Wasser­schaden: Welche Versicherung übernimmt die Kosten?

Hausrat von Melina

Wenn plötzlich das Bade­zimmer unter Wasser steht, sich an der Wand feuchte Flecken bilden oder es von der Decke tropft, steckt meist ein Wassers­chaden dahinter. Dann gilt es, schnell zu handeln. Wir zeigen Dir, was Du im Ernstfall tun musst und welche Versicherungen für den Schaden aufkommen.

Wasser sammelt sich auf einem weißen Küchenboden.


1. Was ist ein Wasser­schaden?

Ist Wasser an einer Stelle aus- oder eingetreten, wo das nicht passieren sollte, und hat dabei das Gebäude oder die Einrichtung beschädigt, spricht man von einem Wasser­schaden. Er kann durch Leitungs- oder Regen­wasser ausgelöst werden. In den meisten Fällen besteht Versicherungs­schutz. Allerdings gilt der nicht für das aus- oder eintretende Wasser an sich, sondern nur für die Schäden, die es verursacht!

2. Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus: Wie erkenne ich einen Wasserschaden?

Nicht jeder Wasserschaden ist sofort offensichtlich. Gerade bei einem schleichenden Leitungswasser­schaden oder auch einem Wasserschaden durch ein undichtes Dach können Wochen oder sogar Monate vergehen, bis die ersten Anzeichen sichtbar werden. Deshalb lohnt es sich, aufmerksam zu sein.

Typische Hinweise auf einen Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus sind:

  • feuchte Flecken an Wänden oder Decken
  • abblätternde Tapeten oder Farbe
  • dunkle Verfärbungen
  • muffiger Geruch
  • ungewöhnlich hohe Wasserverbräuche
  • Schimmelbildung
  • aufgequollene Böden oder Möbel

Je früher Du einen Wasserschaden erkennst, desto geringer fallen die Folgeschäden meist aus. Besonders Schimmel kann sich nach einem Wasserschaden schnell ausbreiten und die Sanierung deutlich aufwendiger machen.

2.1 Schäden an Häusern oder in Wohnungen

Ursache für einen Wasser­schaden können defekte Rohre oder Leitungen, kaputte Haushalts­geräte,Hochwasser oder andere Naturereignisse oder Fehl­verhalten sein.

Das sind die häufigsten Ursachen von Wasser­schäden und ihre Folgen:

Ursache Folgen
Rohrbruch (durch Rost, Frost oder Bauarbeiten) Feuchtes Mauerwerk, Schimmelbildung, beschädigte Möbel, unbrauchbare Einrichtungsgegenstände und Kleidung
Unwetter/Starkregen Feuchte Böden und Wände, unbrauchbare Möbel, kaputte Elektrogeräte
Hochwasser Feuchte Böden und Wände, defekte Möbel, kaputte Elektrogeräte
Defekte Waschmaschine oder Spülmaschine (Gerät oder Anschlüsse) Feuchte Böden und Wände, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände
Rückstau aus der Kanalisation Verschmutzte und feuchte Wände und Böden, unbrauchbare Möbel
Defekter Boiler Feuchte Wände und Böden, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände
Menschliches Fehlverhalten (z.B. übergelaufene Badewanne, falsch angeschlossene Haushaltsgeräte) Feuchte Wände und Böden, kaputte Elektrogeräte, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände

2.2 Andere Wasser­schäden

Ein Wasser­schaden kann nicht nur Wohnung und Einrichtung betreffen, sondern zum Beispiel auch das Handy. Ist Dir Dein Handy ins Wasser gefallen (und ist es kein wasserfestes Modell), solltest Du ebenfalls schnell handeln. Schalte das Handy aus und lasse es trocknen, für mindestens 48 Stunden.

Ist eine andere Person für den Wasser­schaden an Deinem Handy verantwortlich, kommt ihre Haftpflicht­versicherung dafür auf – vorausgesetzt, sie hat einen Versicherungs­schutz. Hast Du den Wasser­schaden an Deinem Telefon selbst herbeigeführt, springt in manchen Fällen die Hausrat­versicherung ein. Gleiches gilt übrigens auch für Laptops.

3. Erste Schritte nach Wasserschaden: Wie gehe ich im Schadenfall vor?

Bei einem Wasser­schaden empfiehlt sich im Grunde das gleiche Vorgehen wie bei einem Autounfall: Ruhe bewahren, Unfall­stelle absichern, Schäden dokumentieren, Versicherung informieren.

