Häufige Fragen zum Thema:
FAQ – das 1x1 der Wohngebäude­versicherung

Hier findest Du die häufigsten Fragen zum Thema: FAQ – das 1x1 der Wohngebäude­versicherung.
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Die Adam Riese Wohngebäude­versicherung schützt Dein bezugs­fertiges Wohn­gebäude genauso wie Neben­gebäude bis zu 40 m², die höchstens zu 50 % gewerb­lich genutzt werden. Dazu gehören auch alle Gebäude­bestandteile und unmittelbar an das Gebäude angrenzende Terrassen sowie alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile – z.B. Türen, Fenster und Treppen. Garagen und Carports kannst Du ebenfalls versichern.

Du bist Besitzer eines Ein­familien-, Reihen- oder Mehrfamilien­hauses? Oder hast Du Dir gerade eine Doppelhaus­hälfte oder eine Eigentums­wohnung gekauft? Die Wohngebäude­versicherung ist zwar keine Pflicht – sinnvoll ist sie für Haus­besitzer in jedem Fall. Denn die Kosten für einen Wieder­aufbau oder eine Instand­setzung, z.B. nach einem Brand oder schweren Sturm, sind hoch. Um gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert zu sein, macht eine Wohngebäude­versicherung Sinn. Hast Du Deinen Haus­kauf über die Bank finanziert, fordert diese in der Regel auch einen Nach­weis für den Abschluss einer Wohngebäude­versicherung.

Mit der Hausrat­versicherung sicherst Du Dich gegen Schäden an Deiner beweglichen Einrichtung wie Möbeln und Geräten ab. Die Wohngebäude­versicherung hingegen versichert alles, was Du bei einem Umzug nicht mit­nehmen kannst, weil es fest zum Wohn­gebäude gehört.

Die Wohngebäude­versicherung schützt vor Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel und Leitungs­wasser. Auch gegen Elementar­schäden durch wetter­bedingte Katastrophen wie Über­schwemmung Deines Grund­stücks, Erd­beben, Erd­rutsch, Erd­senkung, Schnee­druck oder Lawinen kannst Du Dich absichern. Darüber hinaus kannst Du bei Adam Riese z.B. auch Deine Photovoltaik­anlage, Smart- Home-Geräte, Ableitungs­rohre und Glas gegen einen geringen Mehr­beitrag mit­versichern oder Dir einen Rund-um-die-Uhr-Notfallschutz sowie eine Allgefahren­deckung hinzu­buchen. Kommt es zu einem Schaden­fall, entscheidet immer die Ursache darüber, welcher Bau­stein den Schaden abdeckt.

Wir ersetzen alle Kosten, die bei so gut wie jedem Schaden entstehen können.
Dazu gehören beispiels­weise:

  • Aufräumungs- und Abbruch­kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzu­räumen und abzubrechen
  • Bewegungs- und Schutz­kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen
  • Schadenermittlungs­kosten durch einen Hand­werker oder Gut­achter
  • Schaden­abwendungs- und Minderungs­kosten, die entstehen bei provisorischen Maß­nahmen, um einen Schaden zu mindern
  • Mietausfall, wenn Dein Mieter wegen eines Versicherungs­falls zu Recht die Zahlung der Miete eingestellt hat
  • Hotelkosten, wenn Dein Wohn­gebäude unbewohnbar wurde


Die Auf­zählung erfüllt keinen Anspruch auf Vollständig­keit, sondern dient lediglich der Veranschau­lichung.

Schäden durch natur­bedingte Katastrophen werden durch Deine Wohngebäude­versicherung nicht automatisch abgedeckt. Wohnst Du z.B. in der Nähe eines Flusses, ist die Wahrscheinlich­keit besonders hoch, dass ein Hoch­wasser Deinen Keller überflutet. Doch auch, wenn Du im Flach­land wohnst und kein Fluss in der Nähe ist, kann Dich Stark­regen überall treffen – eine der meist­unterschätzten Gefahren. Deshalb lohnt sich ein Elementar­schutz immer.

Besonders sinnvoll kann der Bau­stein auch im Alpen­raum oder Mittel­gebirge sein, wo Dein Wohn­gebäude erhöhtem Schnee­fall und Eis ausgeliefert ist.

Versicherer teilen das Bundes­gebiet in verschiedenen Gefahren­zonen auf: ZÜRS steht für Zonierungs­system für Übersch­wemmung, Rück­stau und Stark­regen. Das Überschwemmungs­risiko in der Gefährdungs­klasse 1 ist dabei sehr niedrig, während es in 4 sehr hoch ausfällt.

Die ZÜRS-Zone hat damit Einfluss darauf, wie hoch der Beitrag für den Elementar­schutz ausfällt und ob wir Dir diesen an Deinem Wohn­ort über­haupt anbieten können.

Die Wohn­fläche Deines Gebäudes findest Du in der Regel im Kauf­vertrag, Miet­vertrag oder den Bau­unterlagen. Sie umfasst die Grund­fläche aller Räume einschließlich der Hobby­räume.

Nicht dazu gehören:

  • Treppen,
  • Balkone,
  • Loggien,
  • Terrassen,
  • Keller & Dach­böden, die nicht zu Wohn- oder Hobby­räumen aus­gebaut sind.


Dach­schrägen darfst Du nicht abziehen, wenn Du die Wohn­fläche selbst ermittelst.

