Über Adam Riese Grobe Fahrlässigkeit: Wann zahlt die Versicherung?
Eine unbeaufsichtigt brennende Kerze, ein gekipptes Fenster während niemand zu Hause ist oder ein steckengelassener Autoschlüssel beim Ausladen der Einkäufe: Wann wird aus einer alltäglichen Unachtsamkeit grobe Fahrlässigkeit? Für die Schadenregulierung kann diese Frage entscheidend sein. Denn je nach Versicherungssparte, Tarif und Schadenhergang kann grob fahrlässiges Verhalten Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Dieser Artikel erläutert die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit und gibt einen Überblick darüber, worauf Maklerinnen und Makler bei der Beratung achten sollten.
Inhalte
1. Im Überblick: Das Wichtigste zur groben Fahrlässigkeit
Wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn die Pflichtverletzung besonders schwer wiegt und eine offensichtliche Gefahr missachtet wird.
Das Wichtigste in Kürze:
- Grobe Fahrlässigkeit führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
- Viele moderne Versicherungen enthalten eine Klausel, die den Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässigem Verhalten vorsehen.
- Privathaftpflicht, Hausrat-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherungen behandeln grobe Fahrlässigkeit unterschiedlich.
- Je nach Versicherung und Schadenfall kann es aber zu einer Leistungskürzung kommen und manche Versicherungen lehnen Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten in bestimmten Fällen ab.
- Die Versicherungsbedingungen sind entscheidend für die Beurteilung des Versicherungsschutzes.
- Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich nicht versicherbar.
- Im Schadenfall muss geprüft werden, wie schwer das Fehlverhalten tatsächlich war.
- Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird immer anhand des konkreten Einzelfalls bewertet.
2. Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Die Frage „Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?“ stellen sich viele erst dann, wenn bereits ein Schaden entstanden ist und ihnen ebenjene grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert den Begriff Fahrlässigkeit im § 276 Absatz 2 für den Straßenverkehr so:
„Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“
Diese Definition dient auch Versicherern als Orientierung. Fahrlässig handelt demnach, wer Risiken durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit entstehen lässt.
Grobe Fahrlässigkeit geht darüber hinaus. Sie liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße missachtet wird. Eine verständige Person hätte die Gefahr erkennen und das schadenverursachende Verhalten vermeiden können. Wer offensichtliche Risiken ignoriert und naheliegende Schutzmaßnahmen unterlässt, handelt in der Regel grob fahrlässig.
Wichtig: Nicht jede Unachtsamkeit ist automatisch grobe Fahrlässigkeit. Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Schadenfalls.
3. Was ist der Unterschied zwischen „fahrlässig“ und „grob fahrlässig“?
Der Unterschied zwischen „fahrlässig“ und „grob fahrlässig“ ist v.a. da Ausmaß der Nachlässigkeit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit entsteht ein Schaden meist durch ein Versehen oder eine kurzfristige Unachtsamkeit.
Beispiele:
- Beim Ausparken wird ein anderes Fahrzeug übersehen und beschädigt.
- Während des Bügelns wird kurz das klingelnde Telefon geholt. In dieser Zeit kippt das Bügeleisen um und verursacht einen Brand.
- Beim Transport eines schweren Blumentopfs auf dem Balkon rutscht dieser aus der Hand und beschädigt das Fahrzeug eines Nachbarn.
- Eine brennende Kerze bleibt für wenige Minuten unbeaufsichtigt, während man sich kurz in der Küche einen Tee aufgießt.
In diesen Beispielen sind die Risiken grundsätzlich vorhanden und nicht völlig unvorhersehbar; das Fehlverhalten bewegt sich jedoch noch im Bereich alltäglicher Unachtsamkeiten.
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Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn die nötige Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohem Maße missachtet wird und wenn sich der Versicherte ganz naheliegende, eigentlich einleuchtende Überlegungen nicht macht.
Ein Beispiel:
- Eine brennende Kerze bleibt während eines Einkaufs unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück und verursacht einen Brand.
In solchen Fällen wird das Verhalten häufig als besonders sorgfaltswidrig eingestuft, da das Risiko für einen vernünftigen Dritten erkennbar gewesen wäre.
3.1 Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Was ist der Unterschied?
Zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz besteht ein wesentlicher Unterschied.
- Grobe Fahrlässigkeit: Der Schaden ist nicht gewollt, das Risiko wird jedoch erheblich unterschätzt.
- Vorsatz: Der Schaden wird bewusst herbeigeführt oder zumindest billigend in Kauf genommen.
Während viele Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit Leistungen vorsehen können, sind vorsätzlich verursachte Schäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
4. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Alltag
Schadenfälle werden stets individuell geprüft. Einige Verhaltensweisen werden jedoch regelmäßig als grob fahrlässig eingestuft:
- Die Wohnungstür wird beim Verlassen lediglich zugezogen, aber nicht abgeschlossen. Anschließend kommt es zu einem Einbruch.
- Nach dem Ausladen der Einkäufe bleibt der Fahrzeugschlüssel mehrere Minuten sichtbar im Auto stecken und das Fahrzeug wird gestohlen.
- Ein Fahrrad wird ohne Sicherung über Nacht im öffentlichen Raum abgestellt.
- Während der Autofahrt wird eine Nachricht auf dem Smartphone geschrieben und dadurch ein Verkehrsunfall verursacht.
