Im Vergleich zu den bisherigen Adam Riese Versicherungen bedeutet das für Dich, dass Du zwar Deine Versicherung online über uns abschließt, Vertrag und Kundenservice (z.B. Schadenmeldung, Vertragsänderung, sonstige Anfragen) aber über Deinen Vertragspartner, die Württembergische Versicherung AG, erfolgen. Dein Versicherungsschein wird Dir mit Deinem Kennzeichen innerhalb von 2-3 Werktagen per Post zugestellt.
Dein Vorteil: Als Service-Versicherer bietet Dir die Württembergische Versicherung AG eine kostenlose Schaden- sowie Service-Hotline mit persönlichen Ansprechpartnern, die Du 24/7 erreichst."}},{"@type":"Question","name":"Wie funktioniert der Kunden-Service bei der Württembergischen Versicherung AG?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die Württembergische Versicherung AG bietet eine kostenlose 24/7-Schaden-Hotline mit persönlichen Ansprechpartnern: Unter der Nummer 00800 81 82 2000 kannst Du Schäden einfach per Telefon melden.
Solltest Du Rückfragen zu Deinem Vertrag haben oder möchtest eine Vertragsänderung beauftragen, schreibe am besten eine E-Mail an kundenservice@wuerttembergische.de oder melde Dich per Telefon unter der Nummer 0711 662 724433. Die Kollegen sind gerne für Dich da!"}},{"@type":"Question","name":"Welche Mopeds können versichert werden?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Versichert werden Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller, Mokicks und Kleinkrafträder bis zu 60 km/h und dreirädrige sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h mit Verbrenner oder Elektromotor. 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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Bitte richte Deinen Widerruf an: Württembergische Versicherung AG, Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart E-Mail: kundenservice@wuerttembergische.de Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 662 82 94 00"}},{"@type":"Question","name":"Wie kann ich den Vertrag kündigen?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Eine Kündigung zum Ablauf der Vertragszeit ist nicht erforderlich, da der Vertrag automatisch endet. Du kannst Deinen Vertrag jedoch vorzeitig nach dem Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadenfalles per Textform kündigen.
Bitte richte Deine Kündigung an: Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart E-Mail: kundenservice@wuerttembergische.de Internet: http://www.wuerttembergische.de. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 662 82 94 00
Beendest Du den Vertrag vor Ablauf des Verkehrsjahres oder widerrufst ihn, musst Du den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen zurückgeben. Eine Versicherungsplakette muss entwertet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Bitte melde Dich in diesem Fall bei kundenservice@wuerttembergische.de."}},{"@type":"Question","name":"Was ist, wenn ich mein Kennzeichen oder meinen Versicherungsschein verloren habe bzw. es gestohlen wurde?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Wurde Dein Kennzeichen geklaut, dann wende Dich bitte zuerst an die Polizei, um eine Verlustanzeige aufzunehmen. Diese schickst Du dann per E-Mail an kundenservice@wuerttembergische.de. Die Kollegen stehen Dir rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite. Adam Riese Tipp: Mofas und Mopeds werden besonders häufig geklaut. Möchtest Du auf einen umfassenden Schutz für Dein Moped setzen, kannst Du zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen, die bei Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung greift. Die Selbstbeteiligung liegt dabei auch bei Diebstahl nur bei 150 €."}},{"@type":"Question","name":"Kann die Versicherung inklusive Kennzeichen verkauft bzw. übertragen werden?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Beim Verkauf des Fahrzeugs geht der bestehende Vertrag auf den Käufer über. Dieser hat das Recht, den Vertrag auf Wunsch mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags zu kündigen. Kündigt der Käufer den Versicherungsvertrag und schickt den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen zurück, erhält der Verkäufer den Beitrag anteilig nach der Zeit des gewährten Versicherungsschutzes zurück."}},{"@type":"Question","name":"An wen kann ich mich wenden, wenn mein Versicherungsschein und mein Kennzeichen nicht geliefert wurden?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Bei Fragen rund um Deinen Vertrag, Deinen Versicherungsschein und Dein Kennzeichen wende Dich bitte via Mail an kundenservice@wuerttembergische.de. Die Kollegen sind gerne für Dich da!"}}]}
Mopedversicherung ab 2,75 € im MonatDeine Freiheit sorglos genießen.
Ein Gefühl der Freiheit: das eigene Moped! Damit Du dieses Freiheitsgefühl genießen und einfach losfahren kannst, solltest Du Moped, Mofa, Roller & Co. mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht absichern. Ob leise und umweltschonend mit Elektro- oder günstigem Benzin-Antrieb: Die Adam Riese Mopedversicherung schützt Dich und Dein Gefährt schon ab 2,75 € im Monat – auf Wunsch auch mit Teilkasko-Versicherungsschutz.
Starker Partner
Wir bieten Dir ein leistungsstarkes Qualitätsprodukt der Württembergische Versicherung AG.