Ja, sag uns bitte Bescheid, wenn Du Dein Haus baulich veränderst. Das kann z.B. der Ausbau des Dach­geschosses oder der Keller­räume zum Wohn­raum sein – oder auch ein Winter­garten. Werden oder wurden Teile des zu versichernden Wohn­gebäudes saniert, bitten wir Dich, uns Nach­weise der fach­gerechten Aus­führung einzureichen. Basierend darauf kann sich Dein Versicherungs­beitrag ändern. Ist Dein Gebäude z.B. vollständig kernsaniert, hast Du Anspruch auf einen Neubau­nachlass von bis zu 46 %. Dieser reduziert sich jährlich um 2,3 % und endet bei einem Gebäude­alter von 20 Jahren.

Ein grob fahr­lässig herbei­geführter Schaden kann z.B. durch eine vergessene Pfanne auf dem heißen Herd oder eine unbeaufsichtigt gelassene Kerze verursacht werden – allesamt Schäden durch unbedachtes und leicht­sinniges Handeln im Haus­halt, bei denen die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder verweigern kann.

Wählst Du die Adam Riese Wohngebäude­versicherung, sind auch von Dir selbst verursachte Schäden mitversichert.

Im Versicherungs­vertrag werden nicht nur Leistungen festgehalten, sondern auch, welche Pflichten Du der Versicherung gegenüber hast – z.B. wie Du Dich im Schaden­fall verhalten musst. Kommst Du dieser sogenannten Obliegenheits­pflicht nicht nach, kann Dir der Vertrag gekündigt werden und Du verlierst Deinen Versicherungs­anspruch.

Eine grob fahr­lässige Verletzung von Obliegen­heiten liegt beispiels­weise vor, wenn Du uns auftretende Schäden nicht unverzüglich meldest, gegen geltende sicherheits­rechtliche Bestimmungen verstößt oder versicherte Sachen wie Rohrleitungen nicht in ordnungs­gemäßem Zustand hältst.

Wählst Du die Adam Riese Wohngebäude­versicherung, bist Du im XXL-Tarif auch gegen grob fahr­lässige Verletzungen von Obliegen­heiten bis 10.000 € versichert.

Wenn die Versicherungs­summe Deines Wohn­gebäudes 100.000 € beträgt, der Neubau­wert Deines Hauses jedoch bei 200.000 € liegt – dann besteht eine Unter­versicherung. Das heißt, dass Dein Haus mehr wert ist als die Summe, zu der es versichert wurde. Im Schaden­fall kann es also sein, dass Du einen Teil der Schadens­kosten selbst bezahlen musst.

Entscheidest Du Dich für die Adam Riese Wohngebäude­versicherung, verzichten wir auf eine Kürzung der Leistung wegen einer bestehenden Unter­versicherung, sofern Deine Angaben vollständig und der Wahr­heit entsprechen.

Die Feuer­rohbau-Versicherung schützt Dich ab Beginn des Haus­baus kosten­los gegen die Gefahr „Feuer“. Die Bau­maßnahmen dürfen dabei höchstens 2 Jahre dauern.

Tipp: Baust Du Dein Haus nur um oder etwas an und bewohnst das Gebäude weiterhin, macht ein Wechsel in die kosten­lose Feuer­rohbau-Versicherung keinen Sinn, da sonst der Schutz gegen die Gefahren „Leitungs­wasser“, „Sturm/Hagel“, etc. verloren geht.

Der Beitrag für Deine Wohngebäude­versicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Grundlagen zur Berechnung sind:

  • Die Fläche,
  • der Gebäude­typ
  • die Bau­ausführung und -ausstattung,
  • die Nutzung,
  • der Stand­ort,
  • sowie der Umfang des von Dir gewünschten Versicherungs­schutzes.



Das Alter Deines Wohnge­bäudes spielt keine Rolle, es sei denn, Dein Gebäude ist älter als 100 Jahre oder steht unter Denkmal­schutz.

Der Beitrag für Deine Wohngebäude­versicherung passt sich jähr­lich auf Basis des gleitenden Neuwert­faktors (auch Anpassungs­faktor) an die aktuelle Baukosten­entwicklung mit ggf. steigenden Kosten an. Damit kannst Du sicher sein, dass jederzeit ein ausreichender Deckungs­schutz besteht und eine Unter­versicherung vermieden wird. Sollte Dein Wohn­gebäude z.B. abbrennen, gewährleistet das Prinzip der gleitenden Neuwert­versicherung, dass Dein Haus in gleicher Art und Güte wieder aufgebaut wird. Die Beitrags­anpassung durch den gleitenden Neuwert­faktor erfolgt bei jeder Wohngebäude­versicherung und ist unabhängig vom Versicherer.

Der gleitende Neuwert­faktor (auch Anpassungs­faktor) gibt an, um welchen Faktor der Neubau eines Wohn­gebäudes zum aktuellen Zeit­punkt teurer wäre als im Jahr 1914. Der fiktive Wert 1914 wird genutzt, um einen einheitlichen Wieder­aufbauwert berechnen zu können. Das ist die Summe, die benötigt wird, um ein Wohn­gebäude so zu errichten wie vor dem eingetretenen Schaden­fall.

Der Neuwert­faktor wird jeweils zum 1. Januar vom Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) angepasst. Für die Anpassung werden berücksichtigt:

  • 2024: 25,87
  • 2023: 24,06
  • 2022: 20,97
  • 2021: 19,87
  • 2020: 19,36

Wenn Du Dein Haus verkaufst, wird der Versicherungs­schutz ganz einfach auf den neuen Eigen­tümer übertragen. Möchte dieser die Versicherung nicht übernehmen, besteht die Möglich­keit, die Wohngebäude­versicherung innerhalb eines Monats sofort zu kündigen. Bei Adam Riese profitierst Du außerdem von einer täglichen Kündigungs­frist.