
Alles Wichtige zur E-Scooter-Versicherung
Elektrische Tretroller sind voll im Trend: Mit dem E-Scooter bist Du auf der Straße schnell und umweltfreundlich unterwegs – ein riesiger Schritt in Richtung E-Mobilität. Damit Du ab dem 1. März auch sicher losfahren kannst, benötigst Du eine Versicherungsplakette (Kfz-Haftpflichtversicherung). Die Adam Riese E-Scooter-Versicherung schützt Dich ab 1,99 € im Monat – inklusive Haftpflicht- und auf Wunsch Teilkasko-Versicherungsschutz.
Wir bieten Dir ein leistungsstarkes Qualitätsprodukt der W&W-Gruppe.
Wir passen unsere Preise täglich an, sodass sich Dein Beitrag reduziert, je später in der Saison Du Deine Versicherungsplakette erwirbst.
Auf Wunsch schützt Deine Teilkasko-Versicherung Deinen E-Scooter vor Schäden – z.B. durch Diebstahl, Raub oder Brand.
E-Scooter werden besonders häufig gestohlen. Mit einer freiwilligen Teilkasko-Versicherung kannst Du Deinen Tretroller – neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung – zusätzlich schützen. Ob Diebstahl, Raub, Brand oder Sturm: Dein Selbstbehalt beträgt dabei immer 150 €.
Mit nur ein paar Infos von Dir berechnen wir ein passgenaues Angebot für Dich und Deinen E-Scooter.
Passe das Angebot nach Deinen Wünschen an: Wähle zuerst den Versicherungsbeginn und entscheide dann, ob Du eine Haftpflicht mit oder ohne Teilkasko abschließen möchtest.
Nur noch ein paar persönliche Angaben zu Dir und Deinem E-Scooter – schon kannst Du Deinen Vertrag abschließen. Innerhalb von 10 Werktagen erhältst Du per Post Deine Plakette und kannst einfach losfahren!
Die Württembergische Versicherung AG bietet eine kostenlose 24/7-Schaden-Hotline mit persönlichen Ansprechpartnern: Unter der Nummer 00800 81 82 2000 kannst Du Schäden einfach per Telefon melden.
Solltest Du Rückfragen zu Deinem Vertrag haben oder möchtest eine Vertragsänderung beauftragen, schreibe am besten eine E-Mail an mopedservice@adam-riese.de oder melde Dich per Telefon unter der Nummer 0711 662 724433. Die Kollegen sind gerne für Dich da!
Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter bis 20 km/h auf deutschen Straßen zugelassen. Gleichzeitig trat das Gesetz in Kraft, das unter anderem die Versicherungspflicht dafür vorschreibt. Wenn Du mit Deinem E-Scooter also öffentliche Straßen benutzen möchtest, musst Du eine passende Haftpflichtversicherung mittels einer Versicherungsplakette, die am Fahrzeug angebracht sein muss, nachweisen. Wer ohne Versicherung und Plakette am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar.
E-Scooter bis 55 kg (mit/ohne Sitz) und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt sowie einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung inklusive einer Versicherungsplakette ist für E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben: Sie übernimmt Sach- und Personenschäden, die Du mit Deinem E-Scooter anderen zufügst. Im Vergleich zum Auto benötigst Du für Deinen E-Scooter jedoch keine amtliche Zulassung, um auf der Straße bzw. auf Radfahrstreifen und Radwegen (sofern diese vorhanden sind) teilnehmen zu dürfen.
Möchtest Du Dich und Deinen E-Scooter umfassend schützen, kannst Du zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen, die insbesondere Schäden an Deinem E-Scooter ersetzt. Dazu gehören z.B. Schäden durch Diebstahl, Raub oder Brand.
Grundsätzlich gilt: Jede/r Fahrer/in, der/die berechtigt ist. Berechtigt sind Fahrer/innen, die das Fahrzeug mit dem Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzen. Wichtig ist, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des E-Scooters sowie der gültige Versicherungsschein mitgeführt werden.
Das Fahren mit dem E-Scooter in der Öffentlichkeit ist für Personen ab 14 Jahren erlaubt. Du benötigst keinen Führerschein und es besteht keine Helmpflicht. Fahrzeuge mit Versicherungsplakette dürfen bei uns nur privat und nicht gewerblich genutzt werden.