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Wir passen unsere Preise täglich an, sodass sich Dein Beitrag reduziert, je später in der Saison Du Dein Versicherungskennzeichen erwirbst.
Sparen beim Fahren ab 23 Jahren
Unsere Preise richten sich nach Deinem Alter und Deiner Erfahrung im Straßenverkehr – besonders günstig wird‘s ab 23 Jahren.
Für Lennart zählt, dass er für Adam Riese nicht nur eine Nummer ist.
Mofas, Mopeds & Co. werden häufiger gestohlen als beispielsweise Pkws. Mit einer freiwilligen Teilkasko-Versicherung kannst Du Dein Gefährt – neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung – zusätzlich schützen. Ob Diebstahl, Raub, Brand oder Sturm: Dein Selbstbehalt beträgt dabei immer 150 €.
Egal, ob Roller, Moped, Mokick oder Mofa – mit nur ein paar Infos von Dir berechnen wir ein passgenaues Angebot für Dich.
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Versicherungsstart, Haftpflicht mit oder ohne Teilkasko wählen
Passe das Angebot nach Deinen Wünschen an: Wähle zuerst den Versicherungsbeginn und entscheide dann, ob Du eine Haftpflicht mit oder ohne Teilkasko abschließen möchtest.
3
Zum Abschluss Deine Daten eingeben und in 2-3 Werktagen Kennzeichen erhalten
Nur noch ein paar persönliche Angaben zu Dir und Deinem Fahrzeug – schon kannst Du Deinen Vertrag abschließen. In 2-3 Werktagen erhältst Du per Post Dein Kennzeichen und kannst einfach losfahren!
FAQ – das 1x1 der Mopedversicherung
Was bedeutet Adam Riese + Württembergische?
Deine gewählte Versicherung ist ein Produkt der Württembergische Versicherung AG, welches wir Dir exklusiv zu preiswerten Konditionen anbieten können. Im Vergleich zu den bisherigen Adam Riese Versicherungen bedeutet das für Dich, dass Du zwar Deine Versicherung online über uns abschließt, Vertrag und Kundenservice (z.B. Schadenmeldung, Vertragsänderung, sonstige Anfragen) aber über Deinen Vertragspartner, die Württembergische Versicherung AG, erfolgen. Dein Versicherungsschein wird Dir mit Deinem Kennzeichen innerhalb von 2-3 Werktagen per Post zugestellt.
Dein Vorteil: Als Service-Versicherer bietet Dir die Württembergische Versicherung AG eine kostenlose Schaden- sowie Service-Hotline mit persönlichen Ansprechpartnern, die Du 24/7 erreichst.
Wie funktioniert der Kunden-Service bei der Württembergischen Versicherung AG?
Die Württembergische Versicherung AG bietet eine kostenlose 24/7-Schaden-Hotline mit persönlichen Ansprechpartnern: Unter der Nummer 00800 81 82 2000 kannst Du Schäden einfach per Telefon melden.
Solltest Du Rückfragen zu Deinem Vertrag haben oder möchtest eine Vertragsänderung beauftragen, schreibe am besten eine E-Mail an kundenservice@wuerttembergische.de oder melde Dich per Telefon unter der Nummer 0711 662 724433. Die Kollegen sind gerne für Dich da!
Welche Mopeds können versichert werden?
Versichert werden Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller, Mokicks und Kleinkrafträder bis zu 60 km/h und dreirädrige sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h mit Verbrenner oder Elektromotor. Generell können nur Fahrzeuge bis 50 ccm und mit gültiger Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) versichert werden.
Welche Versicherung benötige ich für mein Moped?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung inklusive eines Versicherungskennzeichens ist für Mopeds gesetzlich vorgeschrieben: Sie übernimmt Sach- und Personenschäden, die Du mit Deinem Moped anderen zufügst. Im Vergleich zum Auto benötigst Du für Dein Moped jedoch keine amtliche Zulassung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Möchtest Du Dich und Dein Moped umfassend schützen, kannst Du zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen, die insbesondere Schäden an Deinem Moped ersetzt. Dazu gehören z.B. Schäden durch Diebstahl, Raub oder Brand.
Kann ich eine Vollkasko-Versicherung abschließen?
Mopeds, Mofas, Roller und Mokicks sind mit einer Teilkasko-Versicherung ausreichend abgesichert. Eine Vollkaskoversicherung bieten wir derzeit nicht an.
Wer darf mit dem Moped fahren bzw. ist versichert?
Grundsätzlich gilt: Jeder Fahrer/in, der berechtigt ist. Berechtigt sind Fahrer/innen, die das Fahrzeug mit dem Wissen und Willen des Versicherungsnehmers nutzen. Wichtig ist, dass ein Führerschein, die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) des Gefährts sowie der gültige Versicherungsschein mitgeführt werden. Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h darf jeder lenken, der/die mind. 16 Jahre alt ist und einen Führerschein der Klasse AM oder B besitzt. In einigen Bundesländern darfst Du seit 2013 bereits mit 15 Jahren fahren: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern. Damit Du im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darfst, ist ein Motorrad- oder Rollerhelm vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen dürfen bei uns nur privat und nicht gewerblich genutzt werden.