Was genau zu tun ist, zeigen wir Dir anhand eines Beispiels. Angenommen, der Anschluss der Waschmaschine ist defekt und das Wasser läuft seit einigen Stunden nicht in die Maschine, sondern auf den Boden. Dann ist Folgendes zu tun:

1) Ruhe bewahren
Keine Panik – atme tief durch, dann mache Dich an die Arbeit.

2) Wasser­hahn abdrehen
Drehe die Wasser­zufuhr ab, damit nicht noch mehr Wasser ausläuft. In unserem Fall ist das der Hahn der Wasch­maschine oder der Haupthahn.

3) Strom abstellen
Drehe zu Deiner eigenen Sicherheit die Sicherung der betroffenen Elektro­geräte heraus.

4) Wasser (ab)marsch
Als nächstes entfernst Du das Wasser. Im Bade­zimmer dürften Eimer und Putz­lappen genügen. Läuft nach einem Unwetter der Keller voll, muss unter Umständen die Feuerwehr ran.
Wenn Du die Möglich­keit hast, kannst Du jetzt bereits Fotos vom Schaden machen, um ihn für die Versicherung zu dokumentieren.

5) Retten, was zu retten ist
Bringe als nächstes deinen Hausrat und deine Möbel in Sicherheit. Lüfte anschließend den Raum, um möglichst viel Feuchtig­keit loszuwerden und (weitere) Folge­schäden zu vermeiden. Je nachdem, welcher Raum betroffen ist und wie viel Wasser sich darin befindet, ist es auch sinnvoll, zuerst Deine Sachen zu retten und dann das Wasser los­zuwerden.

6) Schäden dokumentieren
Damit die Versicherung für die Schäden aufkommen kann, braucht sie möglichst viele Informationen. Mache Fotos von den betroffenen Räumen und Gegen­ständen, am besten aus verschiedenen Perspektiven. Im Fall des defekten Wasch­maschinen­anschlusses müsstest Du den Anschluss sowie den beschädigten Hausrat fotografieren.

7) Schaden der Versicherung melden
Jetzt gilt es, schnellst­möglich die Versicherung zu informieren und eine Schaden­meldung zu machen.

8) Haus­verwaltung oder Vermieter informieren
Wenn Du zur Miete wohnst, musst Du auch den Vermieter oder die Haus­verwaltung informieren. Zum einen sind Mieterinnen und Mieter verpflichtet, Mängel anzuzeigen. Zum anderen kannst du unter Umständen eine Miet­minderung geltend machen.

Viele Betroffene fragen sich bei einem Wasserschaden: Was tun, wenn bereits Feuchtigkeit in Wände oder Böden eingedrungen ist? In diesem Fall reicht Lüften oft nicht aus. Häufig sind professionelle Trocknungsgeräte bzw. die Hilfe von Handwerkern erforderlich.

Versuche deshalb nicht, einen größeren Wasserschaden allein zu beseitigen, sondern wenn nötig die gröbste Schadenbegrenzung selbstständig zu machen und dann Profis hinzuzuziehen, siehe Punkt 4.3 .

4. Welche Versicherung greift bei einem Wasserschaden?

Welche Versicherung zahlt, hängt von folgenden Aspekten ab:

1. Wo kommt das Wasser her?

Hat Leitungswasser einen Wasserschaden in der eigenen Wohnung verursacht, springt die Wohngebäude­versicherung des Hauseigentümers und/oder die Hausratversicherung des Bewohners ein.

Ursachen für einen Leitungswasser­schaden können zum Beispiel sein:

  • Rohrbruch
  • geplatzte Zuleitungen von Haushaltsgeräten
  • Schäden am Boiler
  • Defekte der Heizungsanlage
  • Schäden an einer Sprinkleranlage

Hat ein Unwetter wie Starkregen, eine Überschwemmung oder ein Erdbeben den Wasserschaden ausgelöst, zahlt die Elementarschaden­versicherung des Hauseigentümers.

2. Was ist beschädigt?

Schäden am Gebäude selbst zahlt die Gebäude­versicherung des Hauseigentümers. Das umfasst feuchtes Mauerwerk, Schäden an der Decke und kaputten Bodenbelag.

Hat der Wasserschaden den Hausrat in Mitleidenschaft gezogen, kommt dafür die Hausrat­versicherung des Bewohners auf. Unter Hausrat versteht man alle beweglichen Gegenstände der Einrichtung wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung usw. Wer nicht versichert ist, muss die Schäden aus eigener Tasche begleichen.