Versicherungen dürfen grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr rechtskräftig abgeschlossen werden. Da E-Scooter bereits ab dem 14. Lebensjahr gefahren werden dürfen, muss ein gesetzlicher Vormund die Versicherung bei uns abschließen.
Du benötigst nur wenige Unterlagen, um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen. Neben Deinen persönlichen Daten findest Du alle benötigten Angaben in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) Deines E-Scooters. Mehr brauchst Du für den Abschluss nicht.
Dein Versicherungsschutz gilt grundsätzlich ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Die Versicherungsplakette läuft dann automatisch ab. Auf Wunsch geben wir Dir aber rechtzeitig Bescheid, damit Du einen neuen Vertrag abschließen kannst und eine neue Plakette erhältst.
Dabei hast Du die Wahl: Du kannst Deine Plakette entweder gleich zum 01. März bestellen oder zu jedem anderen Zeitpunkt des laufenden Jahres. Du zahlst immer nur den tagesaktuellen Preis!
Nachdem Du Deinen Antrag abgeschickt hast, erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass Dein Antrag eingegangen ist und Deine Daten erfolgreich übermittelt wurden. Sobald Deine Angaben geprüft sind und der Vertrag zustande kommt, erhältst Du Deine Unterlagen wie den Versicherungsschein sowie Deine Versicherungsplakette per Post.
Hinweis: Der Versand durch unseren Dienstleister UPS kann aufgrund der aktuellen Situation bis zu 10 Werktage in Anspruch nehmen.
Ja, Dein Versicherungsschutz besteht auch im Ausland. Er besteht innerhalb den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Rumänien, Tschechien, Ungarn, Vatikanstaat und Zypern.
Du kannst Deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt erst, nachdem Du von uns den Versicherungsschein, alle Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, alle vorvertraglichen Informationen sowie die Widerrufsbelehrung erhalten hast. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Bitte richte Deinen Widerruf an:
Württembergische Versicherung AG, W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim
E-Mail: kundenservice@wuerttembergische.de
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 662 82 94 00
Eine Kündigung zum Ablauf der Vertragszeit ist nicht erforderlich, da der Vertrag automatisch endet. Du kannst Deinen Vertrag jedoch vorzeitig nach dem Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadenfalles per Textform kündigen.
Bitte richte Deine Kündigung an:
Württembergische Versicherung AG, 70801 Kornwestheim
E-Mail: kundenservice@wuerttembergische.de
Internet: http://www.wuerttembergische.de.
Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 662 82 94 00
Beendest Du den Vertrag vor Ablauf des Verkehrsjahres oder widerrufst ihn, musst Du den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen zurückgeben. Eine Versicherungsplakette muss entwertet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Bitte melde Dich in diesem Fall bei kundenservice@wuerttembergische.de.
Wurde Deine Plakette geklaut, dann wende Dich bitte zuerst an die Polizei, um eine Verlustanzeige aufzunehmen. Diese schickst Du dann per E-Mail an kundenservice@wuerttembergische.de. Die Kollegen stehen Dir rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite. Adam Riese Tipp: Mofas und Mopeds werden besonders häufig geklaut. Möchtest Du auf einen umfassenden Schutz für Dein Moped setzen, kannst Du zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen, die bei Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung greift. Die Selbstbeteiligung liegt dabei auch bei Diebstahl nur bei 150 €.
Beim Verkauf des Fahrzeugs geht der bestehende Vertrag auf den Käufer über. Dieser hat das Recht, den Vertrag auf Wunsch mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags zu kündigen. Kündigt der Käufer den Versicherungsvertrag, erhält der Verkäufer den Beitrag anteilig nach der Zeit des gewährten Versicherungsschutzes zurück.
Im Falle einer Kündigung ist der Käufer verpflichtet, den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen an die Württembergische Versicherung AG zurückzusenden. Eine Versicherungsplakette muss entwertet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Bitte melde Dich in diesem Fall bei kundenservice@wuerttembergische.de.
Bei Fragen rund um Deinen Vertrag, Deinen Versicherungsschein und Deine Plakette wende Dich bitte via Mail an kundenservice@wuerttembergische.de. Die Kollegen sind gerne für Dich da!
Unser Chatbot weiß so einiges. Und woher? Na von uns. Denn wir füttern ihn mit unserem Adam Riese Fachwissen und Versicherungs-Know-How. Du willst es mal ausprobieren? Dann stelle einfach Deine Frage!
Ratgeber: Wissenswertes zur E-Scooter-Versicherung
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