Fahrer­flucht – diese Strafen drohen

Rechtsschutz von Melina

Nach einem Verkehrs­unfall ist jeder Unfall­beteiligte in der Pflicht, am Unfall­ort zu bleiben. Flüchtest Du dennoch, begehst Du Fahrer­flucht – ein Verhalten, das nicht nur gegen das Verkehrs­recht verstößt, sondern im Straf­gesetzbuch (§ 142 StGB) als Straftat eingestuft ist. Es drohen Führerschein­entzug, Fahr­verbot und Geld­strafen. Wie Du Dich nach einem Unfall im Straßen­verkehr am besten verhältst, haben wir für Dich zusammengefasst.

Eine Person sitzt am Lenkrad eines Autos und steuert stark nach links.


1. Was versteht man unter Fahrer­flucht?

Kratzer in der Tür, Spiegel abgefahren, einen Fahrrad­fahrer beim Über­holen gestreift: Schon ein kurzer Moment der Unachts­amkeit kann im Straßen­verkehr weitreichende Folgen haben – Folgen, mit denen sich Unfall­beteiligte unbedingt auseinander­setzen müssen. Entfernst Du Dich dennoch vom Unfallort, anstatt anzuhalten und Deine Daten mitzuteilen, begehst Du Fahrerflucht.

Als Verkehrs­unfall zählen dabei alle Unfälle im ruhenden und fließenden Verkehr, der sich im frei zugänglichen Verkehrs­raum ereignet. Als Unfall­beteiligter gilt zudem jeder, dessen Verhalten zur Ver­ursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Das betrifft nicht nur Fahrer und Bei­fahrer von Kraft­fahrzeugen, sondern unter anderem Fahrrad­fahrer und Fuß­gänger.

2. Wie lange muss man am Unfall­ort warten?

Vor allem bei einer Kollision wie einem Park­rempler kommt es häufig vor, dass der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht sofort anzutreffen ist. Doch auch wenn die Verlockung groß ist: Zettel mit Telefon­nummer an die Windschutz­scheibe heften und von dannen ziehen zählt unter den Tat­bestand der Fahrer­flucht.

Statt­dessen bist Du dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort auf den Geschädigten zu warten und Deiner Feststellungs­pflicht nach­zukommen – also Personalien und Informationen über den Hergang dem Unfallgegner zu übergeben.

Die Länge der vom Gesetz­geber akzeptierten Wartefrist hängt von den Bedingungen des Verkehrs­unfalls ab. Nachts oder an abgelegenen Orten sollen Unfall­beteiligte bis zu 30 Minuten warten. Am Tag und an belebten Orten mutet man Unfall­verursachern eine Warte­frist von bis zu 60 Minuten zu. Wenn der Fahrer nach dieser Frist nach wie vor nicht anzutreffen ist, solltest Du die Polizei anrufen und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen.

3. Die Schwere des Unfalls ist für das Straf­maß entscheidend

Unfall­verursacher, die Fahrer­flucht begehen, können mit hohen Strafen rechnen. Sie ergeben sich aus dem Verkehrs­recht und Straf­gesetzbuch. Je nach Schwere der Tat kommen folgende Strafen auf Dich zu:

  • Zwei bis drei Punkte in Flensburg
  • Fahr­verbot von bis zu sechs Monaten
  • Entziehung der Fahr­erlaubnis bzw. Fahrverbot
  • Bußgeld und Geld­strafen
  • Freiheits­strafen (bei Personen­schaden)

Welche Strafe Dich bei einer Unfall­flucht erwartet, richtet sich bei Sach­schäden an der Höhe der Kosten, die auf den Geschädigten für die Instand­setzung zukommen. Außerdem bestraft der Gesetzgeber unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strenger, wenn ein Personen­schaden vorliegt. Fahrer­flucht in der Probe­zeit wird übrigens mit einer Verlängerung der Probe­zeit um zwei weitere Jahre geahndet.

3.1 Fahrer­flucht nach Wildunfall

In Deutschland liegen Wild­unfälle leider an der Tagesordnung: Rehe, Wild­schweine, Füchse und andere Tiere geraten immer wieder unter die Räder. Vor allem wenn dem Fahrzeug und einem selbst nichts passiert ist, neigen viele Autofahrer dazu, nach einem Wild­unfall einfach weiter­zufahren. Ist das rechtens?

Fest steht, dass keine Fahrer­flucht vorliegt, wenn Du Dich nach einem Unfall mit einem Wildtier vom Unfallort entfernst. Der Grund: Es gibt keinen Geschädigten, da ein Tier vor dem Gesetz als Sache gilt und ein Wildtier als Sache ohne Besitzer.

Dennoch solltest Du den Unfall melden, da Du sonst gegen das Tierschutz­gesetz verstößt. Bleibt das Wildtier verletzt liegen und leidet, stuft das Gesetz dies als Tier­quälerei ein und verlangt Bußgelder von mehreren tausend Euro. Wenn Du die Polizei oder den Förster informierst, bist Du auf der sicheren Seite.

