Häufige Fragen
zum Thema:
FAQ – das 1x1 der Wohngebäudeversicherung
Hier findest Du die häufigsten Fragen zum Thema: FAQ – das 1x1 der Wohngebäudeversicherung.
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Die Adam Riese Wohngebäudeversicherung schützt Dein bezugsfertiges Wohngebäude genauso wie Nebengebäude bis zu 40 m², die höchstens zu 50 % gewerblich genutzt werden. Dazu gehören auch alle Gebäudebestandteile und unmittelbar an das Gebäude angrenzende Terrassen sowie alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile – z.B. Türen, Fenster und Treppen. Garagen und Carports kannst Du ebenfalls versichern.
Du bist Besitzer eines Einfamilien-, Reihen- oder Mehrfamilienhauses? Oder hast Du Dir gerade eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung gekauft? Die Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflicht – sinnvoll ist sie für Hausbesitzer in jedem Fall. Denn die Kosten für einen Wiederaufbau oder eine Instandsetzung, z.B. nach einem Brand oder schweren Sturm, sind hoch. Um gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert zu sein, macht eine Wohngebäudeversicherung Sinn. Hast Du Deinen Hauskauf über die Bank finanziert, fordert diese in der Regel auch einen Nachweis für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.
Mit der Hausratversicherung sicherst Du Dich gegen Schäden an Deiner beweglichen Einrichtung wie Möbeln und Geräten ab. Die Wohngebäudeversicherung hingegen versichert alles, was Du bei einem Umzug nicht mitnehmen kannst, weil es fest zum Wohngebäude gehört.
Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser. Auch gegen Elementarschäden durch wetterbedingte Katastrophen wie Überschwemmung Deines Grundstücks, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen kannst Du Dich absichern. Darüber hinaus kannst Du bei Adam Riese z.B. auch Deine Photovoltaikanlage, Smart- Home-Geräte, Ableitungsrohre und Glas gegen einen geringen Mehrbeitrag mitversichern oder Dir einen Rund-um-die-Uhr-Notfallschutz sowie eine Allgefahrendeckung hinzubuchen. Kommt es zu einem Schadenfall, entscheidet immer die Ursache darüber, welcher Baustein den Schaden abdeckt.
Wir ersetzen alle Kosten, die bei so gut wie jedem Schaden entstehen können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen
- Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen
- Schadenermittlungskosten durch einen Handwerker oder Gutachter
- Schadenabwendungs- und Minderungskosten, die entstehen bei provisorischen Maßnahmen, um einen Schaden zu mindern
- Mietausfall, wenn Dein Mieter wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete eingestellt hat
- Hotelkosten, wenn Dein Wohngebäude unbewohnbar wurde
Die Aufzählung erfüllt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich der Veranschaulichung.
Schäden durch naturbedingte Katastrophen werden durch Deine Wohngebäudeversicherung nicht automatisch abgedeckt. Wohnst Du z.B. in der Nähe eines Flusses, ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, dass ein Hochwasser Deinen Keller überflutet. Doch auch, wenn Du im Flachland wohnst und kein Fluss in der Nähe ist, kann Dich Starkregen überall treffen – eine der meistunterschätzten Gefahren. Deshalb lohnt sich ein Elementarschutz immer.
Besonders sinnvoll kann der Baustein auch im Alpenraum oder Mittelgebirge sein, wo Dein Wohngebäude erhöhtem Schneefall und Eis ausgeliefert ist.
Versicherer teilen das Bundesgebiet in verschiedenen Gefahrenzonen auf: ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Das Überschwemmungsrisiko in der Gefährdungsklasse 1 ist dabei sehr niedrig, während es in 4 sehr hoch ausfällt.
Die ZÜRS-Zone hat damit Einfluss darauf, wie hoch der Beitrag für den Elementarschutz ausfällt und ob wir Dir diesen an Deinem Wohnort überhaupt anbieten können.
Die Wohnfläche Deines Gebäudes findest Du in der Regel im Kaufvertrag, Mietvertrag oder den Bauunterlagen. Sie umfasst die Grundfläche aller Räume einschließlich der Hobbyräume.
Nicht dazu gehören:
- Treppen,
- Balkone,
- Loggien,
- Terrassen,
- Keller & Dachböden, die nicht zu Wohn- oder Hobbyräumen ausgebaut sind.
Dachschrägen darfst Du nicht abziehen, wenn Du die Wohnfläche selbst ermittelst.
Ja, sag uns bitte Bescheid, wenn Du Dein Haus baulich veränderst. Das kann z.B. der Ausbau des Dachgeschosses oder der Kellerräume zum Wohnraum sein – oder auch ein Wintergarten. Werden oder wurden Teile des zu versichernden Wohngebäudes saniert, bitten wir Dich, uns Nachweise der fachgerechten Ausführung einzureichen. Basierend darauf kann sich Dein Versicherungsbeitrag ändern. Ist Dein Gebäude z.B. vollständig kernsaniert, hast Du Anspruch auf einen Neubaunachlass von bis zu 46 %. Dieser reduziert sich jährlich um 2,3 % und endet bei einem Gebäudealter von 20 Jahren.
