Krankenhaus­tagegeld : Wann wird es gezahlt und welche Versicherungen gibt es?

Unfallversicherung von Melina

Ein Krankenhausaufenthalt ist selten angenehm. Damit er nicht auch noch zu einer finanziellen Belastung wird, bietet die Krankenhaustagegeldversicherung eine wichtige Absicherung. So lässt sich die Genesung ohne zusätzliche Sorgen in den Vordergrund stellen.

 Person liegt im Bett mit einer Infusionsnadel im Arm.


1. Was ist Krankenhaus­tagegeld und wie wird es berechnet?

Ein Krankenhausaufenthalt kostet Patienten pro Tag 10 €. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt. In der Praxis entstehen jedoch meist weitere Ausgaben: Kosten für Fernseher oder Telefonanschluss, für die Cafeteria oder den Kauf von Büchern und Zeitschriften. Hinzu kommen gegebenenfalls Aufwendungen für Kinderbetreuung während der Abwesenheit oder Fahrtkosten von Angehörigen. Solche Mehrkosten werden von der Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. Ein Krankenhaustagegeld deckt diese zusätzlichen Zuzahlungen bei einem stationären Aufenthalt ab.

Krankenhaustagegeld ist unabhängig vom Einkommen. Es wird in der zuvor vom Versicherten festgelegten Höhe ausgezahlt, liegt aber mindestens bei 10 und maximal bei 150 €. In die Berechnung der Beitragshöhe fließen Alter, Beruf und Gesundheitszustand des Versicherten mit ein. Auch ob die Versicherung Teil einer allgemeinen Krankenzusatzversicherung ist, spielt eine Rolle.

Krankenhaus­tagegeld gibt es:

  • steuerfrei: Auszahlung ohne AbzĂĽge
  • unkompliziert: Es mĂĽssen keine Belege fĂĽr entstandene Kosten eingereicht werden. Ein Nachweis ĂĽber die Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus ist ausreichend.
  • so lange wie nötig: FĂĽr jeden Tag in der Klinik wird der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt.
  • ohne Zweckbindung: Das Krankenhaustagegeld darf frei eingesetzt werden, nach Wunsch des Versicherten.

1.1 Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaus­tagegeld, Kranken­tagegeld und Kranken­geld?

Neben dem Krankenhaustagegeld gibt es weitere Zahlungen für den Krankheitsfall bzw. bei Arbeitsunfähigkeit: das Krankentagegeld und das Krankengeld. Es gibt aber Unterschiede in der Zahlungsdauer und beim Anspruch.

Krankengeld

Das Krankengeld erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ganz automatisch im Krankheitsfall bzw. im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Es ist nicht an eine stationäre Behandlung gebunden. Für das Krankengeld gilt eine zeitliche Begrenzung, auch die Höhe ist gesetzlich festgelegt. Man kann es bis zu 1,5 Jahre beziehen und bekommt 70% des Bruttoverdienstes oder maximal 90% des Nettoeinkommens.

Kranken­tagegeld

Wie das Kranken­geld ist auch diese Leistung unabhängig von einem Klinik­aufenthalt. Und wie das Krankenhaus­tagegeld ist sie eine private Zusatz­versicherung. Das Kranken­tagegeld soll das Kranken­geld ergänzen und einen Verdienst­ausfall abfedern. Die Höhe des Tages­satzes wird ebenfalls individuell vereinbart. Gezahlt wird, solange der Krankheits­zustand andauert.

2. Welche Versicherungen zahlen Krankenhaus­tagegeld?

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Zusatzleistung, die individuell bei einer Versicherung abgeschlossen werden kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten für eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung:


1. Das Krankenhaustagegeld kann über eine private Unfallversicherung abgesichert werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung ausschließlich nach einem Unfall – und zwar für alle Krankenhausaufenthalte, die bis zu drei Jahre danach notwendig sind.

2. Alternativ lässt sich das Krankenhaustagegeld auch als Baustein einer privaten Krankenzusatzversicherung vereinbaren.

2.1 Muss eine Zusatz­versicherung abgeschlossen werden?

Krankenhaus­tagegeld ist eine Leistung, die nicht von gesetzlichen Kassen übernommen wird. Bei einer Krankenhaus­tagegeld­versicherung handelt es sich um eine private Zusatz­leistung. Die Antwort lautet also ja.