Und wer zahlt für die Unterbringung bei einem Wasserschaden, wenn man für die Zeit der Trocknungs­arbeiten ausziehen muss? Dafür kommt ebenfalls die Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung auf.

Hat ein Wasserschaden in Deiner Wohnung Schäden in der Nachbarwohnung verursacht, kommt Deine Privathaftpflicht in der Regel dafür auf.

4.1 Wie hilft die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden?

Kommt es zu einem versicherten Schaden, kann die Hausrat­versicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz von beschädigten Gegenständen übernehmen.

Typischerweise können folgende Schäden abgedeckt sein:

  • durchnässte Möbel und andere bewegliche Einrichtung
  • beschädigte Kleidung und Co.
  • zerstörte Bücher, Dekogegenstände etc.
  • defekte Elektrogeräte
  • Hotelkosten, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird

Welche Leistungen konkret versichert sind, richtet sich immer nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Wichtig! Die Hausrat­versicherung ersetzt in der Regel keine Schäden am Gebäude selbst. Für feuchte Wände, Decken oder fest verlegte Böden ist meist die Wohngebäude­versicherung zuständig, siehe nächster Punkt.

4.2 Wie hilft die Gebäude­versicherung bei einem Wasserschaden?

Die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäude­versicherung schützt das Gebäude und die fest damit verbundenen Bestandteile. Dazu gehören unter anderem:

  • Wände
  • Decken
  • Dach
  • fest verlegte Böden
  • Heizungsanlagen
  • Sanitär­installationen
  • Einbauküchen

Kommt es durch einen Wasserschaden zu Schäden an diesen Gebäude­bestandteilen, übernimmt die Gebäude­versicherung häufig die Kosten für Reparatur und Wieder­herstellung.

Die Gebäudeversicherung kann bei Wasserschaden für folgende Schäden aufkommen:

  • feuchtes Mauerwerk
  • beschädigter Estrich
  • durchgeweichte Dämmung
  • beschädigte Bodenbeläge
  • notwendige Trocknungs­maßnahmen

Viele Hausbesitzer fragen sich außerdem, welche Wasserschäden die Wohngebäude­versicherung nicht zahlt. Das hängt wie immer von den Versicherungs­bedingungen ab: Nicht jede Ursache ist automatisch versichert, insbesondere Schäden durch Über­schwemmungen oder Hochwasser erfordern häufig einen zusätzlichen Schutz gegen Elementar­schäden.

4.3 Wie können Wasser­schäden beseitigt werden und welche Kosten fallen dafür an?

Kleinere Folge­schäden kannst Du selbst beheben, z.B. Teppiche zum Trocknen nach draußen oder zur Reinigung bringen oder kleinere Wasserlachen aufwischen. In schwereren Fällen müssen aber je nach Situation Fachbetriebe oder auch die Feuerwehr ran. Außerdem musst du unbrauchbaren Hausrat ersetzten. Die Kosten dafür können schnell vier- oder fünf­stellige Summen erreichen. Die Kosten hängen u.a. davon ab, wie lange das Wasser unbemerkt ausgetreten ist, welche Räume betroffen sind, ob Schimmel entstanden ist und welche Gegenstände ersetzt werden müssen.

Folgende Schritte können nach einem Wasser­schaden notwendig sein und Kosten verursachen:

  • Bei größeren Wasser­mengen muss die Feuer­wehr das Wasser abpumpen. In manchen Regionen ist das kosten­pflichtig.

  • Bei einem Rohrbruch ist das Leck von außen oft nicht erkennbar. Die sogenannte Leckage­ortung übernehmen Fach­betriebe.

  • Defekte Leitungen, gebrochene Rohre oder kaputte Anschlüsse müssen repariert werden.

  • Je länger der Wasser­schaden besteht, desto größer ist meist der Schaden. Ist das Wasser in Böden, Decken oder Wände gesickert, müssen diese professionell getrocknet und unter Umständen erneuert werden. Hat sich bereits Schimmel gebildet, muss ein Fach­betrieb ihn entfernen.

  • Nach einem Wasser­schaden muss der Raum eventuell neu gefliest oder tapeziert werden.

  • Beschädigte Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher usw. musst Du reparieren (lassen) oder neu kaufen.

  • Während der Trocknungs- und Reparatur­arbeiten musst Du unter Umständen in ein Hotel ziehen.

5. Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich eine Entschädigung bei einem Wasserschaden im Eigenheim?

Ob Du eine Entschädigung bei einem Wasserschaden im Eigenheim erhältst, hängt vor allem davon ab, ob die Schadenursache unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt.

