Diebstahl aus dem Auto: Wann zahlt die Hausratversicherung?

Hausrat von Melina

Die Hausratversicherung schützt Dein Eigentum gegen Einbruchdiebstahl ab. Und das gilt nicht nur daheim, sondern auch im Auto! Aber wann greift die Versicherung genau und wann ist eher die Kasko oder Reisegepäckversicherung verantwortlich? Hier erfährst Du, worauf es ankommt.

Diebstahl aus dem Auto passiert auch im Urlaub: Ein Kofferraum voller Reisegepäck steht offen.


Auto aufgebrochen, Wertsachen weg. Und jetzt? Wenn etwas aus Deinem Auto gestohlen wird, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch verwirrend, denn welche Versicherung ist eigentlich zuständig? Greift die Hausratversicherung, weil es Deine Sachen waren? Oder brauchst Du dafür die Teilkasko oder sogar eine Reisegepäckversicherung?

Es kommt wie immer aufs Detail an. Hier findest Du alles was Du wissen musst, wenn es um Diebstahl rund ums Auto geht!

1. Diebstahl aus dem Auto: Hausratversicherung, Teilkasko oder Vollkasko?

Ob Deine Hausrat­versicherung, Deine Teilkasko- oder doch die Vollkasko­versicherung zahlt, wenn etwas aus Deinem Auto geklaut wurde, hängt davon ab, was gestohlen wurde und wie es passiert ist.

Die Hausrat­versicherung übernimmt Schäden durch Einbruch­diebstahl, also wenn sich jemand gewaltsam Zugang zu Deinem Dein Auto verschafft und persönliche Gegenstände daraus stiehlt. Dein Hausrat ist also in einigen Fällen auch außerhalb Deiner vier Wände versichert. Das gilt aber nur für privat genutzte Dinge, z.B. Deine Gym-Tasche oder die Spiegelreflexkamera. Hier gilt bei vielen Anbietern eine Höchstsumme für Schäden.

Tipp: Bei der Adam Riese Hausrat­versicherung XXL bist Du pro Schadenfall für bis zu 2.500 € geschützt, wenn aus Deinem Auto Dinge entwendet werden – und das europaweit!

Aber Achtung, Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck sind bei vielen Anbietern nicht mitversichert, und teure Elektronik wie Laptop oder Handy nur dann, wenn sie nicht sichtbar im Auto lagen.

Die Teilkasko kommt ins Spiel, wenn fest verbaute Teile des Autos gestohlen werden, wie Felgen, das Radio oder gleich das ganze Fahrzeug. Auch das Kennzeichen zählt übrigens als Fahrzeugteil (siehe Punkt 1.1 ).

Die Vollkasko deckt zusätzlich noch Vandalismus ab. Wenn das Auto mutwillig beschädigt wird, etwa zerkratzter Lack oder eingeschlagene Fenster bei einem (versuchten) Diebstahl, ist es gut, eine Vollkasko zu haben, die sich darum kümmert.

1.1 Kfz-Kennzeichen gestohlen: Zahlt meine Versicherung?

Tatsächlich ja, aber nicht die Hausrat­versicherung. Wenn Dir das Nummernschild geklaut wird, ist das ein Fall für die Teilkasko­versicherung. Kennzeichen zählen nämlich als fest verbundene Fahrzeugteile und fallen somit unter den Kaskoschutz.

1.2 Das Auto war nicht abgeschlossen: Wird der Diebstahl trotzdem übernommen?

Ganz klar nein. Egal ob Hausrat- oder Teilkasko­versicherung: Ein nicht abgeschlossenes Auto gilt als Einladung für Diebe und außerdem gilt das in der Hausratversicherung gar nicht als Einbruch­diebstahl, da die Diebe einfach Zugriff auf das Fahrzeug haben. Versicherungen sehen das in der Regel als sogenannten Obliegenheits­verstoß oder grobe Fahrlässigkeit Deinerseits, was dazu führen kann, dass der Schaden abgelehnt wird.

Auch bei Adam Riese ist der Schutz nur dann gegeben, wenn das Auto nachweislich verschlossen war und Aufbruchspuren vorhanden sind oder ein gefälschter Schlüssel genutzt wurde. Einfacher Diebstahl (also wenn jemand die unverschlossene Tür öffnet und etwas mitnimmt) ist nicht versichert. Deshalb: Lieber zwei Mal checken, ob Du abgeschlossen hast!

