pflicht mitversichert!

6. Glas­schäden

Auch Glas­schäden sind nicht in der Privat­haftpflicht inklusive. Denn meistens sind solche Schäden ein Fall für eine Glas­versicherung, die Du separat oder z.B. zusammen mit einer Hausrat­versicherung abschließen kannst.

Zu den versicherbaren Glas­schäden gehören z.B. Scheiben in Fenstern und Türen, Ceran­kochfelder, Aquarien und Terrarien, Glastische und andere Glasmöbel.

Ist Dir also ein Fenster Deiner Miet­wohnung kaputt gegangen (Stichwörter: Kind, Fußball), kommt für so etwas leider nicht Dein Vermieter auf, auch wenn es streng genommen seine Wohnung ist. Sorry.

Tipp: Bei der Adam Riese Hausrat­versicherung kannst Du Dich mit dem Glas­baustein einfach und günstig gegen Glasschäden absichern.

7. Wenn der Schaden höher ist als die vereinbarte Deckungs­summe

Kennst Du das Gefühl, wenn eine kleine Unachtsamkeit große Wellen schlägt? Ein besonders großer Schaden kann Deine mit der Versicherung festgelegte Deckungs­summe manchmal übersteigen. Die ist zwar normalerweise sehr hoch (bei Adam Riese je nach Tarif bis zu 50 Mio. €!), manchmal reicht sie aber trotzdem nicht aus.

Zudem gibt es in manchen Bereichen auch sogenannte Sublimits, also einzelne Deckungs­summen für Teil­bereiche. Hier passt wieder das Beispiel von Punkt 4: Du fährst mit dem Auto eines Freundes und greifst an der Tank­stelle aus Gewohnheit zu Benzin statt Diesel und dadurch entsteht ein teurer Motor­schaden. In diesem Fall gibt es oft ein Sublimit für die maximale Deckungs­summe.

Da kommt’s auch auf die Details Deines Tarifs an, ein Blick in die Versicherungs­bedingungen lohnt sich also.

8. Zwischen Mit­versicherten & Verheirateten

Leben unter einem Dach bedeutet auch mal Krach. Aber wenn's um Schäden geht, die Du bei Mit­versicherten verursachst, sagt die Privat­haftpflicht: "Das klärt Ihr unter Euch!" Denn die Versicherung geht davon aus, dass in einer Gemeinschaft Rücksichtnahme großgeschrieben wird. Wenn die Person, der Du einen Schaden verursacht hast, mit in Deiner Versicherung mitversichert ist, geht Ihr beide also leer aus.

Das gleiche gilt bei Verheirateten und Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

Anders ist es übrigens, wenn zwei nicht-verheiratete Menschen zwar zusammenwohnen, aber zwei getrennte Privat­haftpflicht­versicherungen haben! In diesem Fall übernimmt die Privat­haftpflicht Schäden, die die eine Person bei der anderen verursacht.

9. Durch Krieg, Aufruhr, Terror, Streik und ähnliche Ereignisse

Manche Dinge sind einfach zu groß, zu unvorhersehbar. In solchen extremen Situationen greifen andere Regelungen, und die private Haftpflichtversicherung zieht sich zurück. Sie ist für die kleinen, persönlichen Missgeschicke da, nicht für die großen weltbewegenden Ereignisse.

10. Und noch mehr

Darüber hinaus gibt es einzelne Fälle und Sachlagen, wo die Privat­haftpflicht ebenfalls meist nicht greift. Hier ein paar Beispiele:

  • Verschleiß: Manche Verschließ­schäden sind nicht inbegriffen. Beispiel: Dein Haustür­schlüssel bricht irgendwann ab und das Ende bleibt im Schloss stecken.
  • Übermäßige Beanspruchung: Wenn etwas ungewöhnlich oft passiert und dadurch ein Schaden entsteht, oder ein Schaden durch ungewöhnliche Benutzung kommt, kann das manchmal auch abgelehnt werden. Etwa Bürostuhl-Kratzer oder auch Gießwasser­spuren unter einem Blumen­topf auf dem Wohnzimmer­parkett. Solche – außerdem vermeidbaren – Schäden werden meist abgelehnt.
  • Unwillkürliche reflexartige Körper­reaktionen: Weil die Versicherung nur Schäden übernimmt, die durch bewusste Handlungen passieren, kann sie ablehnen, wenn es kein Verschulden Deinerseits gibt. Zum Beispiel wenn Dir während einer Taxifahrt übel wird und Du Dich im Wagen übergeben musst. In dem Fall könntest Du nämlich unter Umständen gar nicht haftbar gemacht werden.

Adam Riese Tipp

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Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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