Alles Wichtige zur Wohngebäude-
versicherung

Wohngebäudeversicherung von Pia

Manchmal genügt schon ein heftiges Unwetter und der Familie fehlt das Dach über dem Kopf. Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor dem finanziellen Aus. Was kostet eine Wohngebäudeversicherung, was deckt sie ab und was nicht? Hier ein Überblick über alle wichtigen Fakten zur Wohngebäudeversicherung.

 Illustration verschiedener Häuser in einer Reihe


1. Was ist eine Wohngebäude­versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor dem finanziellen Aus. Sie übernimmt bei Schäden, die Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus anrichten, die Kosten für Reparaturarbeiten bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes.

Durch verschiedene Zusatzbausteine ist die Wohngebäudeversicherung individuell anpassbar. Eine sinnvolle Zusatzleistung ist beispielsweise der Elementarschutz, der bei Unwetterschäden, wie z.B. Überschwemmung durch Starkregen, absichert.

2. Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

In der Regel ist die Absicherung freiwillig: Hausbesitzer entscheiden also selbst, gegen welche Schäden sie sich absichern möchten und ob die Versicherung für sie sinnvoll ist. Es kann jedoch sein, dass die Bank einen Nachweis über den Abschluss einer Versicherung verlangt, wenn der Hauskauf über sie finanziert wird. In der Regel genügt es aber, wenn die Gefahr „Feuer“ abgesichert ist.

3. Höhe und Umfang der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt ein Haus vor den wichtigsten Gefahren. Wir verraten, was vor Abschluss der Versicherung zu beachten ist.

3.1 Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Wie viel eine Wohngebäudeversicherung kostet, bestimmen u.a. folgende Faktoren:

  • die Wohnfläche
  • der Gebäudetyp
  • die Bauausführung und -ausstattung
  • die Nutzung
  • die Lage des Gebäudes
  • das Baujahr
  • der Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes.

3.2 Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung kommt u.a. auf für:

  • Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag, Explosion, Sengschäden oder Überspannung infolge von Gewittern.
  • Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden – dazu zählen auch Bruchschäden an Rohren sowie Frostschäden.
  • Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, wenn nach einem Sturm z.B. ein Baum vom Dach entfernt werden muss.
  • Feuerschäden an unfertigen Gebäuden: Auch wenn das Haus noch nicht fertiggestellt ist, macht es Sinn, sich frühzeitig mit der Versicherung zu beschäftigen. Befindet sich das Gebäude noch in der Bauphase, kann es bereits mit der Feuerrohbauversicherung geschützt werden. Die lässt sich dann später in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.
  • Elementarschäden durch wetterbedingte Katastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen (Zusatzbaustein Elementar).
  • Sachschäden am Gebäude durch unbefugte Dritte (Einbruch und Vandalismus), z.B. an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden, Briefkasten, Klingelanlage.
  • Schäden an Gebäudebestandteilen oder -zubehör wie elektrische Installationen, Smart-Home-Anlagen, Markisen, Photovoltaikanlagen (Zusatzbaustein Smart Home & Photovoltaik).
  • Schäden an zugehörigen Garagen oder Carports und Nebengebäuden (bis 40 m²) sowie angrenzenden Terrassen und alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile wie Türen, Fenster und Treppen.
  • Glasschäden an Terrassentüren oder anderen fest verbauten Glasscheiben (Zusatzbaustein Glas).

3.3 Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden an (beweglichen) Besitztümern auf, die sich im Gebäude befinden. Diese können über die Hausratversicherung abgesichert werden. Außerdem ersetzt die Wohngebäudeversicherung keine vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Nicht versicherbar sind außerdem Schäden infolge von Krieg oder Folgen von innerer Unruhe sowie Kernenergie.

3.4 Schutz vor den Folgen grober Fahrlässigkeit

Die Kerzen auf dem Tisch unbeaufsichtigt gelassen? Schnell kann durch unbedachtes und leichtsinniges Handeln im Haushalt ein Schaden am Gebäude entstehen. Deshalb ist beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung darauf zu achten, dass auch selbst mitverschuldete Schäden versichert sind. Ist die grobe Fahrlässigkeit nicht inbegriffen, kann die Versicherung ihre Leistungen im Schadenfall kürzen oder sogar verweigern.

3.5 Pflichten gegenüber der Versicherung

Die Wohngebäudeversicherung greift nur, wenn bestimmte Pflichten eingehalten werden. Dazu gehören sicherheitsrechtliche Bestimmungen. Auftretende Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden (Obliegenheitspflicht) und die Versicherung muss über den korrekten Zustand des Wohngebäudes bzw. über bauliche Veränderungen informiert werden.

Versicherte Sachen wie Rohrleitungenmüssen in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, riskiert, dass der Vertrag gekündigt oder die Entschädigung gekürzt wird.

4. Das passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Hauses erlangt der Erwerber (Käufer) auch automatisch den dafür abgeschlossenen Versicherungsvertrag vom Veräußerer (Verkäufer). Dadurch werden Lücken in der Versicherung vermieden und das Haus ist jederzeit ausreichend geschützt. Der Erwerber hat jedoch die Möglichkeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Die Versicherung geht allerdings erst auf den neuen Besitzer über, wenn dieser auch als neuer Eigentümer im Grundbuch (Abteilung I) eingetragen ist. Mit der Übertragung des Eigentums erfolgt also auch der Wechsel der Wohngebäudeversicherung – inklusive der Rechte und Pflichten. Eine Kündigung der Versicherung von Seiten des Verkäufers ist daher nicht erforderlich.