▷▷ Tipp: Lass Dir bei einem Wildunfall in jedem Fall eine Unfall­bescheinigung ausstellen und lege sie vor, wenn Du entstandene Blech­schäden bei Deiner Unfall­versicherung geltend machen möchtest.

3.2 Fahrer­flucht und Bagatell­schaden

Kleiner Kratzer im Lack, winzige Delle oder Schramme nach einem Parkrempler: Oft fällt ein Sach­schaden so gering aus, dass er mit dem Auge kaum zu erkennen ist. Nichts wie weg, merkt eh keiner? Lieber nicht! Denn auch bei einem solchen Bagatell­schaden gilt das Entfernen vom Unfall­ort als Fahrer­flucht und daher als Straftat.

Allerdings fällt die Strafe bei einem Bagatell­schaden üblicher­weise eher milde aus: Bei Sachschäden von bis zu 600&nbsp€ sind zwar Geld­strafen zu erwarten, jedoch kein Entzug der Fahr­erlaubnis.

3.3 Fahrer­flucht bei Personen­schaden

Dies ist ein Thema, mit dem Du Dich hoffentlich nie beschäftigen musst: Besonders schwerwiegend ahndet der Gesetz­geber Unfall­flucht, wenn Personen bei dem Verkehr­sunfall verletzt wurden oder gar zu Tode gekommen sind (Personen­schaden). In diesen Fällen erfüllt der Unfall­verursacher meist gleich mehrere Tat­bestände des Strafgesetz­buchs, sodass sich das Strafmaß entsprechend erhöht. Bei einer Fahrer­flucht mit Personen­schaden machst Du Dich beispiels­weise zusätzlich der unterlassenen Hilfe­leistung, der fahr­lässigen Körper­verletzung oder sogar fahr­lässigen Tötung schuldig. Dann erwarten Dich Führerschein­entzug, Geld­strafen und Freiheits­strafen von bis zu fünf Jahren – plus das Strafmaß aus der begangenen Fahrer­flucht. Du möchtest Dich selbst besser gegen seelische und körperliche Schäden absichern? Erfahre in diesem Beitrag, für wen eine Unfall­versicherung sinnvoll ist.

3.4 Gibt es Fahrer­flucht auch ohne Schaden?

Wenn Dein Verhalten im Straßen­verkehr weder einen Personen­schaden noch einen Sach­schaden nach sich zieht, besteht kein Tatbestand der Unfall­flucht, wenn Du Dich entfernst. Allerdings raten wir Dir in solchen Fällen, auf Nummer sicher zu gehen: Auch wenn es Deiner Ansicht nach keinen Geschädigten gibt, solltest Du die Wartefrist einhalten und Deine Daten für alle Fälle beim Unfall­gegner hinterlassen oder die Polizei kontaktieren. Es kann immer passieren, dass der anderen Person doch etwas auffällt und sie dann eine Strafanzeige stellt. Wenn die Beweis­lage dünn ist oder Du Streit mit einem Unfall­gegner hast, brauchst Du rechtlichen Beistand von einem Verkehrs­anwalt. Informiere Dich über unsere Versicherung für Verkehrs­rechtschutz .

4. Nützt eine Selbst­anzeige nach Fahrer­flucht?

Dich hat nach einem Unfall der Flucht­reflex gepackt, doch schon nach kurzer Zeit meldet sich Reue und Du möchtest Dich Deiner Verantwortung stellen? Diese Situation ist nicht selten und auch der Gesetzgeber zeigt dafür Verständnis. In einem entsprechenden Passus hat er deshalb die Möglichkeit der Selbst­anzeige im Gesetz verankert.

Laut Strafgesetzbuch kann die Selbst­anzeige von Unfall­flucht das Strafmaß herabsetzen oder Dich gar von jeglicher Strafe befreien. Dazu müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Der Unfall­verursacher oder Unfall­beteiligte muss sich innerhalb einer Warte­frist von 24 Stunden bei der Polizei selbst anzeigen
  • Der Verkehrs­unfall muss sich außerhalb des fließenden Verkehrs ereignet haben
  • Es muss sich um einen unbedeutenden Sach­schaden handeln, dessen Instandsetzungs­kosten nicht über 1.300 € liegen

Fahrer­flucht können Unfall­beteiligte grundsätzlich bei jeder Polizei­stelle zur Anzeige bringen – auch bei einer Anzeige gegen sich selbst. Wir raten Dir jedoch, Dich an das Revier zu wenden, das für Deinen Wohnort zuständig ist. Denke auch daran, dem Unfall­gegner oder der Polizei alle Informationen über Deine Person, Dein Fahrzeug und die Art, wie Du in dem Unfall verwickelt bist, mitzuteilen.

Adam Riese Tipp

Mit dem Verkehrs­rechtsschutz von Adam Riese bist Du im Straßen­verkehr bestens geschützt, denn wir lassen Dich mit Fragen zum Verkehrs­recht nicht allein und helfen Dir beim Durch­setzen Deiner Rechte!


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Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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