Wichtig sind dabei insbesondere ,die Ursache des Schadens, der Umfang, die Versicherungs­bedingungen und ob Du Deine vertraglichen Pflichten eingehalten hast.

Dazu gehört z.B., einen Schaden möglichst schnell zu melden  und weitere Schäden aktiv zu verhindern.

Für die Kostenübernahme verlangen Versicherer in der Regel Nachweise über die entstandenen Schäden. Deshalb sind Fotos, Rechnungen und eine vollständige Schadenmeldung besonders wichtig.

In vielen Fällen wird zusätzlich geprüft, ob ein Gutachter benötigt wird, um Ursache und Schadenhöhe professionell festzustellen.

6. Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einem unverschuldeten Wasserschaden in der Mietwohnung?

Ein unverschuldeter Wasserschaden in der Mietwohnung ist ärgerlich, bedeutet aber nicht automatisch, dass Du für die entstandenen Schäden aufkommen musst. Wichtig ist, Deine Rechte und Pflichten zu kennen und richtig zu handeln.

6.1 Diese Pflichten hast Du als Mieterin oder Mieter

Auch wenn Du den Wasserschaden nicht verursacht hast, solltest Du den Schaden so schnell wie möglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Dadurch können weitere Schäden am Gebäude vermieden werden.

Außerdem bist Du verpflichtet,

  • den Schaden anzuzeigen,
  • Folgeschäden nach Möglichkeit zu begrenzen,
  • notwendige Maßnahmen zur Schaden­minderung zu unterstützen,
  • den Schaden zu dokumentieren, beispielsweise mit Fotos.

Ignorierst Du einen erkennbaren Wasserschaden über längere Zeit, können unter Umständen zusätzliche Schäden entstehen. Deshalb solltest Du nicht abwarten, sondern zeitnah handeln.

6.2 Und diese Rechte hast Du als Mieterin oder Mieter

Kommt es durch einen unverschuldeten Wasserschaden zu Einschränkungen in Deiner Wohnung, hast Du als Mieterin oder Mieter verschiedene Rechte.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Beseitigung des Mangels durch den Vermieter,
  • die Instandsetzung beschädigter Gebäudeteile,
  • Informationen über geplante Sanierungs­maßnahmen,
  • unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietminderung, wenn die Wohnqualität erheblich eingeschränkt ist.

Ist beispielsweise das Badezimmer über längere Zeit nicht nutzbar oder müssen mehrere Räume wegen der Trocknungs­arbeiten geräumt werden, kann das Auswirkungen auf die Nutzung der Wohnung haben.

6.3 Ist eine Mietminderung bei einem Wasserschaden möglich?

Kannst Du Deine Wohnung wegen eines Wasserschadens nur eingeschränkt nutzen, kommt grundsätzlich auch eine Mietminderung in Betracht.

Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom Umfang des Schadens, der Dauer der Beeinträchtigung, der Nutzbarkeit einzelner Räume und von den notwendigen Sanierungs­maßnahmen:

Ein feuchter Kellerraum hat andere Auswirkungen als ein nicht nutzbares Badezimmer oder Schlafzimmer.

Die konkrete Bewertung hängt wie schon gesagt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Wichtig ist auch, dass dieser Artikel keine rechtliche Beratung ersetzen kann und soll.

7. Wer ist haftbar bei einem Wasserschaden?

Ein unverschuldeter Wasserschaden in der Mietwohnung ist für niemanden angenehm und ein echter Pain. Dich trifft aber nicht automatisch die Verantwortung für sämtliche Schäden!

Als Mieterin oder Mieter solltest Du den Schaden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden. Dadurch können weitere Schäden oft begrenzt und die nötigen Schritte unternommen werden. Schäden am Gebäude sind meist Sache des Vermieters beziehungsweise seiner Wohngebäudeversicherung. Schäden an Deinem eigenen Hausrat können über die Hausratversicherung abgesichert sein. Verursacht eine andere Person den Schaden, kann deren Haftpflicht­versicherung zuständig sein.

Wer letztlich für welche Schäden aufkommt, hängt immer vom Einzelfall ab.

Wenn etwas kaputt geht, haftet derjenige, der den (Wasser-)Schaden verursacht hat. Hast Du zum Beispiel die Badewanne überlaufen lassen und bei Deinem Nachbarn tropft es aus der Decke, musst Du für den Schaden aufkommen.

Entsteht der Wasserschaden aufgrund eines technischen Defekts, kann je nach Schadenursache und vereinbartem Versicherungs­schutz die Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen.

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Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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