Ich bin minderjährig. Kann ich die Versicherung trotzdem abschließen?
Versicherungen dürfen grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr rechtskräftig abgeschlossen werden. Da Mofas bereits ab dem 15. Lebensjahr gefahren werden dürfen, muss ein gesetzlicher Vormund die Versicherung bei uns abschließen.
Welche Unterlagen brauche ich, um die Mopedversicherung abzuschließen?
Du benötigst nur wenige Unterlagen, um eine Mopedversicherung abzuschließen. Neben Deinen persönlichen Daten findest Du alle benötigten Angaben in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) Deines Fahrzeugs. Mehr brauchst Du für den Abschluss nicht.
Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz? Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Dein Versicherungsschutz gilt grundsätzlich ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 01. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Das Kennzeichen läuft dann automatisch ab. Auf Wunsch geben wir Dir aber rechtzeitig Bescheid, damit Du einen neuen Vertrag abschließen kannst und ein neues Kennzeichen für die nächste Saison erhältst. Dabei hast Du die Wahl: Du kannst Dein Kennzeichen entweder gleich zum 01. März bestellen oder zu jedem anderen Zeitpunkt des laufenden Jahres. Du zahlst immer nur den tagesaktuellen Preis!
Wie und wann erhalte ich meinen Versicherungsschein und mein Versicherungskennzeichen?
Nachdem Du Deinen Antrag abgeschickt hast, erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass Dein Antrag eingegangen ist und Deine Daten erfolgreich übermittelt wurden. Sobald Deine Angaben geprüft sind und der Vertrag zustande kommt, erhältst Du Deine Unterlagen wie den Versicherungsschein und Dein Versicherungskennzeichen per Post – das kann ca. 2-3 Werktage dauern.
Kann ich mit dem Versicherungskennzeichen auch im Ausland fahren?
Ja, Dein Versicherungsschutz besteht auch im Ausland. Er besteht innerhalb den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Rumänien, Tschechien, Ungarn, Vatikanstaat und Zypern.
Wie kann ich den Vertrag widerrufen?
Du kannst Deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt erst, nachdem Du von uns den Versicherungsschein, alle Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, alle vorvertraglichen Informationen sowie die Widerrufsbelehrung erhalten hast. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Bitte richte Deinen Widerruf an: Württembergische Versicherung AG, Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart E-Mail: kundenservice@wuerttembergische.de Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 662 82 94 00
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Eine Kündigung zum Ablauf der Vertragszeit ist nicht erforderlich, da der Vertrag automatisch endet. Du kannst Deinen Vertrag jedoch vorzeitig nach dem Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadenfalles per Textform kündigen.
Bitte richte Deine Kündigung an: Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart E-Mail: kundenservice@wuerttembergische.de Internet: http://www.wuerttembergische.de. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0711 662 82 94 00
Beendest Du den Vertrag vor Ablauf des Verkehrsjahres oder widerrufst ihn, musst Du den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen zurückgeben. Eine Versicherungsplakette muss entwertet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Bitte melde Dich in diesem Fall bei kundenservice@wuerttembergische.de.
Was ist, wenn ich mein Kennzeichen oder meinen Versicherungsschein verloren habe bzw. es gestohlen wurde?
Wurde Dein Kennzeichen geklaut, dann wende Dich bitte zuerst an die Polizei, um eine Verlustanzeige aufzunehmen. Diese schickst Du dann per E-Mail an kundenservice@wuerttembergische.de. Die Kollegen stehen Dir rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite. Adam Riese Tipp: Mofas und Mopeds werden besonders häufig geklaut. Möchtest Du auf einen umfassenden Schutz für Dein Moped setzen, kannst Du zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen, die bei Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung greift. Die Selbstbeteiligung liegt dabei auch bei Diebstahl nur bei 150 €.
Kann die Versicherung inklusive Kennzeichen verkauft bzw. übertragen werden?
Beim Verkauf des Fahrzeugs geht der bestehende Vertrag auf den Käufer über. Dieser hat das Recht, den Vertrag auf Wunsch mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags zu kündigen. Kündigt der Käufer den Versicherungsvertrag und schickt den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen zurück, erhält der Verkäufer den Beitrag anteilig nach der Zeit des gewährten Versicherungsschutzes zurück.
An wen kann ich mich wenden, wenn mein Versicherungsschein und mein Kennzeichen nicht geliefert wurden?
Bei Fragen rund um Deinen Vertrag, Deinen Versicherungsschein und Dein Kennzeichen wende Dich bitte via Mail an kundenservice@wuerttembergische.de. Die Kollegen sind gerne für Dich da!
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