  • Veräußerer (Verkäufer):
    Der Verkäufer muss dem Erwerber lediglich die Versicherungsnummer und Gesellschaft nennen, damit dieser weiß, wo er sich melden kann. Außerdem muss die Versicherung informiert werden, dass das Gebäude den Eigentümer gewechselt hat (Veräußerungsanzeige). Ein formloses Schreiben mit der Adresse des Wohngebäudes sowie der Versicherungsscheinnummer genügt dafür.
  • Erwerber (Käufer):
    Der Erwerber nimmt Kontakt zum Versicherer auf, sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist. Der Versicherer bestätigt dann anhand eines Schreibens den Übergang der Wohngebäudeversicherung auf den Käufer und lässt ihm alle relevanten Dokumente zukommen.

5. Darauf ist bei der Wohngebäudeversicherung zu achten

Je nach Anbieter gibt es bei Wohngebäudeversicherungen deutliche Unterschiede. Diese Tipps helfen bei der Wahl der passenden Wohngebäudeversicherung:

  • Angebote vergleichen: Vor Vertragsabschluss sollten die angebotenen Tarife verglichen werden. Welche Leistungen sind besonders wichtig? Für einen aussagekräftigen Preis-Leistungs-Vergleich solltest Du die gleichen Annahmen zugrunde legen – Äpfel lassen sich schließlich nicht mit Birnen vergleichen.
  • Vertragsdetails prüfen: Es sollte geprüft werden, welche Leistungen die Versicherung ein- bzw. ausschließt. Einige Versicherungen versichern beispielsweise die grobe Fahrlässigkeit mit, andere wiederum nicht.
  • Unterversicherung vermeiden: Durch ein Unwetter oder ein Feuer entstehen schnell Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Gleichzeitig steigen die Baukosten für Reparatur und Wiederaufbau von Gebäuden jedes Jahr. Wichtig ist deshalb, dass der Versicherer mindestens zum Neubauwert des Gebäudes erstattet bzw. versichert, sodass das Haus im Schadenfall in gleicher Art und Güte wie vor dem Schaden aufgebaut werden kann. Das bedeutet auch, dass die Kosten der Wohngebäudeversicherung sich jährlich auf Basis des gleitenden Neuwertfaktors anpassen. Die jährliche Beitragsanpassung erfolgt bei jeder Wohngebäudeversicherung und ist unabhängig vom Versicherer.

6. Was ist der gleitende Neuwertfaktor und wie wird er berechnet?

Durch den gleitenden Neuwertfaktor wird der jährliche Versicherungsbeitrag an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Er wird jedes Jahr vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft errechnet.
Zur Berechnung des aktuellen Gebäudewerts und damit auch der Versicherungsprämien wird der fiktive Wert 1914, auch 1914er Wert genannt, herangezogen – das ist der Preis, den der Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch in Goldmark gekostet hätte. Der 1914er Wert wurde gewählt, weil die Baupreise im Jahr 1914 das letzte Mal vor der Inflation konstant waren. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den aktuellen Baupreisindex, der jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird, schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Wohngebäudes. So wird sichergestellt, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht.

7. Schaden melden bei der Adam Riese Wohngebäudeversicherung

  • Ruhe bewahren: Keine Sorge, wir helfen Dir.
  • Schaden dokumentieren: Mithilfe von Fotos den Schaden so genau wie möglich festhalten.
  • Schaden melden: direkt über das Kundenportal oder per Mail an service@adam-riese.de. Für die Schadenmeldung werden folgende Infos benötigt: Wann ist der Schaden passiert? Was ist genau passiert? Wurde bereits eine Notreparatur durchgeführt? Bei Schadenmeldungen per E-Mail: Wie lautet die Versicherungs­scheinnummer? Ist das Wohngebäude durch eine Straftat (z.B. Einbruch, Vandalismus) zu Schaden gekommen, ist es wichtig, den Schaden zuerst umgehend bei der Polizei anzuzeigen.
  • Reparatur beauftragen: Wenn nötig, schicken wir zur Begutachtung des Schadens einen Sachverständigen vorbei. Sobald wir bestätigt haben, dass wir den Schaden übernehmen, können die Reparaturen in Auftrag gegeben werden. Bei Bedarf suchen wir auch passende Dienstleister und kümmern uns um die Abwicklung der Kosten.
  • Mehr Infos, wie Du einen Schaden richtig meldest findest Du in unserem Ratgeber-Artikel zur Schadenmeldung und den FAQs !

So tickt die Adam Riese Wohngebäudeversicherung zum Thema:

Adam Riese bietet den passenden Schutz für Wohngebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Unwetter und bewahrt Ihre Kunden vor hohen Kosten!


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Pia

Pia ist Texterin im Ratgeber-Team und kümmert sich auch um Webseiteninhalte, Versicherungsdokumente und Nachhaltigkeitsthemen.


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