Diebstahl aus dem Auto: Wann zahlt die Hausratversicherung?

Hausratversicherung von Melina

Mit der Hausratversicherung sichert man sein Eigentum gegen Einbruchdiebstahl ab. Und das gilt nicht nur daheim, sondern auch im Auto! Aber wann greift die Versicherung genau und wann ist eher die Kasko- oder Reisegepäckversicherung verantwortlich? Wir erklären, worauf es ankommt.

Diebstahl aus dem Auto passiert auch im Urlaub: Ein Kofferraum voller Reisegepäck steht offen.


Auto aufgebrochen, Wertsachen weg. Und jetzt? Wenn etwas aus dem Auto gestohlen wird, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch verwirrend, denn welche Versicherung ist eigentlich zuständig? Greift die Hausratversicherung, weil es persönliche Gegenstände waren? Oder braucht man dafür eine Teilkasko- oder sogar eine Reisegepäckversicherung?

Es kommt wie immer aufs Detail an. Alles, was man wissen muss, wenn es um Diebstahl rund ums Auto geht:

1. Diebstahl aus dem Auto: Hausratversicherung, Teilkasko oder Vollkasko?

Ob die Hausratversicherung, die Teilkasko- oder doch die Vollkaskoversicherung zahlt, wenn etwas aus dem Auto geklaut wurde, hängt davon ab, was gestohlen wurde und wie es passiert ist.

Die Hausrat­versicherung übernimmt Schäden durch Einbruch­diebstahl, also wenn sich jemand gewaltsam Zugang zum Auto verschafft und persönliche Gegenstände daraus stiehlt. Der Hausrat ist also in einigen Fällen auch außerhalb der vier Wände versichert. Das gilt aber nur für privat genutzte Dinge, z.B. eine Gym-Tasche oder die Spiegelreflexkamera. Hier gilt bei vielen Anbietern eine Höchstsumme für Schäden.

Tipp: Bei der Adam Riese Hausrat­versicherung Riesig ist der Diebstahl aus dem Kfz und festmontierten Dachboxen bis zur Versicherungssumme mitversichert.

Aber Achtung, Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck sind bei vielen Anbietern nicht mitversichert, und teure Elektronik wie Laptop oder Handy nur dann, wenn sie nicht sichtbar im Auto lagen.

Die Teilkasko kommt ins Spiel, wenn fest verbaute Teile des Autos gestohlen werden, wie Felgen, das Radio oder gleich das ganze Fahrzeug. Auch das Kennzeichen zählt übrigens als Fahrzeugteil (siehe Punkt 1.1 ).

Die Vollkasko deckt zusätzlich noch Vandalismus ab. Wenn das Auto mutwillig beschädigt wird, etwa zerkratzter Lack oder eingeschlagene Fenster bei einem (versuchten) Diebstahl, ist es gut, eine Vollkasko zu haben, die sich darum kümmert.

1.1 Kfz-Kennzeichen gestohlen: Zahlt die Versicherung?

Tatsächlich ja, aber nicht die Hausrat­versicherung. Wenn das Nummernschild geklaut wird, ist das ein Fall für die Teilkasko­versicherung. Kennzeichen zählen nämlich als fest verbundene Fahrzeugteile und fallen somit unter den Kaskoschutz.

1.2 Das Auto war nicht abgeschlossen: Wird der Diebstahl trotzdem ĂĽbernommen?

Ganz klar nein. Egal ob Hausrat- oder Teilkasko­versicherung: Ein nicht abgeschlossenes Auto ist eine Einladung für Diebe. Außerdem gilt das in der Hausratversicherung gar nicht als Einbruch­diebstahl, da die Diebe einfach Zugriff auf das Fahrzeug haben. Versicherungen sehen das in der Regel als sogenannten Obliegenheits­verstoß oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, was dazu führen kann, dass der Schaden abgelehnt wird.

Auch bei Adam Riese ist der Schutz nur dann gegeben, wenn das Auto nachweislich verschlossen war und Aufbruchspuren vorhanden sind oder ein gefälschter Schlüssel genutzt wurde. Einfacher Diebstahl (also wenn jemand die unverschlossene Tür öffnet und etwas mitnimmt) ist nicht versichert. Deshalb: Besser zwei Mal checken, ob das Auto abgeschlossen ist!