2. Kfz-Diebstahl: Welche Versicherung zahlt?

Stell Dir vor, Du bist mit dem Auto in die Stadt gefahren, kommst gerade voll bepackt vom Wocheneinkauf zurück und Dein Wagen ist weg. Worst-Case-Szenario! Jetzt brauchst Du eine Kfz-Diebstahl­versicherung, die Du über die Teilkasko bekommst. Sie zahlt, wenn das komplette Fahrzeug oder fest verbaute Teile gestohlen wurden.

Die Vollkasko brauchst Du hier nicht zwingend, denn die hilft eher bei Vandalismus­schäden im Zuge eines (versuchten) Diebstahls. Die Hausrat­versicherung ist bei einem gestohlenen Auto grundsätzlich nicht zuständig.

Wichtig: Damit die Teilkasko zahlt, musst Du den Diebstahl sofort bei der Polizei melden, den Fahrzeugbrief und beide Schlüssel vorlegen und ggf. weitere Nachweise erbringen. Generell ist es bei jeder Art von Diebstahl wichtig, eine Anzeige zu machen, die Du dann auch bei der Versicherung vorzeigen kannst.

3. Im Urlaub & unterwegs: Wann zahlt die Reisegepäck­versicherung?

Wenn jemand in Deinen Mietwagen einbricht und Deine Koffer mitnimmt oder Dein Gepäck aus der Ferienwohnung gestohlen wird, greift die Reisegepäck­versicherung. Sie ersetzt Schäden durch Einbruch, Raub oder Verlust, z.B. auf der Reise zum oder im Hotel. Auch hier gilt: sichtbar im Auto abgelegte Sachen sind oft nicht mitversichert, besonders nachts.

Auch die Hausrat­versicherung kann Dir auf Reisen helfen! Bei Adam Riese Hausrat XXL ist Dein Hausrat weltweit bis zu 12 Monate lang versichert, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Diebstahl muss durch Aufbrechen oder Raub erfolgen
  • Das Auto oder Hotelzimmer muss verschlossen gewesen sein
  • Der Diebstahl muss sofort polizeilich gemeldet werden
  • Wertsachen und sichtbare Elektronik sind ausgeschlossen

Die Reisegepäck­versicherung ist also ein ergänzender Baustein, speziell für Urlaub und Geschäfts­reisen. Sie kümmert sich u.a. auch, wenn Deine Koffer nicht am Zielflughafen ankommen oder vom Gepäckband beschädigt werden. Manche Tarife leisten auch eine Art Schadenersatz, wenn Du wegen verzögerter Auslieferung erst mal ohne Dein Gepäck am Urlaubsort stehst.

Wer viel oder mit teurem Equipment unterwegs ist, sollte deshalb über eine Kombination aus Hausrat + Reisegepäck­versicherung nachdenken.

4. Schaden melden bei der Haftpflicht: So geht’s!

Ob Einbruch, Diebstahl oder sonstiger Ärger – wenn was passiert ist, ist einen (möglichst) kühlen Kopf bewahren und schnell reagieren das Wichtigste. Warte nicht zu lange, um einen Schaden zu melden, denn sonst riskierst Du, dass die Versicherung am Ende nicht zahlt!

Die wichtigsten Schritte bei einem Diebstahl­schaden:

1. Polizei rufen. Zeige den Diebstahl sofort bei der nächsten Dienststelle an. Die Anzeige- und Vorgangsnummer brauchst du bei der Schaden­meldung bei Deiner Versicherung.

2. Schaden melden. Bei Adam Riese geht das bequem über Dein Kundenportal, viele Anbieter haben auch eine eigens dafür eingerichtete Hotline oder Mailadresse. Wenn Du noch nicht alle benötigten Informationen parat hast (z.B. Fotos), kannst Du die später noch nachreichen. Hauptsache erstmal den Schaden melden!

3. Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen. Idealerweise mit Kaufbelegen, Fotos oder anderen Nachweisen.

4. Spuren bildlich festhalten. Dokumentiere wenn möglich den Tatort, mache z.B. Fotos vom aufgebrochenen Auto, kaputten Fenster­scheiben etc.

5. Ehrlich bleiben. Auch wenn’s unangenehm ist, verschweige nichts und gib alle Details wahrheitsgemäß an. Sonst riskierst Du Deinen Versicherungs­schutz. Wenn Du etwas nicht weißt, ist das auch in Ordnung, gib das einfach so an.

Und wenn Du noch mehr wissen willst: Zum Thema Schaden­meldung haben wir einen eigenen Artikel geschrieben, mit dessen Hilfe Du Schäden aller Art bei Deiner Versicherung einreichen kannst!

Adam Riese Tipp

Egal ob zu Hause oder im Urlaub: Mit der Adam Riese Hausratversicherung sind Deine Sachen schon ab 2,39 € im Monat versichert!


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Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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