Welche Versicherung deckt einen Schlüssel­verlust ab?

Privathaftpflicht von Melina

Bei vielen Menschen ist der Haus­schlüssel gleichzeitig auch Wohnungs­schlüssel – oder zumindest hängen beide am selben Schlüssel­bund. Geht dieser verloren, ist der Ärger gleich doppelt groß, denn nicht selten sind weitere Schlüssel für Auto, Brief­kasten, Fahrrad, Arbeits­stätte und Co. ebenfalls betroffen. Und das geschieht in Deutsch­land leider nicht selten: Hierzulande werden jedes Jahr rund 8.000 Schlüssel als verloren gemeldet. Doch welche Versicherung bezahlt für die durch den Schlüssel­verlust entstandenen Kosten?

Ein verlorener Schlüsselbund liegt auf einem gepflasterten Boden mit bunten Laubblättern.


1. Wie ist der Verlust von Schlüsseln versichert?

Muss ich also eine spezielle Schlüssel­versicherung abschließen oder deckt die Haftpflicht­versicherung einen Schlüssel­verlust mit ab?
Welche Versicherung konkret für die entstandenen Kosten aufkommt, hängt von der Art des verlorenen Schlüssels ab.

Übrigens: Die Kosten sind hier nicht zu unterschätzen – schließlich ist es mit dem Schlüsseldienst, der die Tür öffnet, oft nicht getan. Wenn zum Beispiel der Austausch einer kompletten Schließ­anlage ansteht, wird es enorm teuer.

Handelt es sich um einen privaten oder einen beruflichen Schlüssel bzw. um den eigenen oder einen fremden? Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, welche Versicherung die Kosten des Schlüssel­verlustes übernimmt.

1.1 Verlust von Privat­schlüsseln

Verlierst Du beispiels­weise den Schlüssel zu Deiner eigenen Immobilie, so übernimmt in vielen Fällen Hausrat­versicherung zumindest einen Teil der Kosten – je nach Tarif.
Anders sieht es allerdings aus, wenn Du Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilien­haus bist und den Gesamt­schlüssel für das Haus verlierst. In diesem Fall greift die Haftpflicht­versicherung und übernimmt die Kosten, welche für die Haus­gemeinschaft entstehen. So wird sogar das Austauschen einer Schließ­anlage von der Versicherung übernommen, wenn Du Deinen Privat­schlüssel verlierst.

▷▷ Merke: Der Verlust von Auto­schlüsseln sowie Tresor-und Schließfach­schlüssel gilt in einer Privat­haftpflicht­versicherung üblicherweise nicht als mitversichert.

1.2 Verlust von Fremd­schlüsseln

Der Verlust fremder Schlüssel wird von der privaten Haftpflicht­versicherung getragen. Zu unterscheiden sind hier privat genutzte und beruflich genutzte fremde Schlüssel:
Der Wohnungs­schlüssel einer Miet­wohnung gehört dem Vermieter und ist für den Mieter somit ein privater fremder Schlüssel.

Beruflich genutzte Fremd­schlüssel sind beispielsweise jene, die Dir Dein Arbeit­geber anvertraut, damit Du das Büro betreten kannst.
In beiden Fällen, ob als Mieter oder als Arbeit­nehmer, trägt die Privathaftpflicht­versicherung etwaige Kosten, die sich aus einem Schlüssel­verlust ergeben.

1.3 Verlust von Dienstschlüsseln

Eine Ausnahme bzw. ein Sonderfall liegt vor, wenn Du einen Arbeits­schlüssel verlierst, der unmittelbar Deiner Berufs­ausübung dient.
Dies kann beispiels­weise bei Haus­meistern oder Lieferanten der Fall sein, die General­schlüssel nutzen. In solchen Fällen greift eine berufliche Schlüssel­versicherung.
Beamte oder Lehrer, die Schlüssel zu Behörden oder Schul­gebäuden besitzen, schließen in aller Regel eine Amtshaftpflicht­versicherung ab, die bei einem Schlüssel­verlust einspringt und daraus entstehende Schäden übernimmt.

▷▷ Merke: Eine Versicherung behandelt eine Chipkarte bzw. Codekarte, eine Schlüssel­karte oder einen Transponder genauso wie einen herkömmlichen, mechanischen Schlüssel.

2. Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen und welche muss ich selbst begleichen?

Bei einer leistungs­starken Versicherung ist ein Schlüssel­verlust normaler­weise gut abgesichert. Ob Miet­wohnung, Schließ­anlage oder Büro­schlüssel – Versicherer übernehmen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Was genau übernommen wird, hängt letztlich aber von den vertraglichen Konditionen Deiner Versicherung ab. Nimm im Falle eines Schlüssel­verlustes also unmittelbar Kontakt zu Deiner Versicherung auf und kläre ab, welche Kosten konkret übernommen werden.

3. Sind bei einem Schlüsselverlust auch Folge­schäden durch einen Einbruch mitversichert?

Im Anschluss an einen Schlüssel­verlust kann es im schlimmsten Fall zu einem Einbruch in die betroffenen Immobilien kommen. Solche Folge­schäden, die durch das Verlieren des Schlüssels entstehen, zählen allerdings nicht als Haftpflicht­schaden und werden nicht von der privaten Haftpflicht­versicherung getragen.
Bei privaten Häusern und Wohnungen kann man über die Hausrat­versicherung eine Ersatz­leistung erwirken. Handelt es sich um Geschäfts­räume, so ist zudem eine Entschädigung mittels Inhalts­versicherung möglich.

4. Was geschieht bei Schlüssel­diebstahl?

Bei einem Schlüssel­diebstahl ist die Situation etwas anders. Ob Du in einem solchen Fall haftest, hängt davon ab, ob der Diebstahl durch ein Verschulden Deinerseits erleichtert wurde: Warst Du nämlich fahrlässig und hast die Tat damit sozusagen vereinfacht, haftest Du und damit besteht Versicherungs­schutz.

Fahrlässig wäre zum Beispiel, wenn Du Deine Tasche an einem öffentlichen Ort stehen lässt und sie Dir (samt Schlüssel darin) geklaut wird. Hier könntest Du vom Schlüssel­eigentümer persönlich haftbar gemacht werden und müsstest auch die Folge­kosten bezahlen – zum Beispiel für das Auswechseln der Schlösser oder die Kosten aller Ersatz­schlüssel.

Hast Du den Schlüssel­diebstahl dagegen nicht durch Fahr­lässigkeit vereinfacht, kannst Du nicht dafür haftbar gemacht werden und damit kommt Deine Versicherung auch nicht für den Schaden auf. Ansprüche gegenüber dem Anspruch­steller kannst Du also ablehnen.

Aber Achtung: Verlierst Du Deinen eigenen Schlüssel (z.B. für Deine Eigentums­wohnung), haftet Deine Privat­haftpflicht nicht!

Adam Riese Tipp

Die Adam Riese Haftpflicht­versicherung sichert einen Schlüssel­verlust zuverlässig ab – und das je nach gewähltem Tarif bis zu einer Schaden­höhe von 500.000 €!


 Profilbild von Melina
Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


Mehr zum Thema Privathaftpflicht