Ein grob fahrlässig herbeigeführter Schaden kann z.B. durch eine vergessene Pfanne auf dem heißen Herd oder eine unbeaufsichtigt gelassene Kerze verursacht werden – allesamt Schäden durch unbedachtes und leichtsinniges Handeln im Haushalt, bei denen die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder verweigern kann.
Wählst Du die Adam Riese Wohngebäudeversicherung, sind auch von Dir selbst verursachte Schäden mitversichert.
Im Versicherungsvertrag werden nicht nur Leistungen festgehalten, sondern auch, welche Pflichten Du der Versicherung gegenüber hast – z.B. wie Du Dich im Schadenfall verhalten musst. Kommst Du dieser sogenannten Obliegenheitspflicht nicht nach, kann Dir der Vertrag gekündigt werden und Du verlierst Deinen Versicherungsanspruch.
Eine grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten liegt beispielsweise vor, wenn Du uns auftretende Schäden nicht unverzüglich meldest, gegen geltende sicherheitsrechtliche Bestimmungen verstößt oder versicherte Sachen wie Rohrleitungen nicht in ordnungsgemäßem Zustand hältst.
Wählst Du die Adam Riese Wohngebäudeversicherung, bist Du im XXL-Tarif auch gegen grob fahrlässige Verletzungen von Obliegenheiten bis 10.000 € versichert.
Wenn die Versicherungssumme Deines Wohngebäudes 100.000 € beträgt, der Neubauwert Deines Hauses jedoch bei 200.000 € liegt – dann besteht eine Unterversicherung. Das heißt, dass Dein Haus mehr wert ist als die Summe, zu der es versichert wurde. Im Schadenfall kann es also sein, dass Du einen Teil der Schadenskosten selbst bezahlen musst.
Entscheidest Du Dich für die Adam Riese Wohngebäudeversicherung, verzichten wir auf eine Kürzung der Leistung wegen einer bestehenden Unterversicherung, sofern Deine Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechen.
Die Feuerrohbau-Versicherung schützt Dich ab Beginn des Hausbaus kostenlos gegen die Gefahr „Feuer“. Die Baumaßnahmen dürfen dabei höchstens 2 Jahre dauern.
Tipp: Baust Du Dein Haus nur um oder etwas an und bewohnst das Gebäude weiterhin, macht ein Wechsel in die kostenlose Feuerrohbau-Versicherung keinen Sinn, da sonst der Schutz gegen die Gefahren „Leitungswasser“, „Sturm/Hagel“, etc. verloren geht.
Der Beitrag für Deine Wohngebäudeversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Grundlagen zur Berechnung sind:
- Die Fläche,
- der Gebäudetyp
- die Bauausführung und -ausstattung,
- die Nutzung,
- der Standort,
- sowie der Umfang des von Dir gewünschten Versicherungsschutzes.
Das Alter Deines Wohngebäudes spielt keine Rolle, es sei denn, Dein Gebäude ist älter als 100 Jahre oder steht unter Denkmalschutz.
Der Beitrag für Deine Wohngebäudeversicherung passt sich jährlich auf Basis des gleitenden Neuwertfaktors (auch Anpassungsfaktor) an die aktuelle Baukostenentwicklung mit ggf. steigenden Kosten an. Damit kannst Du sicher sein, dass jederzeit ein ausreichender Deckungsschutz besteht und eine Unterversicherung vermieden wird. Sollte Dein Wohngebäude z.B. abbrennen, gewährleistet das Prinzip der gleitenden Neuwertversicherung, dass Dein Haus in gleicher Art und Güte wieder aufgebaut wird. Die Beitragsanpassung durch den gleitenden Neuwertfaktor erfolgt bei jeder Wohngebäudeversicherung und ist unabhängig vom Versicherer.
Der gleitende Neuwertfaktor (auch Anpassungsfaktor) gibt an, um welchen Faktor der Neubau eines Wohngebäudes zum aktuellen Zeitpunkt teurer wäre als im Jahr 1914. Der fiktive Wert 1914 wird genutzt, um einen einheitlichen Wiederaufbauwert berechnen zu können. Das ist die Summe, die benötigt wird, um ein Wohngebäude so zu errichten wie vor dem eingetretenen Schadenfall.
Der Neuwertfaktor wird jeweils zum 1. Januar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angepasst. Für die Anpassung werden berücksichtigt:
- 2024: 25,87
- 2023: 24,06
- 2022: 20,97
- 2021: 19,87
- 2020: 19,36
Wenn Du Dein Haus verkaufst, wird der Versicherungsschutz ganz einfach auf den neuen Eigentümer übertragen. Möchte dieser die Versicherung nicht übernehmen, besteht die Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats sofort zu kündigen. Bei Adam Riese profitierst Du außerdem von einer täglichen Kündigungsfrist.