2.2 In welcher Höhe sollte Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden?

Die Höhe des Krankenhaustagegeldes bestimmt der Versicherungsnehmer selbst. Es sollte aber mindestens die Kosten für den Klinikaufenthalt decken. Diese liegen bei einem Tagessatz von 10 Euro, die vom Krankenhaus in Rechnung gestellt werden. Bei der Wahl der Höhe sollte berücksichtigt werden, welche zusätzlichen Ausgaben während eines Krankenhausaufenthalts entstehen können: Sinnvoll ist ein Betrag, der auch diese Mehrkosten abdeckt.

3. Anspruch auf Krankenhaustagegeld – was man wissen sollte

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine unkomplizierte und sinnvolle Zusatzversicherung fĂĽr viele Versicherte. Ein genauerer Blick auf den Leistungsumfang lohnt sich: Welche Klinikaufenthalte sind abgedeckt? Auch Reha-MaĂźnahmen und psychiatrische Behandlungen?

3.1 Wer bekommt Krankenhaustagegeld?

Jeder Versicherte, der bei einem Krankenhaus­aufenthalt die Zuzahlung von 10&nsbp;€ am Tag leisten muss, kann Krankenhaus­tagegeld bekommen. Dazu zählen alle Personen ab 18 Jahren.

3.2 Gibt es Krankenhaus­tagegeld nur für stationäre Aufenthalte?

Wie es schon der Name verrät, bezieht sich das Krankenhaus­tagegeld tatsächlich nur auf die Zeit, die man im Kranken­haus verbringen muss. Und zwar unabhängig davon, ob der Krankenhaus­aufenthalt geplant oder ungeplant ist. Stationärer Aufenthalt bedeutet, dass man mindestens eine Nacht in der Klinik verbringt.

3.3 Über welchen Zeitraum wird Krankenhaus­tagegeld gezahlt und wie lange ist die Wartezeit?

Die Krankenhaustagegeldversicherung greift ab dem ersten Tag des Aufenthalts im Kranken­haus. Dazu zählen auch der Tag der Aufnahme und der Entlassungs­tag. Außerdem werden die Wochenenden, Samstage und Sonntage als volle Tage gerechnet.

Üblich ist eine Wartezeit, bis die Krankenhaus­tagegeld­versicherung tatsächlich greift. Im Allgemeinen sind das 3 Monate, nur bei besonderen Behandlungen wie Entbindungen sind es 8 Monate.

3.4 Welche Leistungen werden abgedeckt?

Das Krankenhaustagegeld ist ein reines Aufenthaltsgeld. Die Leistung besteht darin, fĂĽr jeden Tag im Krankenhaus einen fest vereinbarten Betrag auszuzahlen.

Ist das Krankenhaustagegeld Teil einer privaten Unfallversicherung, erfolgt die Auszahlung für alle stationären Aufenthalte, die auf den Unfall zurückzuführen sind – und zwar bis zu drei Jahre danach. Wird das Krankenhaustagegeld über eine private Krankenversicherung abgesichert, wird für jeden stationären Aufenthalt ein Tagegeld in Höhe des vereinbarten Tagessatzes gezahlt.

Stationäre Reha-Maßnahmen sind nicht zwingend in der Krankenhaustagegeldversicherung enthalten. Auch ein Aufenthalt in einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie zählt nicht unbedingt zu den Standardleistungen. Daher ist es wichtig, den Leistungsumfang im Vorfeld genau zu prüfen.

4. Krankenhaus­tagegeld nach einem Unfall

Ein Praxisbeispiel: Julia ist in Berlin mit dem Fahrrad unterwegs. Ein anderer Radfahrer übersieht sie beim Abbiegen und fährt in Julias Hinterrad. Julia stürzt und bricht sich dabei die Schulter. Sie muss mehrfach operiert werden. Außerdem wird sie die Schulter längere Zeit nur sehr eingeschränkt bewegen können.

Julia hat vor kurzem eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung abgeschlossen. Diese greift nach einem Unfall unmittelbar und Julia wird für die Dauer der stationären Behandlungen der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt. Eingeschlossen sind sämtliche weitere stationäre Krankenhaus­aufenthalte. Da Julia nach den operativen Eingriffen auf Unterstützung angewiesen ist, nutzt sie das Krankenhaus­tagegeld für eine Haushalts­hilfe und die Kinder­betreuung für ihre kleine Tochter.

So tickt die Adam Riese Unfallversicherung zum Thema:

Die Unfallversicherung von Adam Riese bietet umfassenden Schutz. Von Standardleistungen bis hin zu individuell wählbaren Zusatzbausteinen lässt sich der Versicherungsschutz flexibel gestalten.


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Melina

Melina war ursprĂĽnglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kĂĽmmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte fĂĽr die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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