2. Kfz-Diebstahl: Welche Versicherung zahlt?

Beispiel aus dem Alltag: Man erledigt den Wocheneinkauf, bei der Rückkehr zum Parkplatz ist das Auto spurlos verschwunden. Ein Worst-Case-Szenario. Für diesen Fall ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Sie kommt auf, wenn das gesamte Fahrzeug oder fest eingebaute Teile gestohlen wurden.

Die Vollkasko ist in dieser Situation nicht zwingend notwendig, da sie hauptsächlich Vandalismusschäden im Zusammenhang mit Diebstählen abdeckt. Eine Hausratversicherung ist bei Fahrzeugdiebstahl nicht relevant.

Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen wie Fahrzeugbrief und beide SchlĂĽssel vorzulegen. Ohne diese Nachweise kann die Versicherung die Regulierung verweigern.

3. Im Urlaub & unterwegs: Wann zahlt die Reisegepäck­versicherung?

Ein anderes Szenario: Im Urlaub wird der Mietwagen aufgebrochen und der Koffer geklaut. Oder jemand bricht in die Ferienwohnung ein und stiehlt das Gepäck. Dann greift die Reisegepäckversicherung. Sie ersetzt Schäden durch Einbruch, Raub oder Verlust, z.B. auf der Reise zum oder im Hotel. Auch hier gilt: sichtbar im Auto abgelegte Sachen sind oft nicht mitversichert, besonders nachts.

Auch die Hausrat­versicherung kann auf Reisen helfen! Bei Adam Riese Hausrat Riesig ist der Hausrat weltweit bis zu 12 Monate lang versichert, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Diebstahl muss durch Aufbrechen oder Raub erfolgen
  • Das Auto oder Hotelzimmer muss verschlossen gewesen sein
  • Der Diebstahl muss sofort polizeilich gemeldet werden

Die Reisegepäck­versicherung ist also ein ergänzender Baustein, speziell für Urlaub und Geschäfts­reisen. Sie kümmert sich u.a. auch, wenn die Koffer nicht am Zielflughafen ankommen oder vom Gepäckband beschädigt werden. Manche Tarife leisten auch eine Art Schadenersatz, wenn man wegen verzögerter Auslieferung den Urlaub zunächst ohne Gepäck starten muss.

Wer viel oder mit teurem Equipment unterwegs ist, sollte deshalb über eine Kombination aus Hausrat + Reisegepäck­versicherung nachdenken.

4. Schaden melden bei der Hausrat: So geht’s!

Bei Einbruch, Diebstahl oder anderen Vorfällen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und den Schaden zeitnah zu melden. Erfolgt die Meldung zu spät, besteht das Risiko, dass die Versicherung die Zahlung ablehnt.

Die wichtigsten Schritte bei einem Diebstahl­schaden:

1. Polizei rufen. Der Diebstahl sollte sofort bei der nächsten Dienststelle angezeigt werden. Die Anzeige- und Vorgangsnummer wird für die Schadenmeldung bei der Versicherung benötigt.

2. Schaden melden. Schaden melden. Bei Adam Riese geht das bequem über das Kundenportal, viele Anbieter haben auch eine eigens dafür eingerichtete Hotline oder Mailadresse. Sollten noch nicht alle erforderlichen Informationen (z. B. Fotos) vorliegen, können diese später nachgereicht werden – wichtig ist zunächst die zeitnahe Meldung.

3. Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen. Idealerweise mit Kaufbelegen, Fotos oder anderen Nachweisen.

4. Spuren dokumentieren. Wenn möglich, den Tatort fotografieren, etwa das aufgebrochene Auto oder beschädigte Fenster.

5. Ehrlich bleiben. Alle Details sollten vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Unvollständige oder falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden. Ist eine Information nicht bekannt, sollte dies entsprechend vermerkt werden.

Weitere Informationen finden sich in unserem Artikel zum Thema Schadenmeldung: Darin erklären wir, wie Schäden aller Art bei der Versicherung eingereicht werden können.

So tickt die Adam Riese Hausratversicherung zum Thema:

Egal ob zu Hause oder im Urlaub: Mit der Adam Riese Hausratversicherung sind persönliche Gegenstände bestens abgesichert!


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Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprĂĽnglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kĂĽmmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte fĂĽr die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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