Ein Beispiel, was ebenfalls als grob fahrlässig gelten kann, aber dennoch von vielen Wohngebäudeversicherungen übernommen wird:
- Der Winter bricht herein, der Hausbesitzer kümmert sich nicht ausreichend um Frostschutz und die Wasserleitung an der Außenseite des Hauses gefriert und platzt auf, sodass sie ersetzt werden muss.
Für Maklerinnen und Makler ist dabei besonders relevant: Ob grobe Fahrlässigkeit tatsächlich vorliegt und welche Folgen dies für die Leistungspflicht hat, hängt immer von Tarifbedingungen, Schadenhergang und Einzelfallbewertung ab. Nicht selten werden hierfür Gutachten eingeholt oder gerichtliche Entscheidungen herangezogen.
5. Übernimmt die Versicherung die Kosten bei grober Fahrlässigkeit?
Die pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Ob eine Versicherung die Kosten übernimmt, wenn durch grobe Fahrlässigkeit ein Schaden entstanden ist, hängt u.a. von folgenden Faktoren ab:
- Sparte & Tarif
- Konkreter Schadenfall
- Schwere des Fehlverhaltens
- Bestehende Verzichtsklauseln
Mehr zu den verschiedenen Sparten gibt es im nächsten Punkt.
In modernen Tarifen ist der Schutz bei grober Fahrlässigkeit deutlich umfangreicher als noch vor einigen Jahren. Dennoch sollten Versicherungsbedingungen regelmäßig überprüft werden. Leistungskürzungen, Sublimits oder spezifische Ausschlüsse können stets vereinbart sein.
Hinweis für die Maklerberatung:
Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit gehört mittlerweile zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen vieler Sachversicherungstarife. Bei Tarifvergleichen sollte nicht nur geprüft werden, ob ein solcher Verzicht vereinbart wurde, sondern auch, ob Höchstentschädigungen oder Ausnahmeregelungen gelten.
6. Was gilt bei (grober) Fahrlässigkeit in den einzelnen Versicherungssparten?
6.1 Grobe Fahrlässigkeit in der Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Dabei spielt zunächst keine Rolle, ob der Schaden durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Entscheidend ist zunächst die Frage, ob überhaupt eine gesetzliche Haftung besteht.
Ein typischer Fall:
- Die Versicherungsnehmerin hängt den Schlüssel ihrer Mietwohnung (samt unverschlüsselter Adresse am Schlüsselanhänger) im Fitnessstudio an einen Kleiderhaken, sodass ihn ein Dieb leicht mitnehmen und ein Einbruch begehen kann.
Wichtig ist auch in der Privathaftpflicht, dass nicht vorsätzlich gehandelt wird.
6.2 Grobe Fahrlässigkeit in der KFZ-Versicherung
Bei der KFZ-Versicherung und grober Fahrlässigkeit kommt es darauf an, ob die Kaskoversicherung betroffen ist. Allerdings unterscheidet sie meistens nicht mehr zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit, sodass sie oft in beiden Fällen leistet.
Typische Beispiele für (grob) fahrlässiges Verhalten sind:
- Der Versicherungsnehmer übersieht ein Stoppschild.
- Der Versicherungsnehmer fährt über Rot.
- Der Versicherungsnehmer telefoniert am Steuer.
Viele moderne Kaskotarife verzichten heute auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit. Allerdings gibt es häufig Ausnahmen wie Drogeneinfluss (inkl. Alkohol) oder auch Vorsatz. Auch wer sein Auto unabgeschlossen stehenlässt, wird im Schadenfall von der KFZ-Versicherungen keine Leistungen erwarten können.
6.3 Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt unter anderem gegen Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser.
Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind:
- unbeaufsichtigte offene Flammen oder eingeschaltete Herdplatten
- fehlende Frostschutzmaßnahmen an Wasserleitungen
Manche Tarife sehen heute einen weitgehenden Verzicht auf Leistungskürzungen vor. Dennoch können insbesondere bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder vertraglich vereinbarten Sublimits Einschränkungen gelten.
6.4 Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung
Auch in der Hausratversicherung wurde der Schutz bei grober Fahrlässigkeit in vielen Tarifen in den vergangenen Jahren erweitert.
Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten:
- Ein Wohnungsschlüssel wird unter der Fußmatte versteckt und von Einbrechern genutzt.
- Kerzen oder elektrische Geräte bleiben unbeaufsichtigt eingeschaltet und verursachen einen Schaden.
Viele neuere Hausratversicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit heute ausdrücklich mit ein oder verzichten auf Kürzungen bis zu bestimmten Grenzen. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an und Vorsatz ist wie immer nicht versichert.
7. Fazit
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet nicht automatisch, dass kein Versicherungsschutz besteht. In vielen neueren Tarifen leisten Versicherer auch dann, wenn ein Schaden durch besonders sorgfaltswidriges Verhalten verursacht wurde. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen je nach Sparte und Anbieter teilweise erheblich.
Für Maklerinnen und Makler bleibt die Prüfung der Tarifbedingungen daher ein zentraler Bestandteil der Beratung. Besonders relevant sind Regelungen zum Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, mögliche Leistungskürzungen sowie bestehende Ausschlüsse. Wer diese Punkte im Blick hat, kann Kundinnen und Kunden auch im Schadenfall besser unterstützen.
Adam Riese Tipp
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Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.